20.05.2022
Maskenpflicht entfällt nach dem 25. Mai
Rundmail an alle Beschäftigten und Studierenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
die Maskenpflicht an der Universität endet mit Ablauf des 25. Mai 2022. Dies hat das Rektorat nach Beratung durch den Krisenstab und vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen und einer relativ geringen Hospitalisierungsrate beschlossen.
Ab Donnerstag, 26. Mai, gilt für die Universität dann die Empfehlung aus der Corona-Verordnung des Landes: Generell wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, für ausreichende Hygiene zu sorgen, eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen zu tragen und Räume regelmäßig zu lüften.
Angehörige vulnerabler Gruppen werden bei Bedarf gebeten, auf ihre Lehrenden (Studierende) oder Vorgesetzten (Beschäftigte) zuzugehen. So kann eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden, die dem Schutzbedürfnis der Betroffenen und zugleich den Erfordernissen der Präsenzlehre und der Betriebsabläufe gerecht wird. Zudem berät und unterstützt bei Bedarf auch der Betriebsärztliche Dienst der Universität zu diesem Thema.
Mit Ausnahme der Maskenpflicht bleiben alle Regelungen des Hygienekonzepts der Universität über den 25. Mai hinaus in Geltung. Dies gilt auch soweit sie über die oben genannten Empfehlungen hinausgehen. Die Regelungen werden aber Anfang Juni einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Sommersemester,
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Bernd Engler
Rektor