Die Mission Integration als Beruf

Eine Arbeitsstelle an einer Behörde? – Das ist nichts für mich! ...Oder vielleicht doch?

Zwischen Papierstapel und Aktentürmen, neben alteingesessenen Mitarbeitern und mit der zehnten Tasse Kaffee in der Hand, um durch den Arbeitstag zu kommen? Stellst du dir so die Arbeit in einer Behörde vor? Dann ist es angebracht, deine Vorurteile geradezurücken und dir einen Einblick in den Beruf eines Integrationsbeauftragten in einer Behörde geben.


Was sind die Aufgabenfelder eines Integrationsbeauftragten?

Ziel jeder Stadt ist es, sozialen Frieden herzustellen und zu erhalten. Offenheit und Wertschätzung innerhalb der Bevölkerung gegenüber aller Kulturen, Geschlechtern, Religionen, sexueller Orientierungen, Altersgruppen und Behinderungen muss erreicht werden, um das zu ermöglichen. Als Integrationsbeauftragte*r ist es deine Aufgabe genügend Angebote und Projekte an Land zu ziehen und dich auf politischer Ebene einzusetzen und Ideen einzubringen. Wenn dir das Thema Integration am Herzen liegt, kannst du dich hier selbstverwirklichen und auf lokaler Ebene schnell etwas erreichen. So tust du nicht nur anderen und der Stadt etwas Gutes, sondern erfährst im besten Fall selbst Erfüllung für die Arbeit, die du täglich leistest.

Viele Namen für eine Zuständigkeit

Jeder Landkreis und  jede Stadt hat ein anderes Konzept, wie sie die Integration von Migrant*innen und diversen Minderheiten fördern möchte. Dementsprechend sind der Arbeitsplatz und die Bezeichnung der Arbeitsstelle meist verschieden. Neben der häufigsten Bezeichnung „Integrationsbeauftragte*r“ findest du auch zusätzlich noch Schlagwörter wie Gleichstellung, Flüchtlinge, Bürgerengagement oder Partizipation. Untergebracht sind die Abteilungen beispielsweise im Landratsamt, im Sozialamt, Amt für Migration, im Rathaus oder in einem Büro für Integration. Das Land Baden-Württemberg hat in einer Liste die unterschiedlichen Anlaufstellen der Städte zusammengestellt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/integrationsbeauftragte).

Was sind Voraussetzungen für diese Tätigkeit?

Mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich der Sozialpädagogik, der Geisteswissenschaften oder in einem vergleichbaren Fachgebiet hast du bereits die Grundvoraussetzung für eine Bewerbung als Integrationsbeauftragte*r erfüllt. Natürlich sind ein Master oder höhere Abschlüsse gern gesehen, doch schon mit einem Bachelor-Abschluss hast du gute Chancen. Allein ein Abschluss reicht Arbeitgebenden nicht aus. In diesem Beruf sind soziale und interkulturelle Kompetenz, Organisationsgeschick und eine Kommunikationsstärke sehr wichtig. Engagement und Kontaktfreude, um interdisziplinär vernetzen und vermitteln zu können, ist außerdem von Vorteil. Fremdsprachenkenntnisse oder sogar Tätigkeiten in diesem Arbeitsfeld helfen dir definitiv weiter und erhöhen die Chance für eine erfolgreiche Bewerbung.


Es liegt an dir, ob du zwischen Papierstapeln sitzen bleibst oder deine Anstellung nutzt, um deine Stadt bunter und integrativer zu gestalten. Deutschland braucht dich!

Blogbeitrag von Pia Motschenbacher, entstanden im Berufsfeldkolloquium WS2022/23