Allgemeine Informationen
Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
Ein Studienbeginn im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
Ja. Sowohl der Bachelor of Arts Politikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) als auch der Bachelor of Education Studiengang Politikwissenschaft sind zulassungsbeschränkt.
Wie viele Studienplätze gibt es?
- Bachelor Politikwissenschaft Hauptfach: 60 Plätze
- Bachelor Politikwissenschaft Nebenfach: 40 Plätze
- Bachelor of Education. Politikwissenschaft: 27 Plätze
Bewerbung und Fristen
Wann kann ich mich bewerben?
Für das Wintersemester ist die Bewerbung ab Anfang Juni möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
Ich bin eine internationale Studieninteressierte / ein internationaler Studieninteressierter. Ich habe mein Abiturzeugnis / meine Abschlussnoten bis zum 15. Juli noch nicht erhalten, da meine Schule die Noten später ausstellt. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Zur Deadline am 15. Juli muss uns das HZB-Zeugnis zwingend vorliegen.
Wo bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das alma-Portal
Registrierung im alma-Portal
Was muss ich bei der Registrierung beachten?
- Haben Sie bereits ein studentisches Konto, nutzen Sie bitte dieses auch für neue Anträge.
- Falls Sie kurz vor der Exmatrikulation stehen, benötigen Sie ein neues Bewerberkonto – erstellen Sie bitte ein entsprechendes Konto mit Ihrer privaten, nicht Ihrer studentischen, E-Mail-Adresse
- Wenn Sie kein Konto haben, registrieren Sie sich neu im Alma-Portal.
- Melden Sie sich nach erfolgreicher Registrierung bitte immer mit Ihrer Nutzerkennung, nicht Ihrer E-Mail-Adresse, an. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die „Zugangsdaten vergessen“-Funktion, ebenfalls mit der Nutzerkennung.
-Bewerbungskonten werden nach jedem Verfahren gelöscht, ein älteres Konto ist also nicht mehr nutzbar, registrieren Sie sich bitte neu.
Motivationsschreiben
Muss ich ein Motivationsschreiben einreichen?
Das Einreichen eines Motivationsschreibens ist freiwillig, aber empfohlen. Sie können sich mit dem eingereichten Motivationsschreiben nicht verschlechtern – es wird nur bei einer Verbesserung der Note angerechnet. In diesen Fällen und bei Nichteinreichung zählt ausschließlich die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Wie wird das Motivationsschreiben gewichtet?
- Das Motivationsschreiben wird mit 40 Prozent gewichtet. Die restlichen 60 Prozent der Gewichtung entfallen auf die Note der HZB.
- Sollten Sie kein Schreiben einreichen oder sich Ihre Note verschlechtern, wird die HZB-Note zu 100 Prozent gewichtet.
Welche Inhalte soll das Motivationsschreiben enthalten?
Gehen Sie bitte auf folgende Aspekte ein:
- Was erwarten Sie sich vom Studium der Politikwissenschaft?
- Welche Fähigkeiten und Kenntnisse wollen Sie durch das Studium der Politikwissenschaft erwerben?
- Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, die Sie dazu bewegen, Politikwissenschaft zu studieren?
- Welche Schwerpunkte wollen Sie im Studium legen?
- Warum ist das IfP der geeignete Studienort für Sie, um ihre Ziele bezüglich des Studiums der Politikwissenschaft zu erreichen?
Nach welchen Kriterien wird das Motivationsschreiben bewertet?
- Berücksichtigung von Teilaspekten (maximal 5 Punkten),
- Inhalt/Argumentation (maximal 5 Punkten),
- Darstellung und Logik (maximal 5 Punkten).
Wann und wie reiche ich das Motivationsschreiben ein?
- Es darf maximal 500 Wörter umfassen.
- Es muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
- Die Wortanzahl ist am Ende des Textes anzugeben.
Wichtig:
- Bei Überschreiten der Wortanzahl wird das Motivationsschreiben nicht gewertet.
- Das Schreiben muss eigenständig verfasst sein. Plagiate oder fremde Hilfe führen zum Ausschluss. Die Nutzung externer Hilfsmittel, insbesondere von KI-Tools, ist nicht gestattet.
Sprachkenntnisse (Englisch / Deutsch)
Welche Englischkenntnisse muss ich nachweisen?
Für das Studium im Hauptfach und im Nebenfach Politikwissenschaft müssen Sie, sofern Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, Kenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Welche Sprachnachweise werden anerkannt?
- TOEFL / TOEFL iBT / TOEFL Home edition mit mindestens 79 Punkten bzw. eine von TS/TOEFL festgelegte Äquivalenzprüfung mit entsprechender Punktzahl
- IELTS mit mindestens der Stufe 6.5
- Cambridge University First Certificate in English (FCE), Cambridge Certificate in Advanced English (CAE), Certificate of Proficiency in English (CPE) mit der abgeschlossenen Stufe B2 oder höher
Befreit von der Vorlage der Sprachzertifikate sind Bewerber mit folgenden Sprachnachweisen:
- eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, die in englischer Sprache und in einem Land erworben wurde, dessen Amtssprache Englisch ist;
- "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", mit der Unterrichtssprache Englisch;
- eine deutsche HZB mit dem Unterrichtsfach Englisch mindestens ab Klasse 8 bis zur Abschlussklasse mit der Abschlussnote mind. „gut“, falls nicht bereits B2 auf der HZB ausgewiesen;
- ein anerkannter, gänzlich in englischer Sprache abgelegter, mindestens zweijähriger Hochschulabschluss.
Wann brauche ich keinen Englischnachweis (z. B. TOEFL) einreichen?
Sie sind von der Pflicht zur Vorlage eines Sprachzertifikats befreit, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Land erworben
- Der Abschluss wurde in einem Land gemacht, in dem Englisch Amtssprache ist
- Der Unterricht fand vollständig auf Englisch statt
- Es handelt sich um eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- Sie verfügen über ein International Baccalaureate (IB) Diploma
- Das IB wurde gemäß den Bestimmungen der International Baccalaureate Organization (IBO) erworben
- Die Unterrichtssprache war Englisch
- Sie haben eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB), die folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie hatten das Fach Englisch durchgehend ab Klasse 8 bis zum Abschlussjahr
- Ihre Abschlussnote in Englisch beträgt mindestens „gut“ (Note 2,0)
- Oder auf Ihrem HZB-Zeugnis ist bereits das Sprachniveau B2 ausgewiesen
- Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss in englischer Sprache
- Das gesamte Studium wurde vollständig auf Englisch absolviert
- Der Studiengang dauerte mindestens zwei Jahre
- Der Abschluss stammt von einer anerkannten Hochschule
Hinweis: Es genügt, wenn Sie eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Englischnachweis wie den TOEFL einreichen.
Ich habe Englisch nur bis zur 10. Klasse in der Schule belegt. Reicht das aus?
Nein. Ein Schulunterricht in Englisch gilt nur dann als B2-Nachweis, wenn Englisch mindestens ab Klasse 8 bis zur Abschlussklasse durchgehend unterrichtet wurde – und mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossen wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, benötigen Sie einen offiziellen Sprachnachweis.
Kann ich einen Sprachnachweis nachreichen, z. B. durch einen Cambridge-Test im August?
Leider nicht, wenn Sie sich für das 1. Fachsemester bewerben:
Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester endet am 15. Juli (24:00 Uhr) – es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.
Fremdsprachliche Nachweise müssen daher bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Gilt das auch für Deutschkenntnisse?
Ja. Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie ebenfalls Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Bewerbung höheres Fachsemester
Ich habe bereits zwei oder mehr Fachsemester im Fach Politikwissenschaft oder einem verwandten Studiengang an einer anderen Universität absolviert, möchte nun aber ein Studium der Politikwissenschaft in Tübingen beginnen. Soll ich mich für das erste Fachsemester bewerben oder über das Verfahren zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester?
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Studienberatung:
- für den BA (Haupt- und Nebenfach): https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/politikwissenschaft/studium/studienberatung/faq-ba-studiengang-politikwissenschaft/
- für den B.Ed.: https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/politikwissenschaft/institut/lehrende/comparative-politics-and-european-integration-professor-abels/team/dr-martin-grosse-huettmann/
Dort wird man Sie beraten, für welches Fachsemester Sie sich bewerben sollten.
Brauche ich eine Bescheinigung über eine Fachstudienberatung, um mich in ein höheres Fachsemester bewerben zu dürfen?
Zwingend benötigt wird eine Bescheinigung über die Studienfachliche Beratung nicht. Jedoch sollten Sie sich trotzdem dringend vor der Bewerbung an die Studienfachberatung wenden, um sicherzustellen, dass Sie sich ins richtige Fachsemester bewerben. Ansonsten wird Ihre Bewerbung bei ungenügenden Leistungen vom Verfahren ausgeschlossen. Eine nachträgliche Bewerbung in das korrekte Fachsemester ist dann nicht mehr möglich.
Bis wann kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
Die Bewerbungsfrist endet am:
- 15. Januar für das Sommersemester
- 15. Juli für das Wintersemester
Dies sind Ausschlussfristen – eine fristgerechte Bewerbung ist zwingend erforderlich.
Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester bewerben, habe aber bis zur Bewerbungsfrist noch nicht alle Noten im Transcript of Records. Was kann ich tun?
Fehlende Leistungen (z. B. im Transcript of Records, Scheine) können nachgereicht werden:
bis 01.03. bei Bewerbung zum Sommersemester
bis 01.09. bei Bewerbung zum Wintersemester
Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail (als Scan, max. 1.000 kB) an:
studierendensekretariat@zv.uni-tuebingen.de
Geben Sie dabei Ihre Bewerbernummer an.
Ich habe Politikwissenschaft an einer anderen deutschen Universität studiert und dabei meinen Prüfungsanspruch aufgrund nicht bestandener Prüfungen endgültig verloren. Darf ich mich dennoch für den Studiengang Politikwissenschaft am IfP bewerben?
Nein, wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch in der Politikwissenschaft oder einer ähnlichen Disziplin an einer anderen deutschen Hochschule verloren haben, können Sie sich nicht bewerben.
Ob Ihr vorheriger Studiengang mit dem des IfP Politikwissenschaft vergleichbar ist, müssen Sie mit der Studienberatung des IfP klären. Setzen Sie sich im Voraus mit der Studienberatung in Verbindung per E-Mail und fügen Sie Ihr Transcript of Records sowie den Studienplan Ihres Studiengangs bei.
Falls ich zugelassen werde – werden bereits an anderer Stelle absolvierte politikwissenschaftliche Leistungen auf mein Studium am IfP angerechnet?
Ja, eine Anerkennung ist möglich, wenn die Leistungen in Inhalt und Umfang vergleichbar sind. Nach der Immatrikulation können Sie dafür einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen stellen, s. hier: https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/politikwissenschaft/studium/studienberatung/studienberatungs-faq/faq-ba-studiengang-politikwissenschaft/interne-und-externe-wechsel/#c2246730
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zulassung in höhere Fachsemester?
Erfolgreiche Bewerber*innen haben in der Regel pro abgeschlossenem Fachsemester etwa 10–15 ECTS in politikwissenschaftlichen Veranstaltungen erworben.
Spielen meine bisherigen Noten bei der Bewerbung eine Rolle?
Nur wenn es mehr Bewerber*innen als freie Plätze gibt. Bei ausreichender Kapazität erfolgt die Zulassung unabhängig von der Note. Gibt es mehr Bewerbungen als Plätze, werden Bewerber*innen mit besseren Leistungen in der Regel bevorzugt.
Wie viele Plätze gibt es in höheren Fachsemestern?
Das hängt davon ab, wie viele Studierende unser Fach verlassen. In der Regel werden 2 bis 4 Plätze pro Semester frei. Die Zahl der Bewerbungen entspricht meist ungefähr dieser Zahl. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass freie Plätze vorliegen.
Annahme von Zulassungsangeboten für Studiengänge
Können Sie mir sagen, bis wann ich spätestens Bescheid weiß, ob ich den Platz bekomme?
- Ein exaktes Datum, wann die Verfahren durchgeführt werden, gibt es nicht. Meist werden die Hauptverfahren jedoch Anfang August durchgeführt.
- Eventuelle Nachrückverfahren können jedoch bis September andauern, falls Sie im Hauptverfahren noch keinen Platz bekommen haben, stehen Sie automatisch auf der Rangliste.
Gibt es eine Warteliste?
- Falls Sie im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, stehen Sie automatisch auf der Rangliste für eventuelle Nachrückverfahren.
- Sie nehmen also automatisch an potenziellen Nachrückverfahren teil.
Losverfahren
Losverfahren werden nur durchgeführt, wenn nach allen Nachrückverfahren noch Plätze verfügbar sind.
Sie können sich dafür von 1. bis 20. September bewerben.