Darf ich Software, die ich an meinem Arbeitsplatz an der Uni verwende, auch zu Hause installieren? |
[betrifft: Mitarbeiter] |
Sie fragen nach einem sog. "Home-Use-Recht". Ob ein solches besteht, lässt sich nur im Einzelfall für ein bestimmtes Softwareprodukt eines bestimmten Herstellers, ggf. sogar beschränkt auf einen bestimmten Vertragszeitraum, sagen. Es besteht also KEIN generelles Home-Use-Recht für die Software, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz einsetzen!
Aktuelle Informationen erhalten Sie hier und auf den Seiten des ZDV zum Thema "Softwarebeschaffung ".
Beispiel:
- Microsoft Office aus dem Campus Agreement (CA) (Professional / Enterprise):
Hier besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, spezielle Home-Use-Datenträger/-Lizenzen zu erhalten. Eine Verwendung des Datenträgers und des CA-Produktschlüssels von ihrem Uni-Arbeitsplatz ist ausdrücklich NICHT zulässig: Es muss ein spezieller Datenträger (mit einem speziellen Produktschlüssel) erworben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ZDV zum "Home Use Program" (HUP).