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25.01.2021

Infomailing, Stuttgart 19.01.2021

Bundesrat verabschiedet Verbesserungen für das Ehrenamt

Seit dem 1. Januar 2021 sind zahlreiche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Von den Änderungen profitieren das Ehrenamt und gemeinnützige Organisationen. Sie sind Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Am 18. Dezember 2020 stimmte der Bundesrat unter Beteiligung Baden-Württembergs ab und verabschiedete entsprechende Anpassungen. Die Änderungen reichen von der Anhebung der Übungsleiterpauschale bis zum Bürokratieabbau für Vereine. „In Baden-Württemberg engagieren sich besonders viele Menschen ehrenamtlich. Sie machen unser Land stark – und sie haben gute Rahmenbedingungen verdient”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir haben uns intensiv um die Verbesserungen bemüht. Ich freue mich, dass sie nun umgesetzt werden.” 

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale angehoben

Konkret bedeutet dies, dass die Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro jährlich auf 3.000 Euro angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben. Damit bleiben Vergütungen und Aufwandsentschädigungen beispielsweise für ehrenamtliche Trainer bis zu dieser Höhe steuerfrei. „Die Anhebung der Ehrenamtspauschale und die bürokratische Erleichterung, die aus der Verabschiedung des Vorschlages resultieren, sind Schritte in die richtige Richtung und ein tolles Signal an den Sport. Insbesondere in der aktuellen Situation ist die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements von großer Bedeutung", freut sich Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V., über die neu beschlossenen Regelungen in Ehrenamt.

Weitere Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen

Auch gemeinnützige Organisationen profitieren von den Verbesserungen. Die jährliche Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. „So bleibt mehr Geld für die gemeinnützigen Tätigkeiten und der Verwaltungsaufwand wird reduziert”, stellte die Finanzministerin fest. Ebenfalls zum Bürokratieabbau trägt die Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200 Euro auf 300 Euro bei. Bis zu diesem Betrag müssen keine gesonderten Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Der Kontoauszug reicht als Nachweis aus. Kleinere Vereine werden durch die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro entlastet. Dadurch können uneingeschränkt Rücklagen für Projekte gebildet werden. Außerdem wird ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz in den Gemeinnützigkeitskatalog der Abgabenordnung aufgenommen. „Klimaschutz ist existenziell und eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Sitzmann.

Hintergrund

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg und Träger der Olympiastützpunkte Baden-Württemberg (OSPe BW). Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein.
Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit 3,9 Mio. Mitgliedschaften und 11.294 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes.

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