Hochschulsport

Haftung und Versicherung

Haftung

  • Die Universität Tübingen haftet gegenüber den Teilnehmer*innen am HSP nur für von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Allen Teilnehmer*innen am HSP wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen.
  • Die Universität Tübingen haftet nicht bei Diebstählen in den vom HSP genutzten Anlagen. Die Universität Tübingen haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.

Versicherung

Studierende der Universität Tübingen sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg während der Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm der Universität Tübingen gesetzlich unfallversichert, wenn sie an der Universität Tübingen immatrikuliert sind, die betroffene Veranstaltung von der Universität Tübingen selbst oder von der Verfassten Studierendenschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (ASTA) oder den Fachschaften im Auftrag der Hochschule im Rahmen von offiziell eingerichteten methodischen oder sportpraktischen Übungen als Teil des Vorlesungsverzeichnisses durchgeführt werden, sodass die Universität Tübingen durch die ihr auferlegten Unfallverhütungsmaßnahmen die Möglichkeit hat, den Eintritt von Unfällen vorzubeugen: Dies gilt auch für externe Veranstaltungen (Exkursionen) im In- oder Ausland. Ebenfalls versichert ist der Weg von und zur Veranstaltung. Dabei ist die Wahl des Verkehrsmittels freigestellt. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die freie sportliche Betätigung ohne Übungsleiter*in im HSP (Angebote ohne Leitung).

Angestellte der Universität sind als Teilnehmer*in am HSP in der Regel nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport gegen Sportunfälle versichert. Diese Grundsätze gelten aber nur für einen Teil der Veranstaltungen. Sie treffen zum Beispiel nicht im Bereich Wettkampfsport und bei Exkursionen zu. Bei Exkursionen oder bei Angeboten für Wettkämpfer*innen muss selbst für ausreichenden Unfallversicherungsschutz gesorgt werden. Bei Beamt*innen gilt ein Unfall im Rahmen des HSPs nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge. Ein privater Versicherungsschutz wird daher allen Beschäftigten dringend empfohlen.

Infoblatt Betriebssport

Unfallmeldung

Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem HSP-Servicebüro oder der HSP-Leitung zuzusenden. Meldeformulare sind über das Internetportal des HSP erhältlich.

Unfallmeldung Studierende

Unfallmeldung (PDF-Datei)

Unfallmeldung (Word-Dokument)

Unfallmeldung Beschäftigte

Unfallmeldung (PDF-Datei)

 

Kraft und Fitnesshalle (KuF)

Für Angebote in der Kraft- und Fitnesshalle (KuF) gelten darüber hinaus weitere Haftungsbeschränkungen.