Hochschulsport

Spielberechtigung und Platzbelegung zum freien Spiel

Genaue Informationen hierzu sind unter Sportprogramm "Angebote und Kurse A-Z" -> "T" -> "Tennis freies Spiel" zu finden (Sommersemester).

Platzordnung

Platzvergabe: Die Plätze werden von der Zentralen Universitätsverwaltung bzw. durch die von ihr beauftragten Personen vergeben.

Platzpflege: Die erforderliche Platzpflege ist in die Spielzeit eingeschlossen. 5 Minuten vor dem Ende der Spielzeit muss der Platz mit den vorhandenen Geräten abgezogen und die Linien gekehrt werden.

Bespielbarkeit der Plätze: Aufgeweichte und nasse Plätze dürfen nicht bespielt werden! Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden Beauftragte (Lehrkräfte/Aufsicht) oder der diensthabende Hausmeister. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Wer den Anordnungen zuwider handelt, wird des Platzes verwiesen. Mit dem dritten Platzverweis kann ein Platzverbot gemäß Ziffer 8 dieser Ordnung erteilt werden.

Öffnungszeiten: Soweit es die Witterung zulässt, sind die Tennisplätze zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag von 8:00 – 21:00 Uhr Wochenende und Feiertage von 8:00 – 21:00 Uhr

Ausweiskontrolle: Als Spielausweis gilt der Ausdruck des Ticketautomaten. Wer keinen gültigen Nachweis vorweisen kann, ist vom Spielen auf den Plätzen ausgeschlossen. Die Beauftragten (Lehrkräfte/Aufsicht) sowie der diensthabende Hausmeister kontrollieren die Platzbelegung.

Tennisschuhe: Auf den Tennisplätzen darf nur mit geeigneten Tennisschuhen (keine Jogging-, Noppen-, oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Platzverweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ausgewiesene Spielzeiten außerhalb der offiziellen Tenniskurse des Hochschulsports stehen nur zum freien Spiel zur Verfügung. Es ist ausdrücklich untersagt, selbstorganisierte Kurse oder kursähnliche Konzepte auf den Tennisanlagen durchzuführen.

Verstöße: Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden, sowie Platzverbote für einzelne Spieler ausgesprochen werden. Die Spieler haben den Anweisungen der Beauftragten/Hausmeister Folge zu leisten und erkennen die Platzordnung mit Erhalt der Tenniskarte an.

Die Benutzung der Tennisplätze beim freien Spiel erfolgt auf eigene Gefahr.