Beauftragung/Abrechnung
Die Ausübung der Tätigkeit als Übungsleiter erfolgt nebenberuflich, als selbstständiger Trainer. Der Übungsleiter erhält eine Aufwandsentschädigung, die dieser dem HSP in Rechnung stellt. Vom HSP wird ein Abrechnungsformular bereitgestellt. Eine eigene Rechnungsstellung ist ebenfalls möglich (s.h.dazu die aktuellen Nebenabreden).