Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen („Sprachliche Studierfähigkeit“).
Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit muss bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss erbracht sein und dem Online-Antrag beigefügt werden. Ohne fristgerecht eingegangenen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit wird der Online-Antrag abgelehnt.
Deshalb: Keine Bewerbung ohne Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit.
EU-Staatsangehörige, die eine Studienplatzzusage von Hochschulstart erhalten haben, können sich ohne Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit nicht beim Studentensekretariat der Universität einschreiben. Die Studienplatzzusage wird ohne Sprachnachweis ungültig.
Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
Die Universität Tübingen bietet Prüfungen und Vorbereitungskurse für die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) an.
Für internationale Studiengänge, die in englischer Sprache unterrichtet werden, sind unterschiedliche Sprachnachweise notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studiengangs, wleche Englischtests anerkannt sind.
Von der DSH bzw. vom TestDaF sind befreit:
Zusätzlich sind folgende ausländische Zeugnisse als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (sprachliche Studierfähigkeit) anerkannt: