Das neunte SDG umfasst eine Bandbreite an Zielen, die unter den Schlagworten Industrie, Innovation und Infrastruktur zusammengefasst werden. Tatsächlich können viele Themen zu diesen Schlagworten zählen. Infrastruktur kann somit einerseits den verstärkten Ausbau von Transportwegen meinen, um die Wirtschaft zu fördern, andererseits sind auch Überlegungen für nachhaltige Transportmittel oder umweltschonende Baumaßnahmen wichtig.
An der Universität Tübingen wird den Studierenden und Mitarbeitenden die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nahegelegt, indem das „Job Ticket BW“ für Mitarbeitende eingeführt wurde, oder der Studierendenausweis, der Student*innen am Wochenende und unter der Woche nach 19 Uhr die kostenlose Fahrt in allen Verkehrsmitteln ermöglicht.
Seit Mai 2013 steht allen Beschäftigten der Universität außerdem die Nutzung von Dienstpedelecs frei. Die Fahrräder mit elektrischer Unterstützung sollen die Fahrten zwischen den Gebäuden Uni Berg und Uni Tal erleichtern und dazu anregen, den Bus oder die Fahrt mit dem Auto durch den Gebrauch von Fahrrädern zu tauschen. Zudem können Angehörige der Universität ihre Pedelecs kostenlos an den Ladestationen der Uni aufladen.
Damit die Industrie, oder auch Innovationen im Allgemeinen, stärker auf nachhaltige Entwicklung eingehen, sind Mechanismen hilfreich, die es (jungen) Menschen ermöglichen, ihre Ideen für eine nachhaltigere Welt überhaupt umzusetzen. Das Kompetenzzentrum für Nachhaltige Entwicklung Tübingen stellt allen Studierenden den sogenannten Innovationsfond zur Verfügung. Studierende können für ihre Projektideen zu Nachhaltiger Entwicklung eine Fördersumme von bis zu 500,- € beantragen, wobei zwischen 2013 und 2017 alleine 43 Projekte gefördert wurden, die sich mit Nachhaltiger Entwicklung in Lehre, Forschung und Betrieb auseinandergesetzt haben.
Mit der Exzellenzinitiative 2012 startete an der Uni Tübingen die Integration von Industry-on-Campus Professuren. Die Professuren sind an der Schnittstelle zwischen Industrie und Grundlagenforschung angesiedelt und sind deshalb besonders, da Unternehmen keine gesamte Forschungseinrichtung an einer Universität einrichten und betreiben. Stattdessen sollen Wissenschaftler*innen aus der Industrie in universitäre Forschungsprozesse integriert werden. Allerdings muss bei diesen Projekten bedacht werden, dass sie auch anderen Entwicklungszielen, wie zum Beispiel SDG 16 (Frieden) nicht dahingehend im Wege stehen, dass zum Beispiel die Zivilklausel der Universität Tübingen außer Acht gelassen wird. Eine weitere Neuerung im Rahmen der Exzellenzinitiative ist die Wirtschaftskoordination der Uni Tübingen. Ziel ist es, Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsunternehmen zu betreuen, um Forscher*innen über die potenzielle wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu informieren. Auch wenn diese Plattform nicht per se nachhaltiger Entwicklung zugutekommt, so bestehen dennoch theoretische Chancen für Forscher*innen, den Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu erhöhen und gegebenenfalls ihr Herzensthema „Nachhaltige Entwicklung“ in ihrem Forschungsbereich in die Praxis umzusetzen. Letztendlich liegen die Impulse für speziell nachhaltige Entwicklungsideen allerdings weiterhin bei den Forscher*innen.
Um eigene Innovationsideen umzusetzen, können sich Studierende, Wissenschaftler*innen und Mitarbeitende, bzw. Alumni der Universität für die Gründungsförderung „G.UT – Gründen an der Universität Tübingen“ bewerben, um Fördermittel für eine Startup-Gründung zu erhalten. Außerdem stehen Mentor*innen und Coaches den Neugründer*innen beratend zur Seite.