Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass die Studierenden ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien absolvieren. Vorgeschrieben ist eine Tätigkeit in einem Medienberuf. Möglich ist z.B. die Mitarbeit in der PR-Abteilung eines Möbelunternehmens, nicht aber in der Schreinerei einer Fernsehanstalt. Die Studierenden werden dazu ermutigt, darüber hinaus praktische Erfahrungen zu sammeln und können ihr Praktikum im Bereich der Presse, des Hörfunks, des Fernsehens, der Neuen Medien, der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit im In- oder Ausland ableisten. Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer zu splitten. Das Praktikum muss während der Semesterferien absolviert werden, und Sie bekommen dafür 18 Leistungspunkte.
Werkstudierendentätigkeiten oder freie redaktionelle Tätigkeiten werden unter folgenden Bedingungen als Äquivalent zu einem Vollzeit-Praktikum angerechnet:
- Sie erfolgen in einer klar definierten medienaffinen Abteilung eines Unternehmens oder beziehen sich auf ein klar definiertes medienaffines Projekt.
- Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
- Sie sind innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.