Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien absolviert wird. Die Studenten werden dazu ermutigt, darüber hinaus praktische Erfahrungen zu sammeln. Das Praktikum kann im Bereich der Presse, des Hörfunks, des Fernsehens, der Neuen Medien, der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit im In- oder Ausland abgeleistet werden. Das Praktikum kann in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer aufgeteilt werden. Insgesamt werden für das Praktikum 6 Leistungspunkte vergeben.
Werkstudententätigkeiten oder freie redaktionelle Tätigkeiten können unter folgenden Bedingungen als Äquivalent für ein Vollzeit-Praktikum im Umfang von drei Monaten anerkannt werden:
- Sie erfolgen in einer klar definierten medienaffinen Abteilung eines Unternehmens oder beziehen sich auf ein klar definiertes medienaffines Projekt.
- Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
- Sie sind innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.