Tübingen School of Education (TüSE)

Drittfach studieren? Master of Education Erweiterungsfach!

Was bringt mir ein Erweiterungsfachstudium? Welche Vorteile habe ich?

Ein Erweiterungsfach (EF) bringt einen deutlichen Mehraufwand im Studium mit sich, darüber sollte man sich im Vorfeld im Klaren sein. Aber: Durch ein drittes Erweiterungsfach (EF) können Sie zum einen Ihr Fächerprofil erweitern und damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zum anderen können Sie das Erweiterungsfach (EF) in die Berechnung Ihrer Leistungszahl mit einrechnen lassen und damit Ihre Einstellungschancen erhöhen. Da es sich beim Erweiterungsfachstudium um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, wird jeweils eine Vergleichsberechnung mit und ohne Erweiterungsfach (EF) durchgeführt. Nur die jeweils bessere Note aus der Vergleichsberechnung wird bei der Berechnung der Leistungszahl berücksichtigt, eine Verschlechterung durch das Erweiterungsfach ist damit nicht möglich.

Welche Fächer können als Erweiterungsfach (EF) studiert werden?

In unserer Übersicht "Fächerangebot" finden Sie in der letzten Spalte alle Angaben dazu, ob ein Lehramtsfach als drittes Erweiterungsfach (EF) studiert werden kann, ob das Studium zum Sommer- und/oder Wintersemester aufgenommen werden kann, ob es eine Zulassungsbegrenzung gibt und ob Vorleistungen erbracht werden können.

Was bedeuten Hauptfach-Umfang (HFU) und Beifach-Umfang (BFU)?

Bei einigen Fächern können Sie selbst wählen, ob Sie das Erweiterungsfach (EF) im HFU (Hauptfach-Umfang) oder im BFU (Beifach-Umfang) studieren möchten (siehe Übersicht Fächerangebot).

Der HFU umfasst 120 CP und entspricht damit in etwa einem vollen Bachelor- (B.Ed.) und Master of Education (M.Ed.) Fachstudium - damit kann das Erweiterungsfach (EF) später bis zum Abitur unterrichtet werden.

Der BFU umfasst 90 CP, was ungefähr dem Umfang eines Bachelor of Education (B.Ed.) entspricht - allerdings kann das Erweiterungsfach (EF) im BFU später hingegen nur bis Klasse 10 unterrichtet werden.

Wie lange dauert ein Erweiterungsfachstudium?

Regelstudienzeit für Erweiterungsfächer (EF):

  • im HFU = 4 Semester
  • im BFU = 3 Semester

Maximalstudienzeit für Erweiterungsfächer (EF):

  • im HFU = 12 Semester
  • im BFU =   9 Semester

 Achtung: Die Regel- und Maximalstudienzeit für das Erweiterungsfach wird getrennt vom regulären Lehramtsstudium berechnet. Die für den regulären Master of Education (mit den zwei Hauptfächern) zur Verfügung stehende Zeit verlängert sich also nicht um die Studiendauer des Drittfaches, sondern der reguläre Master of Education behält die eigene Regel- und Maximalstudiendauer bei. Gleiches gilt für den Bachelor of Education, dessen Regel- und Maximalstudiendauer durch das Erbringen von Vorleistungen im Erweiterungsfach ebenfalls nicht verlängert wird.

Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfachstudium ein?

Beim Erweiterungsfachstudium handelt es sich um einen ergänzenden Masterstudiengang. Die Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass Sie bereits im regulären Master of Education (M.Ed.) eingeschrieben sind oder diesen bereits abgeschlossen haben (d.h. Sie können das Erweiterungsfach (EF)  auch noch nachträglich studieren, also nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium). In den zulassungsfreien Fächern können Sie sich direkt einschreiben - entweder im Zuge der Ein- oder Umschreibung in den Master of Education (M.Ed.) oder mit einem Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge. Oder, falls Sie nachträglich (z.B. nach abgeschlossenem regulären Lehramtsstudium) nur in den ergänzenden Masterstudiengang Erweiterungsfach (M.Ed. EF) eingeschrieben werden möchten, mittels eines PDF-Antrags in Papierform

 ACHTUNG: Für die zulassungsbeschränkten Erweiterungsfächer Biologie, Erziehungswissenschaft und Sport müssen Sie sich vor der Ein- oder Umschreibung fristgerecht (15.07.) bewerben! Eine Immatrikulation ist nur nach erfolgter Zulassung möglich.

Was sind Vorleistungen und wie kann ich diese erbringen?

In den meisten zulassungsfreien Erweiterungsfächern (EF) (siehe Übersicht Fächerangebot) ist es möglich, bereits im Bachelor of Education (B.Ed.) sogenannte "Vorleistungen" für das angestrebte Erweiterungsfach (EF) zu erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bereits mind. im dritten Fachsemester (FS) befinden. Über einen Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge, den Sie beim Studierendensekretariat einreichen, lassen Sie sich für die Vorleistungen freischalten und können auf ALMA entsprechend Veranstaltungen belegen - allerdings sind als Vorleistung nur Veranstaltungen auf Bachelorniveau erlaubt. Wenn Sie sich nach dem Wechsel in den regulären Master of Education (M.Ed.) auch offiziell in das Erweiterungsfach (EF) einschreiben, werden Ihnen diese Vorleistungen entsprechend angerechnet. Unabhängig davon, wieviele Vorleistungen Sie für das Erweiterungsfach (EF) erbracht haben, werden Sie bei der offiziellen Immatrikulation in den Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF) in das erste Semester eingeschrieben.

 Berufliches Lehramt: Studierende im beruflichen Lehramt dürfen leider keine Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) erbringen, da in der Verwaltung die Vorleistung für das Erweiterungsfach (EF) technisch gesehen als Zusatzfach organisiert wird und das nur innerhalb eines Studiengangs möglich ist. Das Erweiterungsfach (EF) kann aber im beruflichen Lehramt nur nach der Prüfungsordnung für das gymnasiale Lehramt studiert werden, da es für das berufliche Lehramt keine eigene Prüfungsordnung für das Erweiterungsfach gibt. Damit ist es aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich, im beruflichen Lehramt Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) zu erbringen.

Welche Besonderheiten gelten für das Erweiterungsfachstudium im beruflichen Lehramt?

Auch Studierende des Höheren Lehramts an beruflichen Schulen haben die Möglichkeit, ein drittes Fach zu studieren. Da es für diesen Studiengang kein separates Erweiterungsfachangebot gibt, schreiben sich Interessierte aus dem beruflichen Lehramt in den M. Ed. Erweiterungsfach aus dem gymnasialen Lehramt ein. Dabei gilt es Folgendes zu beachten: 

Fächerwahl

  • Es können alle Fächer gewählt werden, die regulär im M. Ed. Erweiterungsfach angeboten werden.
  • Möglich sind auch Fächer, die im beruflichen Lehramt an der Uni Tübingen normalerweise nicht belegt werden können, mitunter aber besonders gefragt sind (z.B. Biologie, Sport,...).

Studienumfang

  • Der Beifachumfang (BFU) reicht im beruflichen Lehramt aus, sofern dieser angeboten wird.

Vorleistungen für das Erweiterungsfach während des B. Ed.

  • Diese Möglichkeit gibt es nur für Studierende des gymnasialen Lehramts.
  • Das Studium des Erweiterungsfach ist im beruflichen Lehramt frühestens ab dem Wechsel in den M. Ed. möglich.

Wie schließe ich ein Erweiterungsfachstudium ab?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das Erweiterungsfachstudium abzuschließen:
Entweder mit einem eigenen Masterzeugnis,
oder mit einem Zertifikatsabschluss.
Beide Möglichkeiten werden hier genauer beschrieben.

Masterabschluss mit eigenem Masterzeugnis
Variante 1: Eigene Masterarbeit im Erweiterungsfach

  • Um das Erweiterungsfachstudium abzuschließen, wird eine eigene Masterarbeit geschrieben.
  • Das Masterabschlusszeugnis (= Erwerb eines akademischen Grades) wird erst nach dem erfolgreichen Beenden des "regulären" Master of Education (M.Ed.) bzw. Ersten Staatsexamens erstellt und ausgehändigt.

Variante 2: Anerkennung von Masterarbeiten aus dem "regulären" Master of Education

  • Eine Anerkennung der Masterarbeit im "regulären" M.Ed. von einem Hauptfach (HF) oder den Bildungswissenschaften (BWS) auf das M.Ed. Erweiterungsfach (EF) ist prinzipiell möglich, sofern dies inhaltlich begründet werden kann.
    Achtung: Eine umgekehrte Anerkennung der Masterarbeit im Erweiterungsfach auf den "regluären" M. Ed. ist jedoch nicht möglich!
  • Wichtig: Die Masterarbeit wird nur in einem Fach des "regulären" M. Ed. angemeldet, zugelassen und bewertet. Erst danach kann die Arbeit als Anerkennung auf das Erweiterungsfach (EF) angerechnet werden. Es gibt also keine „Kombinationsarbeiten“ mit 2 Prüfern oder mit gleichzeitiger Anmeldung in 2 Fächern etc.
  • Zur Anerkennung der bewerteten Arbeit muss von der:dem Studierenden ein schriftlicher Antrag mit Unterschrift (keine E-Mail) über das jeweilige Prüfungsamt an den betreffenden Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden. Dieser entscheidet über die Anerkennung.
  • Dringende Empfehlung: Im Vorfeld sollten die Studierenden sich an den Fachbereichen erkundigen, ob eine Anerkennung der regulären Masterarbeit im Erweiterungsfach inhaltlich begründet werden kann und sich bezüglich der zu beachtenden Punkte für die spätere Anerkennung beraten lassen.
  • Hilfreich ist es, wenn beide betreffenden Studienfachberatungen oder involvierte Lehrende schriftlich mitteilen, dass sie einer Anerkennung der Arbeit aus fachlicher Sicht zustimmen würden. Dies hilft den Prüfungsausschussvorsitzenden bei der individuellen Entscheidung der Anträge.
  • Wird die Anerkennung der Masterarbeit aus dem "regulären" M.Ed. im Erweiterungsfach bewilligt, wird für das Erweiterungsfach ein eigenes Masterzeugnis ausgestellt (= Erwerb eines akademischen Grades).

Zertifikatsabschluss im Erweiterungsfach (ohne Masterzeugnis)

  • Ab sofort und rückwirkend zum Wintersemester 2023/24 haben Studierende auf Wunsch die Möglichkeit, das Studium des Erweiterungsfaches nach Vollendung aller vorgeschriebenen Module (Hauptfachumfang 105 CP, Beifachumfang 75 CP) ohne eigene Masterarbeit zu beenden. In dem Fall wird statt des Masterzeugnisses ein Abschlusszertifikat ausgestellt (es wird damit kein akademischer Grad erworben). Die entsprechende Rechtsverordnung findet sich in § 6 Absatz 10a RahmenVO-KM und in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen Nr. 14/2024 vom 18.06.2024.
  • Das Abschlusszertifikat muss beim Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Dies geschieht über den Antrag auf Zeugnisausstellung oder Zertifikatsausstellung M.Ed. Erweiterungsfach, der auf der Seite des Prüfungsamtes (WiSo) für alle Fächer zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb des Antrags dann die Option ankreuzen "Ich möchte das M.Ed. Erweiterungsfach ohne Masterarbeit mit Zertifikatsoption beenden". Alle Fragen zur Zertifikatsausstellung können an folgende Adresse gerichtet werden: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de.
  • Erweiterungsfächer mit Zertifikatsabschluss können im Referendariat mit ausgebildet werden, so dass eine Lehrerlaubnis erteilt und das Fach später ganz normal unterrichtet werden kann.
  • Im Unterschied zu einem mit Masterzeugnis abgeschlossenen Erweiterungsfach nach § 6 Absatz 10 RahmenVO-KM besteht beim Zertifikatsfach laut Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst GymPO § 4 [3a] keine Tauschmöglichkeit von studierten Ausbildungsfächern im Vorbereitungsdienst.
  • Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird bei der Berechnung der Leistungszahl für Einstellungsvefahren das Zertifikatsfach ebenso berücksichtigt, wie das Erweiterungsfach mit eigenem Masterabschluss.
  • Nach Beendigung des Masterstudiengangs Erweiterungsfach Gymnasium durch die Zertifikatsoption kann der Masterstudiengang Erweiterungsfach Gymnasium innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Datum des Zertifikats, fortgeführt und durch Anfertigen und Bestehen der Masterarbeit abgeschlossen werden; die Fristen nach § 8a (PO Erweiterungsfach, Allgemeiner Teil) werden in diesem Fall fortgezählt. Soll das Studium nach Ablauf der fünf Jahre zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen werden, erfolgt eine Neueinschreibung; diese erfolgt in die zum Zeitpunkt der Neueinschreibung jeweils geltende Studien- und Prüfungsordnung. Dabei werden die im Rahmen der Zertifikatsoption erbrachten Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen nach § 6 (PO Erweiterungsfach, Allgemeiner Teil) angerechnet.  
Wie läuft der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) mit Erweiterungsfach ab?

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