Im Fall von Krankheit oder sollten belegbare Verhinderungsgründe vorliegen, müssen Sie unmittelbar nach dem Termin des Leistungsnachweises einen schriftlichen Antrag und ein ärztliches Attest beim Dozenten/bei der Dozentin oder einem der Studienberater*innen einreichen. Sie können dann zur regulären Wiederholungsprüfung antreten, falls eine solche stattfindet.
Bei schriftlichen Leistungen müssen Sie sich spätestens einen Tag vor der schriftlichen Leistung (z.B. Klausur) in Campus abmelden. Das können Sie selbst vornehmen. Bei Hausarbeiten einen Tag vor der vom Dozenten/von der Dozentin ausgegebenen Frist. Sie können sich sogar noch kurzfristiger abmelden, dann aber nicht mehr über Campus. Die denkbar kürzeste Möglichkeit wäre, sich persönlich beim Dozenten/bei der Dozentin vor Verteilung der Prüfungsaufgaben abzumelden. Bei mündlichen Prüfungen ist die Lage etwas anders. Dort müssen Sie sich 3 Tage vorher abmelden.