Institut für Medienwissenschaft

Das Bewerbungsverfahren

M.A. Medienwissenschaft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren für den M.A.-Studiengang „Medienwissenschaft“. Die Bewerbung selbst erfolgt dann auf dem Bewerbungsportal der Universität:

Zum Bewerbungsportal

Bewerbungsschluss: 15. Juni

Die Bewerbung

Fristen und Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für diesen Studiengang sind nur zum Wintersemester möglich.

Der Bewerbungszeitraum für das Zulassungsverfahren läuft vom 1. April bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres. Die Bewerbungsfrist 15. Juni ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die für das Auswahlverfahren erforderlichen Angaben werden im Verlauf der Onlinebewerbung abgefragt.

Bitte beachten Sie, dass die im Onlineverfahren entstehende PDF-Datei ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb der Ausschlussfrist bei der Universität Tübingen eingehen müssen. (Corona-Update: Zur Zeit reicht die Online-Bewerbung - es muss kein Ausdruck mehr an die Universität geschickt werden!) Bitte halten Sie für dieses Verfahren Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit.

Welche Unterlagen müssen während der Bewerbung hochgeladen werden?

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewerbung sind eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums und der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Falls Sie bis zum 15. Juni kein Abschlusszeugnis vorliegen haben, lassen Sie sich möglichst Ihren bisherigen Notenstand vom Prüfungsamt ihrer Universität oder dem Studiengangsleiter beglaubigen und fügen ihn bei).

Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung in einem nicht deutschsprachigen Land erworben haben, ist zusätzlich eine DSH-Prüfung erforderlich, in der mindestens die Note 2–3 erzielt wurde (d.h. 75% der erreichbaren Punkte).

Sollten Sie eine Berufsausbildung gemacht oder bereits medienpraktisch gearbeitet haben (z.B. Praktikum, freie Mitarbeit), bitten wir Sie ausdrücklich, Zeugnisse beizufügen, da Ihnen dies im Auswahlverfahren gutgeschrieben wird.

Nur ausländische Bewerber*innen reichen bitte, zusätzlich zu der unterschriebenen PDF-Datei, die hochgeladenen Dokumente in Papierform mit ein.

Muss ich für das Studium im Vorfeld ein Praktikum gemacht haben?

Nein, ein Praktikum im Medienbereich ist keine Zulassungsvoraussetzung. Sie können Ihre Chancen jedoch verbessern, wenn Sie bei der Bewerbung ein 3-monatiges Praktikum vorweisen.

Wie lautet die Adresse, an die die Unterlagen gesendet werden müssen?

Corona-Update: Zur Zeit reicht die Online-Bewerbung - es muss kein Ausdruck mehr an die Universität geschickt werden!

Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

Muss ich ein Nebenfach für den M.A.-Studiengang wählen?

Nein, im Gegensatz zu einem B.A.-Studium, das ein Nebenfach vorsieht, wird nur das M.A.-Fach studiert. Ziel ist es, sich innerhalb der vier vorgesehenen Semester des Studiums auf das Fach zu konzentrieren.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung des Studiengangs? Wo liegt der „NC“?

Der M.A.-Studiengang „Medienwissenschaft“ ist zulassungsbeschränkt. In jedem Wintersemester werden 47 Studienplätze vergeben. Das Auswahlverfahren ist in der Auswahlsatzung vom 25.2.2014 sowie der 1. Änderungssatzung vom 8.11.2018 geregelt.

Da im Unterschied zu anderen Studiengängen mehrere Kriterien über die Aufnahme entscheiden, kann keine NC-Grenze genannt werden. Kriterien für die Aufnahme sind die Note des Erststudiums, eine vorher absolvierte Berufsausbildung oder Praktika.