Universitätsbibliothek

Der HNO-Arzt Cäsar Hirsch

Cäsar Hirsch wird von der Oberin des Marienhospitals, in welchem er die HNO-Abteilung leitete, als herausragender Arzt und Forscher sowie hervorragender Kollege beschrieben, der sich unabhängig von ihrer sozialen Stellung um alle Patientinnen und Patienten gekümmert habe.

Am 19. November 1885 als jüngstes Kind einer schwäbisch-jüdischen Familie in Bad Cannstatt geboren, studierte er unter anderem in Tübingen Medizin und ist 1910 in Freiburg mit der Schrift „Über die Behandlung des Nabelschnurrestes“ promoviert worden. Anschließend absolvierte er eine Facharztausbildung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit forschte er und veröffentlichte ca. 120 Publikationen mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Lokalanästhesie, wofür er weltweit als Experte anerkannt war.

Lebensstationen von Cäsar Hirsch

  • 1913: Niederlassung als HNO-Arzt in Stuttgart
  • 1914-1918: freiwillige Meldung zum Kriegsdienst und Einsatz als Militärarzt im 1. Weltkrieg in verschiedenen Reservelazaretten, u. a. in Tübingen, Stuttgart und Ludwigsburg
  • 1919: nach dem Krieg Wiederaufnahme der Praxis
  • 1920: Heirat mit Felicia Kaufmann
  • 1923-1933: Chefarzt und Direktor der Hals-Nasen-Ohrenklinik am Marienhospital Stuttgart, die er maßgeblich aufbaute

Flucht und Selbstmord

Cäsar Hirsch flüchtete mit seiner Frau und seinen drei Kindern direkt nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler vor dem NS-Regime, um einem für den 1. April 1933 angekündigten Judenboykott zu entgehen. Im Hinblick auf den folgenden Holocaust hat dieser Schritt ihm und seiner Familie zu diesem Zeitpunkt vielleicht das Leben gerettet. 

Die meisten seiner Besitztümer inklusive der Bibliothek musste er bei der Flucht zurücklassen. Helferinnen brachten ihm Geld und einige Gegenstände in die Schweiz, woraufhin sie zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden, während Hirsch selbst als Grund für die Flucht ein Devisenvergehen vorgeworfen wurde. 1934 wurde sein Haus in der Birkenwaldstraße 60 in Stuttgart mitsamt seiner dort aufgestellten Privatbibliothek beschlagnahmt.

Am 9. November 1938 erfolgte die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und am 6. Februar 1939 die Aberkennung des medizinischen Doktorgrades durch die Universität Freiburg. Ein Jahr später nahm sich Cäsar Hirsch, der mittlerweile in die USA emigriert war, dort aber an seine früheren beruflichen Erfolge nicht anknüpfen konnte und sich in den Versprechungen gegenüber seiner Familie hinsichtlich einer Besserung ihrer Lebensumstände gescheitert sah, am 14. Mai 1940 mit einer Giftinjektion das Leben.

Cäsar Hirschs Privatbibliothek in der UB Tübingen

Am 16. Juni 1938 wurden 29 Bücherkisten als „die beschlagnahmte medizinisch-wissenschaftliche Bibliothek des jüdischen Emigranten Dr. med. Cäsar Hirsch“ zunächst als Leihgabe an die Universitätsbibliothek Tübingen geliefert. Über ihren Verbleib in den Jahren zuvor ist nichts bekannt.

Betont wurde im Antwortschreiben des damaligen Bibliotheksdirektors Georg Leyh an die Geheime Staatspolizei in Stuttgart der große wissenschaftliche Wert der Bibliothek. Sie werde „nicht nur der Tübinger Universitätsklinik die besten Dienste leisten“, sondern auch den übrigen Spezialisten für Ohrenheilkunde über den Leihverkehr zugänglich sein. Zunächst wurde sie einzeln als Depositum aufgestellt, bis sie durch die Zahlung von 1000 Reichsmark 1940, kurz nach dem Selbstmord von Cäsar Hirsch, in den nach damaligem Verständnis legalen Besitz der UB überging. Es handelt sich in diesem Fall also eindeutig um NS-Raubgut, von dem die UB Tübingen und durch sie die Wissenschaft profitiert hat.

Nachdem die Bücher bis dahin in einem gesonderten Raum aufgestellt worden waren, wurden sie nun wie andere Neuzugänge auch in den UB-Bestand eingearbeitet. Nach dem Verkauf von Dubletten und der Abgabe von Zeitschriftenbänden an die Tübinger HNO-Klinik wurden die übrigen 1020 Bände unter Kennzeichnung ihrer Herkunft aus der „Bibliothek Hirsch“ inventarisiert, katalogisiert und den Sachgruppen zugeordnet. 

Weitere ca. 8000 Sonderdrucke, Dissertationen und sonstiges Kleinschrifttum wurden nicht einzeln erfasst. Nach aktuellem Stand gibt es keinen Hinweis auf den Verbleib dieser Werke. Womöglich wurden sie makuliert.

Restitution und Wirkung

Im Jahre 1999 spürte der Tübinger Germanist und Journalist Hon. Prof. Dr. Hans-Joachim Lang die bis dahin verschollen geglaubte Bibliothek von Cäsar Hirsch in der Universitätsbibliothek auf und machte seinen Sohn Peter J. Hearst in den USA ausfindig. Nachdem Lang seine Erkenntnisse veröffentlicht hatte, wandte sich der damalige Universitätsrektor Eberhard Schaich an Hearst und bot eine Rückgabe oder alternativ eine Kennzeichnung der Bücher durch ein Exlibris an. 

Für jede der beiden Lösungen war eine Identifizierung der Bände nötig, die beim Einpflegen in den Bestand gemäß der systematischen Ordnung verteilt und nicht zusammen aufgestellt worden waren. Hierfür waren zeitintensive Ermittlungen von einem Dutzend Bibliothekarinnen und Bibliothekaren nötig, da die Einträge hinsichtlich Verfassernamen, Titeln und Signaturen oftmals nicht vollständig waren. Zudem wurden Werke mit einem Erscheinungsdatum vor 1934 zum damaligen Zeitpunkt nur sporadisch im elektronischen Katalog nachgewiesen, so dass der Zettelkatalog zu Rate gezogen werden musste. Eine Autopsie wurde weiterhin dadurch erschwert, dass die historischen Bestände in einem Ausweichmagazin ausgelagert waren.

Auf Wunsch von Peter J. Hearst wurden die Bücher mit einem Gewicht von ca. einer Tonne 2003 schließlich in die Louise M. Darling Biomedical Library der Universität von Kalifornien in Los Angeles verbracht und in sämtlichen Systemen (Inventarbücher, elektronisches Ausleihsystem, Standortkatalog und Zettelkatalog) aus dem Tübinger Bestand gestrichen.

Die Restitution hatte für die Universitätsbibliothek noch ein Nachspiel, denn die Oberfinanzdirektion in Berlin prüfte den Verdacht auf eine Doppelentschädigung, da die Familie Hearst in den 1960er Jahren bereits eine Ausgleichszahlung für den nach der Flucht beschlagnahmten Besitz erhalten hatte. Die UB hat angestrengt, das Verfahren niederzuschlagen, da die Bücher von Hearst direkt einer öffentlichen Bibliothek übergeben worden sind.

Die Universität Freiburg wahrt das Andenken an Cäsar Hirsch in Form eines Mahnmals für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Universitätsmitglieder. Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft und Entziehung seines akademischen Grades gilt gemäß einem Erlass des Kultusministeriums Baden-Württemberg aus dem Jahre 1962 als rechtswidrig und nichtig. 

Vor dem ehemaligen Wohnhaus der Familie Hirsch in Stuttgart erinnert ein Stolperstein an Cäsar Hirsch. Für die Universitätsbibliothek Tübingen war dieser Fall der Anlass, in den folgenden Jahren die Erwerbungsjahrgänge 1933 bis 1945 auf weitere Fälle von NS-Raubgut zu durchsuchen.

Der Fall Cäsar Hirsch zeigt sehr eindrücklich, wie die Verfolgung des NS-Regimes sowohl räumlich über die Grenzen des damaligen Deutschen Reiches sowie zeitlich über die Generationen der betroffenen Familien hinweg weiter nachwirkt und wie wichtig die Aufklärung dieser Fälle auch noch heute für die Nachkommen ist, wenn wir auch den meisten Opfern selbst keine Gerechtigkeit mehr widerfahren lassen können. 
Zum Abschluss die Worte seines Enkels Norman Hearst: „Uncovering the truth about my grandfather has not changed the world, but it has changed me. (…) He was a physician and a scholar, brilliant at times, domineering and distant at others, a proud man of great initiative struck down by forces beyond his control. I will not judge him or believe I am a better man than he was. I never knew him, but I have not forgotten him. And I will try to learn from him.“

Danksagung
Während die Provenienzforschung zu den bibliothekarischen Aufgaben gehört, ist sie im laufenden Betrieb mit den vorhandenen personellen Ressourcen nur im Einzelfall neben den übrigen Aufgaben zu bewältigen. Für eine vollständige Aufklärung sind aufwändige Recherchen und Projekte notwendig, so dass wir für jeden Hinweis dankbar sind. Ganz besonders sind wir Hans-Joachim Lang zu Dank verpflichtet, der erheblich zu der Aufarbeitung dieses Themas beigetragen hat und weiterhin beiträgt.