Das Akademienprogramm ist das größte geisteswissenschaftliche Förderprogramm Deutschlands. Zielsetzung ist die „Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes“.
Die Koordination liegt bei der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (UA). Träger und zuständig für die Bearbeitung der Vorhaben sind die acht Einzelakademien und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Förderziel ist langfristig angelegte Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften (inklusive Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften) und auch an Grenzfragen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften.
Der Schwerpunkt liegt bei Editionen und Wörterbüchern, heute vor allem in digitaler Form.
Antragsberechtigt ist jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in Deutschland.
Fristen: Die Ausschreibung erfolgt meist im Herbst. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst muss ein Vorantrag eingereicht werden, nach Aufforderung ist ein Vollantrag vorzulegen. Die Frist zur Einreichung des Vorantrags bei der Trägerakademie liegt meist im Januar für einen Projektstart im übernächsten Jahr.
Beratung:
Ein Vorgespräch bei der passenden Trägerakademie ist sehr erwünscht.
Universitätsintern wird frühzeitige Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät und dem Rektorat empfohlen.