Der komplette detaillierte Bewerbungsablauf ist in dieser Checkliste aufgeschlüsselt.
Vor der Bewerbung:
Bitte kontaktieren Sie das Erasmus Staff Mobility Büro frühzeitig, also mindestens 6 Wochen vor der geplanten Mobilität. Ebenso sollten Sie mit Ihrem/r Vorgesetzten über Ihre geplante Mobilität sprechen und den Aufenthalt mit der Gastinstitution planen. Die Personalabteilung sollte durch einen Dienstreiseantrag, sowie dem Formular zur Entsendung, über die geplante Mobilität informiert werden. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat VI - Personal und Innere Dienste).
Vor der Reise:
Im ersten Schritt müssen Sie sich in unserem Online-Portal Mobility Online bewerben. Die Bewerbungsformulare sind in Lehrendenmobilität (STA) und Personalmobilität (STT) unterteilt. Sobald Sie die Registrierung erfolgreich durchgeführt haben, können Sie die folgenden Dokumente in derselben Reihenfolge hochladen:
- Einladungsschreiben
- Dienstreisegenehmigung
- (Optional Green Travel/Nachhaltiges Reisen: Ehrenwörtliche Erklärung)
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
Bitte beachten Sie, dass eine Mobilität zu Lehrzwecken (STA) pro Woche (5 Tage) eine Mindestanzahl von 8 Lehrstunden beinhalten muss, um förderfähig zu sein. Eine Kombination von STA und STT ist ebenfalls möglich, sodass sich hier die Mindestanzahl an Lehrstunden auf 4 reduziert.
Während der Reise:
Sammeln Sie alle Original-Belege und Rechnungen von Ihrer Unterkunft und der Reise (Flugtickets, Zugtickets, Tankbelege etc.) für die Reisekostenrechnung. Lassen Sie sich eine Aufenthaltsbestätigung über Ihre Mobilität von der Gastinstitution ausstellen.
Nach der Reise:
Bevor die Auszahlung der Förderung stattfinden kann, müssen Sie noch die folgenden Schritte absolvieren:
- Dozentenbericht in Mobility Online ausfüllen
- Aufenthaltsbestätigung hochladen
- EU Participant Survey ausfüllen
- Reisekostenrechnung an das Erasmus Staff Mobility Büro schicken
Bitte beachten Sie, dass die Reisekostenstelle eine Vergleichsrechnung nach Landesreisekostengesetz (LRKG) durchführt. Deshalb kann die Bearbeitung und Auszahlung sich eventuell etwas verzögern. Bearbeitung und Auszahlung der Förderung sind nur möglich, wenn alle von der NA-DAAD geforderten Vorgaben erfüllt sind. Ergibt sich durch die Reisekostenpauschale ein höherer Erstattungsbeitrag, so wird dieser Mehrbetrag dem LBV als geldwerter Vorteil zur Versteuerung gemeldet.