Uni-Tübingen

Lehre und Fortbildung im Ausland (ERASMUS+)

Willkommen auf der Seite für Tübinger Wissenschaftler*innen sowie Beschäftigte der Universität Tübingen, die einen Aufenthalt an einer Partneruniversität im Ausland planen, um dort zu lehren oder sich fortzubilden (z. B. Sprachkurse, Workshadowing, Hospitationen, Staff Weeks).

Hier finden Sie die Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen.

Auf dieser Seite finden Sie außerdem die Links zu wichtigen Informationen rund um Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt, aber auch zur Online-Bewerbung.

 

Lehrendenmobilität (STA) / Personalmobilität (STT)

Bitte informieren Sie sich vor der Online-Bewerbung für Ihren Auslandsaufenthalt über die:

Online-Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt

Bitte nehmen Sie frühzeitig (jedoch mindestens 6 Wochen vor dem Beginn des geplanten Aufenthaltes) Kontakt zum International Office, Abteilung Austauschprogramme auf, wenn Sie einen ERASMUS+ Mobilitätszuschuss beantragen wollen.

Die Bewerbung für Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt ist nur online möglich.

Allgemeine Hinweise zu Dienstreisen

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat Personal und Innere Dienste).

Reisekosten: Bitte beachten Sie,​ dass ab 01.​01.​2019 für jede Erasmus-geförderte Reise nicht nur ein Dienstreiseantrag,​ sondern auch nach Abschluss der Reise eine Reisekostenabrechnung mit allen Belegen erforderlich ist!​ Der/Die Dienstreisende muss mit dem Antrag auf Auszahlung der Pauschale nach Beendigung der Dienstreise auch eine Reisekostenabrechnung mit genehmigten Dienstreiseantrag und Belegen (die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich unter (https://uni-tuebingen.de/de/672) einreichen.

Entsendebescheinigung: Wie die Personalabteilung mitteilte, ist bei Dienstreisen ins Ausland künftig unbedingt auch eine offizielle Entsendebescheinigung des Arbeitgebers (sog. A1-Bescheinigung) mitzuführen, Lehrenden- oder Personalaufenthalte mit Erasmus+ sollten daher 6 Wochen Vorlauf haben, da es einige Wochen dauern kann, bis Sie die Bescheinigung durch das LBV erhalten (Näheres im Rundschreiben der Personalabteilung vom 06.02.2019).

Krisenvorsorgeliste "ELEFAND": Das Auswärtige Amt bietet allen deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit an, sich in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) einzutragen. Die Eintragung ist unabhängig vom Reiseland und der Dauer des Auslandaufenthalts. So können die Reisenden im Notfall von der Botschaft oder dem Generalkonsulat erreicht werden und wichtige Informationen erhalten. Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen (siehe auch Rundschreiben Nr. 3 vom 11.01.2022).

https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin