Was ist eigentlich die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat nach dem Gesetz die besonderen Interessen der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, FSJlerInnen/FÖJlerInnen, sowie der Arbeitnehmer unter 18 Jahren gegenüber dem Personalrat wahrzunehmen, damit der Personalrat deren Anliegen in seiner Personalratsarbeit angemessen berücksichtigen kann.
Allgemeine Aufgaben:
- Maßnahmen beim Personalrat zu beantragen, die den jugendlichen Arbeitnehmern und den Auszubildenden dienen, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung.
- Fragen bezüglich der Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
- Die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Ausbildung, auch im Hinblick auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung, durchzusetzen.
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der jugendlichen Arbeitnehmer und der Azubis geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Die JAV darf aber nur mit Zustimmung des Personalrats die Arbeitsplätze zu diesem Zwecke aufsuchen; ein konkreter Verdacht eines Verstoßes braucht hier aber nicht vorzuliegen.
- Anregungen von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken.
- Die Integration Auszubildender mit Migrationshintergrund zu fördern und entsprechende Maßnahmen beim Personalrat zu beantragen.