Leibniz Kolleg

Wichtiger Hinweis

Das Bewerbungsverfahren für das Kursjahr 2024/25 ist abgeschlossen.

Bewerbung für ein Studienjahr am Leibniz Kolleg

Termine

Das Bewerbungsverfahren für das Kursjahr 2024/25 beginnt am 15. Dezember 2023, Bewerbungen können bis 15. Juni 2024 eingereicht werden.

Bis max. 1. Juli werden Bewerber*innen zu Gesprächen, die online stattfinden werden, eingeladen.

Bewerbungen, per Email mit PDF Anhang und eingescannten Dokumenten, für das Studienjahr 2024/2025 werden erbeten an:

E-Mail: sekretariatspam prevention@leibniz-kolleg.uni-tuebingen.de

Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben. Aufgrund des zeitlich gestaffelten Zulassungsverfahrens stehen gegen Ende des Bewerbungszeitraumes nur noch wenige Plätze zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Beginns des Kursjahres nicht älter als 20 Jahre sein sollten, werden neben dem üblichen Lebens- und Bildungsgang (tabellarisch) um eine ausführliche Darstellung ihrer schulischen, wissenschaftlichen und musischen, sozialen und politischen Interessen, ihrer Hobbies usw. gebeten (max. vier Seiten), sowie um eine Darlegung darüber, warum sie sich um die Aufnahme ins Leibniz Kolleg bewerben (ca. eine Seite). Zusätzlich benötigen wir noch einen ausgefüllten Personalbogen, ein aktuelles Passbild (ca. 3,5 x 4,5 cm) und das eingescannte Abiturzeugnis (bzw. die letzten drei Halbjahreszeugnisse, die später durch das Abiturzeugnis ergänzt werden müssen) oder Entsprechendes eines gleichwertigen Schulabschlusses. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen zusätzlich einen Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse erbringen (Niveau C1 oder äquivalent).

Nach Eingang und Sichtung der vollständigen Bewerbungsunterlagen findet eine erste Auswahl statt. Ausgewählte Bewerber*innen werden zu einem virtuellen Gespräch eingeladen. Die Bewerbungs- und Informationsgespräche finden mit der Leitung des Kollegs und hauptamtlichen Mitarbeitern statt.

Sowohl die schriftlichen Unterlagen als auch die Ergebnisse der Gespräche werden bei der Entscheidung für die Aufnahme ins Leibniz Kolleg berücksichtigt.

Aufnahmekriterien

Der schriftlich dargestellte und in den Gesprächen nachvollziehbar vorgetragene Wunsch nach und die Bereitschaft

  • zu wissenschaftspropädeutischem Arbeiten in den Fachseminaren,
  • nach Studienfachorientierung,
  • sich mit Schlüsselfragen unserer Zivilgesellschaft gemeinsam mit den anderen Studierenden auseinanderzusetzen,
  • intensiv in den Seminaren mitzuarbeiten und entweder einzelne eigene oder gemeinsame fachübergreifende Projekte zu bearbeiten,
  • an einem gemeinsamen Jahresthema mitzuarbeiten,
  • sich aktiv am Kollegsleben zu beteiligen, und sich auf den einfachen Lebensstil einzulassen,
  • kooperative Lernformen mit den anderen Studierenden und den Kursleiterinnen und -leitern zu entwickeln.

Kosten

Das Kolleg wird im Studienjahr 2024/2025 einen Betrag von 6900 € für das Studienjahr berechnen.

Dies ist nur möglich, da hierbei bereits ein großzügiges Udo-Keller-Stipendium (Udo Keller Stiftung) in Höhe von 1190 € für jeden Studenten und jede Studentin mit eingerechnet ist. Die realen Kosten eines Studienplatzes am Leibniz Kolleg liegen mit ca. 9.000 € p.a. weitaus höher.

Der Betrag ist zahlbar in 10 Monatsraten beginnend am 1. Oktober und setzt sich aus Grundmiete, Nebenkosten, einer Studiengebühr und Kosten für Exkursionen im Verlauf des Studienjahres zusammen.

Für diejenigen, die sich die Studiengebühren nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, ein Stipendium Leibnitianum der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs e.V. zu beantragen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Anzahl der Stipendien stark beschränkt ist.

Nicht enthalten in diesen Kosten ist die Studienreise, die in der Regel ungefähr 500 € kostet, sowie die Gebühren für die Einschreibung an der Universität Tübingen, s.u.

 

Um auch in Zukunft allen Bewerber*innen unabhängig vom ökonomischen Hintergrund der Familie den Zugang zum Leibniz Kolleg ermöglichen zu können, bitten wir die Familien, die sich auch einen höheren Studienbeitrag leisten können, zusätzlich um eine solidarische Spende gegen eine Spendenbescheinigung.

Einschreibung

Seit dem Studienjahr 2017/18 ist es für die Kollegiat*innen verpflichtend, sich im Studiengang Leibniz Kolleg der Universität Tübingen einzuschreiben. Voraussetzung ist die Zulassung vom Leibniz Kolleg. Zu den Kosten am Leibniz Kolleg kommen  die Semesterbeiträge der Universität hinzu. Die Gebühren beinhalten die Möglichkeit eines bezuschussten Mensaessens, eines stark reduzierten NALDO-Tickets für den Nahverkehr, die Benutzung der universitären Infrastruktur wie Sportinstitut, den Zugang zu den Onlinediensten der Universitätsbibliothek, Beratungsstellen u.a.

Aufgrund der Immatrikulation zählt das Studienjahr am Leibniz Kolleg genauso wie jedes andere an einer deutschen (Fach)Hochschule begonnene Studium nicht als Wartesemester.

Bitte das Merkblatt zur Immatrikulation beachten.

Die Immatrikulation erfolgt online über ALMA, hierzu ist ein Code erforderlich, der im August per Email verschickt wird.

Die Immatrikulation kann auch im September noch erfolgen.

Auf der Alma Startseite ganz nach unten auf "Jetzt registieren", auf der folgenden Seite "OK" klicken und dann auf der Seite "Selbstregistrierung" die Abschnitte "Persönliche Daten" und "Kontaktdaten" ausfüllen und ein Passwort wählen.

Stipendium Leibnitianum

Wirtschaftliche Umstände von Studierenden dürfen kein Hinderungsgrund für die Aufnahme ins Leibniz Kolleg sein. Deshalb werden bei den Studiengebühren sowie der Studienfahrt auf besonderen Antrag Nachlässe bis zu 100% gewährt, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Aus dem Antrag, der gleichzeitig mit der Bewerbung an das Sekretariat des Leibniz Kollegs zu stellen ist, sollen die Höhe des erbetenen Nachlasses und die besonderen Gründe hervorgehen. Die Anzahl dieser von der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs e.V. gestellten Stipendien ist stark beschränkt.

Ein entsprechendes Formular ist im Downloadbereich herunterladbar. Es wird gebeten, dem Antrag, der vertraulich behandelt wird, einen Nachweis (in der Regel Lohnsteuerjahresausgleich o. ä.) über die finanzielle Lage des/der Bewerber*in (bzw. der Eltern) beizufügen. Die Gewährung des Stipendium Leibnitianum richtet sich nach Bedürftigkeit der Bewerber*innen und orientiert sich in der Regel an den Bafögkriterien. Die Note des Abiturzeugnisses ist nicht entscheidend.

Obwohl die Studierenden des Kollegs an der Universität eingeschrieben sind, erhalten sie keine Förderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), da der Studiengang Leibniz Kolleg keinen berufsqualifizierenden Abschluss beinhaltet.

Downloads

Personalbogen (Datei herunterladen und mit z. B. Acrobat Reader ausfüllen.) 

Stipendium Leibnitianum (Datei herunterladen und mit z. B. Acrobat Reader ausfüllen.)