Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Physik

26.10.2023

BMBF: Ankündigung der Förderung von Projekten mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Fristen sind abhängig vom jeweiligen Antrag

Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Kontext der „Zeitenwende“ aufgrund des offenen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die kooperationspolitische Bedeutung dieser Regionen weiter gestiegen. Forschungs- und Innovationskooperation unterstützt die zivilgesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklung dieser Länder. Sie trägt dazu bei, gemeinsame Werte zu stärken und Reformprozesse zu fördern.

Die strategische Bedeutung der Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens ergibt sich auch aus deren zum Teil beachtlicher Forschungsexpertise sowie den naturräumlichen Gegebenheiten und Forschungsmöglichkeiten vor Ort. Einzigartige Ökosysteme, natürliche Ressourcen und wichtige Rohstoffe in den zwei Regionen bieten Kooperationspotenziale in zahlreichen Themenfeldern, die auch bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele eine Rolle spielen. Hierzu gehören etwa Kooperationen zu Fragestellungen im Kontext der Anpassung an den Klimawandel, zum Umgang mit sich verändernden Abflussregimen oder Agrarlandschaftsräumen. Einige der Länder bieten sich als Partner in den Bereichen Erneuerbare Energie, Produktion von Grünem Wasserstoff, Energieeffizienz und CO2-Reduktion an. Die Länder des Südkaukasus sind beispielsweise für die Biodiversitätsforschung von besonderer Bedeutung, die zentralasiatischen Gebirgsregionen ein natürliches Labor der Naturgefahrenforschung.

Der Ausbau der Kooperation geschieht zudem vor dem Hintergrund einer stärkeren Integration insbesondere von Ländern der Östlichen Partnerschaft in den Europäischen Forschungsraum und der weiteren Zunahme der strategischen Relevanz Zentralasiens. So wurden der Ukraine und Moldau 2022 der Status als EU-Beitrittskandidaten zuerkannt und Georgien die EU-Beitrittsperspektive in Aussicht gestellt. Alle drei Länder gehören zusammen mit Armenien zu den assoziierten Staaten des Europäischen Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“. Neben dem Einbezug in die europäische Forschungsförderung werden diese Länder seitens der EU auch in erheblichem Umfang durch Beratungen bei der Reform ihrer Forschungs- und Innovationssysteme unterstützt. Dieser Prozess wird durch die geplanten Fördermaßnahmen flankiert. Im Zuge der geopolitischen Umwälzungen gewinnt auch die Kooperation mit den Staaten Zentralasiens noch weiter an Bedeutung. Hier liegt der Fokus auf der Entwicklung und Stärkung rechtsstaatlicher Elemente und der Förderung nachhaltiger Strukturen im Forschungsbereich. Dem liegt die Zielsetzung zugrunde, langfristig stabile, kooperative Beziehungen für die Forschung zu schaffen. Die Festigung von Partnerschaften, geprägt durch Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Dialogbereitschaft, trägt unmittelbar dazu bei, den kompetitiven Stärken der europäischen Forschung in der Region Zentralasien Raum zu geben.

Forschungskooperationen mit der Östlichen Partnerschaft und Zentralasien bieten damit das Potenzial, attraktive Forschungsfelder von zentraler Relevanz für die Lösung globaler Herausforderungen zu erschließen.

Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es daher, neue Kooperationsbeziehungen in den zwei Regionen zu etablieren und bestehende Kooperationen zu festigen, im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen, einen verbesserten Zugang zu Forschungsressourcen und relevanten Netzwerken sowie herausragenden Institutionen und Forschenden in den zwei Regionen zu ermöglichen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig zu stärken sowie die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in den zwei Regionen zu erhöhen.
Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, adressiert diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:

  • Modul 1: Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen
  • Modul 2: Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen
  • Modul 3: Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten
  • Modul 4: Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitia­tiven
  • Modul 5: Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Modul 6: Maßnahmen zur Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie
  • Modul 7: Maßnahmen zur Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung
  • Modul 8: Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit
  • Modul 9: Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen

Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie das konkrete Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem jeweiligen Zielland bzw. den Zielländern aufzeigen.

Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen.
Diese finden Sie unter: www.bmbf.de/forschungsperspektiveost

 

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