Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

  • Für die Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen für Studierende in den Bachelorstudiengängen besuchen Sie bitte die Download-Seiten des Prüfungsamtes.
     

  • Klären Sie eine Anrechnung wenn möglich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt. Mit Fragen zur Anrechenbarkeit von Veranstaltungen an unserem Lehrstuhl wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bringen/senden Sie hierzu entsprechende Informationen mit. In der Regel ist die Anerkennung dann nach Ihrem Auslandsstudienaufenthalt kein Problem.

  • Zur Anrechnung im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt kommen Sie bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen nach Absprache an den Lehrstuhl.