Bewerbung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst findet komplett außerhalb der Universität über ein Onlineverfahren statt. Zuständig sind die Regierungspräsidien.
Das Informationsblatt des Regierungspräsidiums Tübingen enthält für das Referendariat mit Beginn im Januar 2025 alle Angabe zu Bewerbung, Fristen und benötigten Unterlagen.
Achtung: Bei der Bewerbung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie ein Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum absolviert haben.
Wichtige Hinweise für Sportstudierende
Egal, ob Sie Sport als Zweit- oder Drittfach studieren, müssen Sie bei der Bewerbung zum Referendariat ein Vereinspraktikum (statt eines Sozial- oder Betriebspraktikums) und den Rettungsschwimmer in Silber vorweisen.
Wichtige Hinweise für Studierende der Wirtschaftswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik
Sie müssen bei der Bewerbung ein Betriebspraktikum (statt eines Sozialpraktikums) vorweisen. Ausnahme: Ihr Zweit- oder Drittfach ist Sport, dann müssen Sie ein Verienspraktikum vorweisen.
Allgemeine Landesinformationen zum Vorbereitungsdienst (verschiedene Schularten, Bewerbung/Zulassung, Auswahlverfahren/Seminarzuordnung)
regulärer Start in den Vorbereitungsdienst - zeitlicher Ablauf
15.03. - 15.06. vor Referendariatsbeginn
Die Bewerbung für das Referendariat wird über ein Onlineverfahren durchgeführt.
Im Informationsblatt des Regierungspräsidiums Tübingen finden sich alle Informationen zu den Fristen und benötigten Unterlagen.
15.06. vor Referendariatsbeginn
dringend empfohlen: späteste Anmeldung der Masterarbeit
In der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit für die Masterarbeit: 16 Wochen
Achtung:
Die Anmeldung der Masterarbeit ist laut Prüfungsordnung erst NACH bestandenem Schulpraxissemester möglich!
15.10. vor Referendariatsbeginn
späteste Abgabe Masterarbeit
In der Prüfungsordnung festgelegte Korrekturzeit für die Masterarbeit:
6 Wochen.
Zeugnisausstellung im Prüfungsamt: 3 Wochen.
Achtung:
Werden Masterarbeiten später abgegeben, führt das aufgrund der Korrekturzeit und der Zeit für die Ausstellung des Masterzeugnisses ggf. zum Start des Referendariats im Gasthörer:innenstatus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine schnellere Korrektur oder Ausstellung der Zeugnisdokumente.
15.12. vor Referendariatsbeginn
späteste Vorlage des Masterzeugnisses beim Regierungspräsidium
Sind alle Noten aus dem Masterstudium bereits vorhanden / alle Leistungen verbucht, aber das Masterzeugnis liegt nicht rechtzeitig bis zum 15.12. vor, kann alternativ bis 15.12. eine "Bestehensbescheinigung" beim Regierungspräsidium anstelle des Masterzeugnisses eingereicht werden. In dem Fall ist im Januar ein regulärer Start in den Vorbereitungsdienst möglich. Die Bestehensbescheinigung kann auf rechtzeitige Anfrage vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt werden (zeugnisse-lehramt@uni-tuebingen.de).
Achtung:
Studierende der GymPO oder SozpädCare haben KEINE Möglichkeit, eine Bestehensbescheinigung anstelle der Abschlussdokumente beim Regierungspräsidium einzureichen!
Bitte beachten Sie, dass in der Weihnachtspause (16.12. - 06.01.) keine Zeugnisse oder Bestehensbescheinigungen durch das Zentrale Prüfungsamt ausgestellt werden
Wenn Sie es nicht schaffen sollten, Ihre Masterarbeit wie oben dargestellt regulär bis 15.06. vor Referendariatsbeginn anzumelden, können Sie u.U. das Referendariat im sog. "Gasthörer:innenstatus" beginnen. Es handelt sich hierbei um eine Sonderlösung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen für Sie infrage kommt. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Gasthörer:innenstatus