Juristische Fakultät

Im Studium (Nebenfach)

Coronabedingt: Sommersemester 2021 -"Schieben" von Klausuren und Aussetzung von Fristen

Auch im Sommersemester 2021 können Sie eine oder beide Klausuren aus einer Übung ohne Angabe von Gründen in das kommende Semester schieben. Bitte melden Sie sich in diesem Falle in Alma von der jeweiligen Klausur ab, weil Sie sich sonst im kommenden Semester nicht erneut anmelden können.
Die Fristen für einen Wiederholungsversuch und für die Zwischenprüfung (Letzteres betrifft nur Studierende in der PO-Version 2003/2007) laufen auch in diesem Semester nicht weiter.
 

Coronabedingt: Wintersemester 2021/2022 -"Schieben" von Klausuren und Aussetzung von Fristen

Auch im Wintersemester 2021/22 können Sie eine oder beide Klausuren der Übungfür Anfänger Ihres Profils ohne Angabe von Gründen in das kommende Semester schieben. Bitte melden Sie sich in diesem Falle in alma von der jeweiligen Klausur ab, weil Sie sich sonst im kommenden Semester nicht erneut anmelden können. Die Fakultät empfiehlt dringend, die Klausuren nach Möglichkeit in diesem Semester mitzuschreiben, damit sich Ihr Studium nicht (weiter) verzögert.

Die Frist zur Wahrnehmung eines Wiederholungsversuchs läuft auch in diesem Semester nicht weiter. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie bereits seit mindestens dem Sommersemester 2020 studieren, weil insgesamt nur drei Semester bei der Fristberechnung nicht zählen.

Fallbesprechungen

Was sind Fallbesprechungen?

Fallbesprechungen sind Veranstaltungen, in denen begleitend zu einer bestimmten Vorlesung die Anwendung des entsprechenden Rechtsstoffes durch das gemeinsame Lösen von Fällen in Kleingruppen und unter Anleitung einer Akademischen Mitarbeiterin, eines Akademischen Mitarbeiters oder einer geprüften Hilfskraft eingeübt wird.  Fallbesprechungen machen einen wesentlichen Teil der juristischen Ausbildung aus, auch wenn sie an juristischen Fakultäten anderer Universitäten teilweise andere Bezeichnungen tragen (propädeutische Übungen, Übungen für Anfänger, Arbeitsgemeinschaften, Tutorien, ...).

PO 2007:

Die regelmäßige Teilnahme (max. zwei Fehltermine) an der Fallbesprechung zum Grundkurs I des von Ihnen studierten Teilgebiets der Rechtswissenschaft ist Pflicht und 2 ECTS-Punkte wert. Durch die Teilnahme an weiteren Fallbesprechungen in dem von Ihnen studierten Teilgebiets der Rechtswissenschaft erhalten Sie jeweils zwei weitere ECTS-Punkte (natürlich kann jede Fallbesprechung nur einmal absolviert werden).

PO 2020:

Welche Fallbesprechungen für Sie in welchen Modulen (i.d.R.: verpflichtend) vorgesehen sind, entnehmen Sie bitte den Einträgen zu den jeweiligen Modulen im Modulhandbuch. Das Erbringen der STudienleistung setzt eine regelmäßige und aktive Teilnahme an der jeeiligen Fallbesprechung voraus; es darf nicht mehr als zweimal gefehlt werden und Sie müssen alle ausgegebenen Schreibübungen abgeben und an eventuellen Probeklausuren teilnehmen.

 

 

"Grundlagenschein"

Was ist der "Grundlagenschein", wozu brauche ich den und wie bekomme ich ihn?

Der sog. "Grundlagenschein" ist ein Leistungsnachweis, der durch eine erfolgreiche absolvierte schriftliche Arbeit (Hausarbeit oder Aufsichtsarbeit) in einem sog. Grundlagenfach erworben wird, vgl. § 9 Abs. 3 S. 2 JAPrO 2019. Der Kanon der möglichen Fächer ergibt sich aus § 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO 2019. In Tübingen handelt es sich insoweit überwiegend um rechtshistorische Vorlesungen (in deren Rahmen die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundlagenscheins angekündigt wird). Ab dem Sommersemester 2020 werden allerdings keine "Scheine" mehr ausgegeben, stattdessen wird das bestehen der entsprechenden Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach in Ihrem Transcript of Records ausgewiesen.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Nach § 4 Abs. 1 S. 1 der Prüfungsordnung 2007 ist der Erwerb eines Grundlagenscheins Gegenstand der Orientierungsprüfung.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Es ist mindestens ein Grundlagenschein im Rahmen der Modulabschlussprüfung des Einführungsmoduls zu erwerben.

Hausarbeit - Müssen auch Studierende im Nebenfach die Hausarbeit mitschreiben?

Auch Studierende der Rechtswissenschaft im Bachelor-Nebenfach müssen die Hausarbeit der Übung für Anfänger im studierten Teilgebiet der Rechtswissenschaft (PO 2007) / im gewählten Profil (PO 2020) mitschreiben und bestehen. Dabei  ist zu differenzieren (bitte beachten Sie in jedem Fall den Hinweis ganz a.E. dieses Eintrags):

Studierende in der PO 2007:

Für Studierende in der PO 2007 gilt, dass sie die Übung für Anfänger in dem von ihnen studierten Teilgebiet der Rechtswissenschaft im Grundstudium besuchen und diese bestehen müssen. Es handelt sich dabei um ihre Zwischenprüfung. die Hausarbeit ist Teil der Übung für Anfänger. Näheres zur Übung für Anfänger im entsprechenden FAQ-Eintrag ("Übung für Anfänger").

Studierende in der PO 2020:

Studierende in der PO 2020 besuchen im Basismodul ebenfalls die Übung für Anfänger des von ihnen gewählten Profils, und die Klausur dieser Übung ist  für sie die Abschlussprüfung des Basismoduls. Die zu dieser Übung gehörende, ihr vorlaufende Hausarbeit schreiben diese Studieren indes zu diesem Zeitpunkt an sich noch nicht mit, sie müssen anders als die Studierenden im Staatsexamensstudiengang und die Nebenfachstudierenden in der PO 2007 Klausur und Hausarbeit nicht innerhalb desselben Semesters bestehen, weil sie nicht die Übung für Anfänger (in dieser Art und Weise) bestehen müssen. Die Hausarbeit ist vielmehr später Abschlussprüfung im Aufbaumodul und kann dort a.E. des ersten Semesters oder nach dem zweiten Semester des Aufbaumoduls geschrieben werden; Hausarbeit und Klausuren sind also "entkoppelt". Im Einzelnen bedeutet das:

Studierende der Profile "Strafrecht" und "Zivilrecht" sollen die Hausarbeit als Abschlussprüfung des Aufbaumoduls nach dem dritten oder nach dem vierten Semester schreiben, Studierende des Profils "Öffentliches Recht" nach dem zweiten Semester (und wenn Sie das tun, dann ist es tatsächlich dann doch diejenige Hausarbeit, die zu der konkreten Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht gehört [ihr vorläuft], in der auch die Klausuren zum Abschluss des Basismoduls im dritten Semester geschrieben werden) oder nach dem dritten Semester tun.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der jew. Modulabschlussprüfung, die Sie dem Modulhandbuch entnehmen können.

Allgemeiner Hinweis:

Ihre Hausarbeit müssen Sie nicht nur in physischer Form abgeben, zur Plagiatskontrolle müssen Sie sie auch hochladen. Dazu benötigen Sie eine Jura-Login-ID (auf der verlinkten Seite ganz unten).

 

Hausarbeit - Rückanrechnung (betrifft nur Studierende in der PO 2007)

Was hat es mit der Rückanrechnung einer Hausarbeit auf sich?

Wird im Rahmen der Übung eines Semesters X zwar eine der Aufsichtsarbeiten (Klausuren), nicht aber die der Übung vorlaufende Hausarbeit bestanden, so können Sie die in der nächsten vorlesungsfreien Zeit zu schreibende Hausarbeit der entsprechenden Übung für Anfänger im Semester X+1 mitschreiben (Achtung: Anmeldung zur Übung des Semesters X+1 und zur Hausarbeit erforderlich!). Bestehen Sie diese Hausarbeit, so können bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1 (Achtung: Ausschlussfrist!) beim Lehrstuhl, der die können dann aber auch erst einmal die Klausuren dieser Übung mitschreiben [zu denen Sie sich dann aber auch anmelden müssten] und jedenfalls das Ergebnis der ersten Klausur abwarten, bevor Sie die Rückanrechnung Ihrer Hausarbeit beantragen). Auf diese Weise können Sie somit eine in der Übung des Semesters X bestandene Klausur "retten" und bekommen dann, wenn auch erst nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1, noch den Übungsschein für das Semester X ausgestellt.

Faktisch haben Sie also eine Hausarbeit vor und eine nach der Vorlesungszeit des Semesters X und in der Vorlesungszeit des Semesters X zwei Klausuren, und müssen nur eine der beiden Hausarbeiten und nur eine der beiden Klausuren bestehen, um die Übung erfolgreich zu absolvieren.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie die Hausarbeit, die Sie rückanrechnen lassen möchten, nicht bestehen, dann haben Sie, da diese Hasarbeit ja formal zur Übung des Folgesemesters gehört, dann haben Sie formal betractet Ihren zwieten und letzten Versuch für die Übung in Anspruch genommen. Wenn Sie in dieser Übung aber keine Anmeldung zu den Klausuren unternommen haben, können Sie sich beim Prüfungsamtder Fakultät melden und beantragen, dass die Übung des Folgesemesters als nihtc unternommen gilt, weil Sie nur die Hausarbeit zum Zwecke der Rückanrechnung mitschrieben wollten.

Modulhandbuch

Wo finde ich das Modulhandbuch?

Prüfungsordnung 2007: Der Studiengang ist nicht modularisiert, ein Modulhandbuch gibt es nicht. Stattdessen belegen Sie neben den Pflichtveranstaltungen (das sind: der Grundkurs I mit Fallbesprechung, der Grundkurs II und die Übung für Anfänger, eine Grundlagenveranstaltung und die Vorlesung "Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende" sowie die Studienleistung im Hauptstudium)  weitere Veranstaltungen Ihrer Wahl aus dem von Ihnen studierten Teilgebiet der Rechtswissenschaft.

Prüfungsordnung 2020: Das Modulhandbuch finden Sie hier.

Orientierungsprüfung

Was hat es mit der Orientierungsprüfung auf sich?

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Nach § 4 Abs. 1 S. 1 der Prüfungsordnung 2007 ist der Erwerb eines Grundlagenscheins Gegenstand der Orientierungsprüfung.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Eine Orientierungsprüfung ist nicht vorgesehen.

Praktika

Welche Rolle spielen Praktika im Nebenfachstudium?

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Die Prüfungsordnung 2007 sieht keine Praktika vor.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Die Prüfungsordnung 2020 bzw. das maßgebliche Modulhandbuch sieht in den Wahlpflichtmodulen vielfach die Möglichkeit eines vierwöchigen Praktikums vor.

Übungen für Anfänger

Was hat es mit den Übungen für Anfänger auf sich?

An der Universität Tübingen werden außer im "Staatexmensstudiengang" den sog. Grundlagenfächern keine Semesterabschlussklausuren geschrieben. Stattdessen erfolgt die Leistungskontrolle auch in den unteren Semestern in den sog. Übungen, genauer: in den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. jeder Übung läuft eine Hauarbeit vor, die in der vorlesungsfreien Zeit vor der Vorlesungszeit des Semesters, in dem die ganz konkrete Übung für Anfänger stattfindet, zu schreiben ist. In der Übung selbst werden zwei Klausuren angeboten. Um die Übung zu bestehen, müssen in der selben Übung die (vorlaufende) Hausarbeit und eine der beiden Klausuren bestanden werden.

Für Studierende im Nebenfach ist danach zu differenzieren, ob für sie die Prüfungsordnung 2007 oder die Prüfungsordnung 2020 Anwendung findet:

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Die Übung für Anfänger in dem von Ihnen gewählten Rechtsgebiet stellt Ihre Zwischenprüfung dar, § 4  Abs. 2 der Prüfungsordnung 2007. Sie ist spätestens im vierten Semester zu versuchen und kann bei Misserfolg spätestens im sechsten Semester einmal wiederholt werden, § 4 Abs. 3 PO 2007 i.V.m. § 5 StudPrO 2003. Übungsteilleistungen, die an anderen Universitäten absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.

Um die Übung für Anfänger in einem Semester X zu bestehen, müssen Sie die in der vorlesungsfreien Zeit vor dieser Übung für Anfänger zu schreibende Hausarbeit und eine der beiden in der Übung stattfindenden Klausuren bestehen. Beide Leistungen müssen also grds. in demselben Semester bestanden werden, damit die Übung erfolgreich absolviert ist.

Wird die der Übung vorlaufende Hausarbeit nicht bestanden, so können Sie, wenn Sie in dieser Übung mindestens eine der beiden Klausuren bestanden haben, die in der nächsten vorlesungsfreien Zeit zu schreibende Hausarbeit der entsprechenden Übung für Anfänger im Semester X+1 mitschreiben. Bestehen Sie diese Hausarbeit, so können bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1 (Achtung: Ausschlussfrist) beim Lehrstuhl, der die Übung im Semester X abgehalten hat, die Rückanrechnung der Hausarbeit auf die bestandene Klausur der Übung für Anfänger im Semester X beantragen (Sie müssen sich allerdings auch für die Übung des Semesters X+1 anmelden, damit Ihre Hausarbeit bewertet wird, und können dann aber auch erst einmal die Klausuren dieser Übung mitschreiben und jedenfalls das Ergebnis der ersten Klausur abwarten, bevor Sie die Rückanrechnung beantragen). Auf diese Weise können Sie somit eine in der Übung des Semesters X bestandene Klausur "retten" und bekommen dann, wenn auch erst nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1, noch den Übungsschein für das Semester X ausgestellt.

Faktisch haben Sie also eine Hausarbeit vor und eine nach der Vorlesungszeit des Semesters X und in der Vorlesungszeit des Semesters X zwei Klausuren, und müssen nur eine der beiden Hausarbeiten und nur eine der beiden Klausuren bestehen, um die Übung erfolgreich zu absolvieren.

Um an der Übung teilnehmen zu können, muss man in einem vorausgegangenen Semester regelmäßig bzw. aktiv an einer Fallbesprechung im entsprechenden Rechtsgebiet teilgenommen haben und sich für die Teilnahme an der Übung fristgerecht angemeldet haben.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Die Aufsichtsarbeit der Übung für Anfänger in dem von Ihnen studierten Profil (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) ist Modulabschlussprüfung im jeweiligen Basismodul. Sie können beide Klausuren einer bestimmten Übung mitschreiben; erst wenn Sie beide nicht bestehen sollten, haben Sie Ihren ersten Versuch (jede Modulabschlussprüfung darf nur einmal wiederholt werden) verbraucht. Bestehen Sie hingegen beide Klausuren der Übung, so zählt die mit der besseren Note.

Die Hausarbeit ist Modulabschlussprüfung im jeweiligen Aufbaumodul. Beide Prüfungsleistungen, Hausarbeit und Klausur, werden daher, anders als nach der PO 2007 oder im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung, eventuell nicht in demselben Semester und daher in unterschiedlichen Übungen für Anfänger ihres Profils erbracht, sie sind gewissermaßen "entkoppelt". Näheres dazu im Eintrag "Hausarbeit".

Übung für Fortgeschrittene

Was hat es mit der Übung für Fortgeschrittene auf sich?

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Die Übung für Fortgeschrittene im von Ihnen studierten Teilgebiet der Rechtswissenschaft kann als Studienleistung im Hauptstudium gewählt werden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Prüfungsordnung 2007.

Um an einer Übung teilnehmen zu können, muss sich nicht nur für diese anmelden, sondern man muss in einem vorausgegangenen Semester auch erfolgreich an der entsprechenden Übung für Anfänger teilgenommen und die Zwischenprüfungsteilleistung im jeweiligen Fach bereits bestanden haben. Studierende, die Ihr Studium der Rechtswissenschaft ab dem Sommersemester 2020 aufnehmen, müssen außerdem an einer Fallbesprechung zum Grundkurs II im jeweiligen Fach erfolgreich teilgenommen haben.

Um die Übung für Anfänger in einem Semester X zu bestehen, müssen Sie die in der vorlesungsfreien Zeit vor dieser Übung für Anfänger zu schreibende Hausarbeit und eine der beiden in der Übung stattfindenden Klausuren bestehen. Beide Leistungen müssen also grds. in demselben Semester bestanden werden, damit die Übung erfolgreich absolviert ist.

Wird die der Übung vorlaufende Hausarbeit nicht bestanden, so können Sie, wenn Sie in dieser Übung mindestens eine der beiden Klausuren bestanden haben, die in der nächsten vorlesungsfreien Zeit zu schreibende Hausarbeit der entsprechenden Übung für Anfänger im Semester X+1 mitschreiben. Bestehen Sie diese Hausarbeit, so können bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1 (Achtung: Ausschlussfrist) beim Lehrstuhl, der die Übung im Semester X abgehalten hat, die Rückanrechnung der Hausarbeit auf die bestandene Klausur der Übung für Anfänger im Semester X beantragen (Sie müssen sich allerdings auch für die Übung des Semesters X+1 anmelden, damit Ihre Hausarbeit bewertet wird, und können dann aber auch erst einmal die Klausuren dieser Übung mitschreiben und jedenfalls das Ergebnis der ersten Klausur abwarten, bevor Sie die Rückanrechnung beantragen). Auf diese Weise können Sie somit eine in der Übung des Semesters X bestandene Klausur "retten" und bekommen dann, wenn auch erst nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters X+1, noch den Übungsschein für das Semester X ausgestellt.

Faktisch haben Sie also eine Hausarbeit vor und eine nach der Vorlesungszeit des Semesters X und in der Vorlesungszeit des Semesters X zwei Klausuren, und müssen nur eine der beiden Hausarbeiten und nur eine der beiden Klausuren bestehen, um die Übung erfolgreich zu absolvieren.

Anmerkung: Übungsteilleistungen, die an anderen Universitäten absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Die Übungen für Fortgeschrittene sind für Studierende im Bachelor-Nebenfach, für die die Prüfungsordnung 2020 gilt, nicht vorgesehen.

Zwischenprüfung

Was ist die Zwischenprüfung? Welche Leistungen muss ich erbringen? Bis wann und wieviele Versuche habe ich?

Wer eine im jeweiligen Studiengang vorgesehene Zwischenprüfung nicht fristgerecht bzw. nicht innerhalb der gegebenen Versuche besteht, verliert den Prüfungsanspruch in diesem Studiengang (und u.U. auch in ähnlichen Studiengängen, sofern durch entsprechende  Satzung vorgesehen) und wird exmatrikuliert.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2007: Gegenstand der Zwischenprüfung ist die Übung für Anfänger im von Ihnen studierten Teilgebiet der Rechtswissenschaft, § 4 Abs. 1 Prüfungsordnung 2007. Die Zwischenprüfung ist dabie bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen und kann bei Misserfolg einmal, spätestens in sechsten Semester, wiederholt werden.

Nebenfach / Prüfungsordnung 2020: Die Prüfungsordnung 2020 sieht eine Zwischenprüfung nicht vor.