Am Dienstag, 9. August 2022, hielt Prof. Reichold im Rahmen der Tübinger Sommeruniversität einen weiteren Vortrag zum Thema der bevorstehenden Reform der Grundordnung, betonte die neue unternehmensethische Dimension und die stark reduzierten Kündigungsnormen im aktuellen Entwurf, der voraussichtlich im November von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet werde.
Am Mittwoch, dem 13. Juli 2022, stellte Prof. Reichold im Rahmen der Fachtagung "Kirchenrecht im Dialog - Aufbruch und Umbruch" an der Theologischen Fakultät Fulda die anstehende Reform der Grundordnung vor, wobei der Rechtscharakter der Grundordnung von den anwesenden Kanonisten in besonderer Weise hinterfragt und erörtert wurde.
Aus Anlass der 5. Hirschberger Gespräche der Diözese Eichstätt auf Schloss Hirschberg erläuterte Prof. Reichold am 30. Mai 2022 den Weg zur aktuellen Reform, erinnerte an Thesen und Ergebnisse der vorgehenden Tagungen und betonte die große Chance, die Aufbruchstimmung in der katholischen Kirche für eine tätigkeits- und nicht mehr personenbezogene Selbstbeschreibung des kirchlichen Dienstes in einer erneuerten Grundordnung zu nutzen.
Am Mittwoch, dem 25. Mai 2022, betonte Prof. Reichold in Bensberg in der Sitzung des AK Öffentlichkeitsarbeit des Diözesancaritasverbands Köln zum gleichen Thema, dass ein neues "Narrativ" des kirchlichen Dienstes durch die Reform der Grundordnung möglich werde, soweit der Reformentwurf von der Deutschen Bischofskonferenz so wie vorgesehen beschlossen würde.
Am Dienstag, dem 10. Mai 2022 hielt Prof. Reichold aus Anlass der Frühjahrssitzung der Juristischen Gesellschaft Tübingen einen Vortrag zum Thema "Aufbruch zu einem neuen Arbeitsrecht der katholischen Kirche - aktuelle Fragen einer Reform der 'Grundordnung'". Unter der Diskussionsleitung von Prof. Michael Droege konnte Reichold Einblick in das ganz aktuelle, auf unternehmensethische Profilierung setzende neue Konzept der Grundordnung geben.
Am Freitag, dem 8. Oktober 2021 erläuterte Prof. Reichold aus Anlass des von ihm veranstalteten 9. Symposions zum Kirchlichen Arbeitsrecht im Stuttgarter Hospitalhof unter dem Thema "Reform oder 'Reförmchen' - Zwischenruf zur Reform der Grundordnung" seine Ideen zur anstehenden Reform des katholischen Arbeitsrechts. Es bedürfe hier einer neuen "Loyalität auf Gegenseitigkeit" und vor allem einer Verabschiedung von der "Kündigungs-Orgie" in Art. 5 GrO.
Am Dienstag, 13. 7. 2021, hielt Prof. Reichold einen audio-visuellen Vortrag vor der Münchner Juristischen Gesellschaft zum Thema "Kirche als Tendenzbetrieb? – Zur neuen Rechtsprechung des EuGH". Dabei wurde die auch von den deutschen Arbeitsgerichten verfolgte Abkehr von der bislang sehr kirchenfreundlichen Rechtsprechung insb. des Bundesverfassungsgerichts betont und verdeutlicht, dass nur noch sog. "Tendenzträger" seitens der Kirche in besonderer Weise mit religiös fundierten Loyalitätsobliegenheiten ausgestattet werden könnten.
Am Mittwoch, 30. 6. 2021, referierte Prof. Reichold im Rahmen eines Symposions des Deutschen Caritas-Verbands in Köln audio-visuell zum Thema "Caritas führen - die Rolle des kirchlichen Arbeitsrechts". Dabei setzte er sich vor allem mit der notwendigen Reform der Grundordnung im Hinblick auf die "Kündigungs-Orgie" in Art. 5 GrO auseinander und betonte, dass das Vertrauen in die lebendige Dienstgemeinschaft einer Caritas-Einrichtung besonders leide durch solch überschießende Kündigungsdrohungen, die zudem in der Praxis ganz selten relevant würden.
Vortrag von Prof. Hermann Reichold am 12. Februar 2020 in Haltern am See (Könzgen-Haus) zum Thema "Rechtsgrundlagen und Profile kirchlicher Einrichtungen in Europa" auf der 16. Gemeinsamen Fachtagung für Mitarbeitervertretungen und Dienstgeber im Bistum Münster - "Heirat - Scheidung -Kündigung: alles geklärt im kirchlichen Dienst? Loyalitätsobliegenheiten der Arbeitnehmer*innen in Kirche und Caritas auf dem Prüfstand".
Abhandlung von Prof. Hermann Reichold in ZFA 2020, 5 - 29 zum Thema "100 Jahre Betriebsverfassung - 'Per Aspera ad Astra': ein Blick zurück auf den Beginn der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland": Der Sozialstaat wurde erstmals in der deutschen Geschichte durch die Weimarer Verfassung von 1919 begründet und ausgestaltet. Nach den Gräueln eines blutigen Weltkriegs und der Abdankung des Kaisers war es vor allem Friedrich Ebert zu verdanken, dass inmitten der revolutionären Wirren um Arbeiter- und Soldatenräte und mordende Freikorps in bis heute hoch beachtlicher Intensität und Dichte die von Hugo Preuß maßgeblich gestaltete Staats- und Wirtschaftsverfassung beraten und am 31.7.1919 mit großer Mehrheit verabschiedet werden konnte. Die Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialverfassung im fünften Abschnitt stellte überhaupt ein Novum der Verfassungsgeschichte dar. U.a. wurden Koalitionen und ihre Tarifautonomie erstmals garantiert (Art. 159). Als symbolträchtiges Kernstück des neuen Räte-Artikels (Art. 165) wurde das Betriebsrätegesetz in ebenso großer Intensität etwa ein halbes Jahr lang beraten und schließlich am 18.1.1920 mit großer Mehrheit (215:63) beschlossen. Im Folgenden soll diese erste deutsche Betriebsverfassung in Kurzform rechtshistorisch und rechtsdogmatisch gewürdigt werden. Es wird sich zeigen, dass ihre "öffentlich-rechtliche" Prägung schon während der kurzen Bewährungszeit von gut zwölf Jahren zunehmend "privatrechtliche" Wandlungen erfuhr, an die die nachfolgende Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts in der Bundesrepublik anknüpfen konnte.
Abhandlung von Prof. Hermann Reichold in der Festschrift "100 Jahre Betriebsverfassungsrecht", hrsgg. von Gräfl/ Lunk/ Oetker/ Trebinger, C.H.Beck 2020, S. 601 - 611, zum Thema "Metamorphosen der Betriebsvereinbarung": Es werden die Metamorphosen der Betriebsvereinbarung, die im Betriebsrätegesetz 1920 als Begriff noch gar nicht bekannt war, über das BetrVG 1952 bis zur heutigen Norm des § 77 BetrVG geschildert. Insgesamt lässt sich von einer einhundertjährigen "Erfolgsgeschichte" der Betriebsvereinbarung sprechen, ohne dass behauptet werden kann, dass alle dogmatischen Rätsel dieser Rechtsfigur als gelöst gelten dürften - zumal das BAG anno 2013 ein neues Rätsel offenbart hat: die AGB-Regelungen "ablösende" Betriebsvereinbarung.
Vortrag von Prof. Hermann Reichold am 28. November 2019 in Siegburg zum Thema "Rechtsfolgen des Betriebsübergangs beim Systemwechsel weltlich./.kirchlich" auf dem VIII. Arbeitsrechtlichen Symposion 2019 von DBK und EKD - "Rechtsprechung im Umbruch? Arbeitsrecht in der Dienstgemeinschaft vor neuen Herausforderungen" - im KSI Siegburg (veröffentlicht in ZAT 2019, 170 - 173).
Aufsatz "Sozialrechtliche 'Beschäftigung' und/oder arbeitsvertragliche 'persönliche Abhängigkeit'? Zur Differenz von Sozial- und Arbeitsrecht am Beispiel der honorarärztlichen Tätigkeit", in: Arbeits- und Sozialrecht für Europa - Festschrift für Maximilian Fuchs, Baden-Baden 2020, S. 661 - 672.
Aufsatz "Religionsfreiheit und Arbeitsverhältnis", in: ZFA 2019, S. 82 - 97.
Urteilsanmerkung: BAG v. 21. Dezember 2017 – 8 AZR 853/16 (Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden) in AP Nr. 46 zu § 611 BGB (unter Mitwirkung von Alissa Rathgeb)
Aufsatz: Eine "Abmahnung" des EuGH mit Folgen - Neue Anforderungen an die kirchliche Personalpolitik nach dem Urteil in der Rechtssache Egenberger aus juristischer und theologischer Sicht (zusammen mit DDr. Peter Beer) in NZA 2018, 681-686
Aufsatz/Klausurbesprechung: Zulässige Druckausübung im Arbeitsrecht? (zusammen mit Sebastian Pfrang) in: AL 2018, 30-40
Urteilsanmerkung: zum Vorlagebeschluss des BAG v. 28. Juli 2016 – 2 AZR 746/14 (Chefarzt-Kündigung nach katholischer Wiederheirat)
in: MedR 2017, 491-496
Aktuelle Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Reichold zum Beschluss des BAG v. 28. Juli 2016 – 2 AZR 746/15 (A) und 2 AZR 746/15 (B) (Chefarzt-Kündigung nach katholischer Wiederheirat) in: Legal Tribune ONLINE
Urteilsanmerkung: BAG v. 5. Juni 2014 – 2 AZR 615/13 (Änderungskündigung – Chefarzt-Dienstvertrag)
Festschriftbeitrag: "Zur "Dynamik" einer kirchlichen Bezugnahmeklausel bei "Verweltlichung" kraft § 613a BGB" in: Festschrift für Heinz Josef Willemsen zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Bepler/Hohenstatt/Preis/Schunder, S. 371-376
Aufsatz "Betriebsvereinbarung als Vertragsersatz? Eine (auch ökonomische) Analyse der BAG-Rechtsprechung zur ablösenden", in: Festschrift für Christine Windbichler zum 70. Geburtstag am 8. Dezember 2020", Berlin/Boston 2020, S. 343 - 352.
Rezensionsaufsatz zu Däubler/Kittner, Geschichte der Betriebsverfassung, Frankfurt/M. 2020, in: Soziales Recht 2020, S. 231 - 237.
Aufsatz "Metamorphosen der Betriebsvereinbarung", in: Festschrift 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht, München 2020, S. 601 - 611.
Aufsatz "100 Jahre Betriebsverfassung", in: ZFA 2020, S. 5 - 29.
Urteilsanmerkung: BAG v. 18. November 2015 – 5 AZR 491/14 („Betriebsvereinbarung – Kurzarbeit – Annahmeverzug“) in: AP Nr. 142 zu § 615 BGB
Aufsatz: Regelungskompetenz und Normwirkung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen (insbesondere in kirchlichen Einrichtungen)
Aktuelle Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Reichold vom 30. Oktober 2014 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit“ in: Legal Tribune ONLINE
Im Rahmen der Sendung "REDEZEIT" auf NDR-Info nahm Prof. Dr. Hermann Reichold am 5. November 2014 an einer Diskussionsrunde zum Thema "Sind die Lokführer-Streiks überzogen?" teil.
Aufsatz: "Stärkung in Tiefe und Breite - wieviel Staat verkraftet die Tarifautonomie?" (Beitrag zur arbeitsrechtlichen Abteilung des DJT in Hannover und Besprechung des DJT-Gutachtens von Prof. Dr. Klaus Bepler)
Tagungsband: Welche Loyalität brauchen kirchliche Einrichtungen?, Tübinger Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht, Band 8
Tagungsband: Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern? Auf der Suche nach Eckpfeilern der Identität von Caritas und Diakonie; Tübinger Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht, Band 7
Tagungsband: Loyalität und Konfessionsbindung in der Dienstgemeinschaft - Wege zu einer Glaubwürdigen Unternehmenskultur in katholischen Einrichtungen; Tagungsband zu den Zweiten Hirschberger Gesprächen
Aufsatz: Eine "Abmahnung" des EuGH mit Folgen - Neue Anforderungen an die kirchliche Personalpolitik nach dem Urteil in der Rechtssache Egenberger aus juristischer und theologischer Sicht (zusammen mit DDr. Peter Beer) in NZA 2018, 681-686
Aufsatz: Arbeitskampf in der Kirche - wie steht der EGMR dazu? in: ZAT 2018, 65-69
Festschriftbeitrag: "Zur "Dynamik" einer kirchlichen Bezugnahmeklausel bei "Verweltlichung" kraft § 613a BGB" in: Festschrift für Heinz Josef Willemsen zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Bepler/Hohenstatt/Preis/Schunder, S. 371-376
Aufsatz: "MAVO-Novellierung - ein Sprung nach vorne oder daneben? - Eine kritische Analyse der aktuellen Neufassung der Mitarbeitervertretungsordnung" in: ZAT 2017, 73-77
Urteilsanmerkung: zum Vorlagebeschluss des BAG v. 28.7.2016 – 2 AZR 746/14 (Chefarzt-Kündigung nach katholischer Wiederheirat) in: MedR 2017, 491-496
Tagungsband: Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert – Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand; Tübinger Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht, Band 6
Tagungsband: Führungskultur und Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen – Von der Personen- zur Institutionenorientierung der Grundordnung; Tagungsband zu den Ersten Hirschberger Gesprächen
Aktuelle Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Reichold zum Beschluss des BAG v. 28. Juli 2016 – 2 AZR 746/15 (A) und 2 AZR 746/15 (B) (Chefarzt-Kündigung nach katholischer Wiederheirat) in: Legal Tribune ONLINE
Aufsatz: Regelungskompetenz und Normwirkung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen (insbesondere in kirchlichen Einrichtungen) in: ZTR 2016, 295 – 302
Urteilsanmerkung: BAG v. 30. April 2014 – 7 ABR 30/12 (Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber) in: AP Nr. 54 zu Art. 140 GG
Aktuelle Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Reichold zum Urteil des BAG v. 24. September 2014 – 5 AZR 611/12 (BAG sieht Neutralitätspflicht verletzt – Kein Kopftuch im Klinikum) in: Legal Tribune ONLINE
Beitrag: Hat der „Dritte Weg“ noch eine Zukunft? Status quo und Perspektiven des kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts, in: Jähnichen/Meireis/Rehm/Reihs/Reuter/Wegner (Hrsg.), Dritter Weg? Arbeitsbeziehungen in Kirche und Diakonie (Jahrbuch Sozialer Protestantismus Bd. 8), Gütersloh 2015, S. 111 – 125
Aufsatz (zusammen mit Tabea Kulschewski): Wie funktioniert der „Dritte Weg“ nach dem Streik-Urteil des BAG vom 20.11.2012? Erste Ergebnisse einer Erhebung der Tübinger Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht im Juni 2015, ZAT 2016, 50 – 54
Aufsatz: Wie „weltlich“ darf das Mitarbeitervertretungsrecht sein? Konsequenzen des BAG-Beschlusses v. 30.04.2014 – 7 ABR 30/12 für die Zuständigkeit der Kirchen-arbeitsgerichte in MAVO-Angelegenheiten, ZAT 2015, 126 – 129
Aufsatz (zusammen mit Sebastian Pfrang): Die deklaratorische Einwilligung des Arbeitnehmers im Datenschutzrecht bei Unwirksamkeit oder Widerruf in: Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht (KSzW) 2017, S. 106 – 112