Juristische Fakultät

XXVI. Sommerseminar zur Antiken Rechtsgeschichte


(Obermarchtal, 6. bis 9. Juli 2023)

Dieses Jahr zog es die Teilnehmer des Internationalen Sommerseminars zur Antiken Rechtsgeschichte nach Oberschwaben. 40 Professoren, Doktoranden und Studenten von 13 europäischen Universitäten folgten der Einladung von Professor Dr. Thomas Finkenauer, M.A. (Tübingen) in das Kloster Obermarchtal, um vom 6. bis 9. Juli 2023 die jüngsten Ergebnisse ihrer Forschungen und Seminararbeiten vorzustellen.

Bereits am Abend des ersten Tages begann eine Vortragssektion unter dem Vorsitz von Professor Dr. Thomas Rüfner (Trier). Die Frage nach der Rechtsvielfalt im römischen Reich beschäftigte dabei nicht nur Professor Dr. Éva Jakab (Budapest) und Daniel Kovács (Szeged) in einem gemeinsamen Vortrag über römische Bürger in den östlichen Provinzen, sondern auch Johanna Röll (Frankfurt a. M.), die über die lex Rhodia de iactu referierte.

In den zweiten Tag starteten Sophie Wilzbach (Frankfurt a. M.) und Dr. Michael Binder (Wien) unter dem Vorsitz von Professor Dr. Guido Pfeifer (Frankfurt a. M.) jeweils mit einem Vortrag über das römische Dotalrecht. Die daran anschließende Sektion moderierte Professor Dr. Iole Fargnoli (Mailand/Bern). In dieser beschlossen Dr. Monia Ferrari (Mailand), Christian Bautsch (Tübingen) und Inna Raitenbach (Tübingen) den Vormittag mit Referaten über das Selbstverteidigungsrecht, die Noxalhaftung und die actio servi corrupti. Den Schwerpunkt der ersten Nachmittagssektion unter dem Vorsitz von Professor Dr. Fabian Klinck (Bochum) bildete die in diem addictio in Vorträgen von Carolin Dreier (Bochum) und Lea Jehn (Bochum). Mit Zeit und Ungewissheit im Recht befasste sich auch Bruno Acácio (Trier) in seinem Referat über die longi temporis praescriptio. Professor Dr. Johannes Platschek (München) leitete schließlich die letzte Sektion des Tages mit Vorträgen von Adelina Thalia Graichen (Bern) über die specificatio und Jörg Rohloff (München) über das attische Intestaterbrecht. Zum Abschluss des zweiten Tages erkundeten die Teilnehmer die Geschichte des Ortes und des Klosters auf dem Naturerlebnispfad Obermarchtal.

Auch am dritten Tag erwartete die Teilnehmer ein vielseitiges Programm: Es begannen Lara Maria Kaslatter (Wien) und Johanna Maria Zitterer (Wien) unter dem Vorsitz von Professor Dr. Philipp Scheibelreiter (Wien) mit Vorträgen über die Richterauswahl in Athen sowie über die Richterauswahl nach der lex Irnitana. Professor DDr. h.c. Gerhard Thür, Begründer und spiritus rector des Sommerseminars, leitete daraufhin die zweite Sitzung des Vormittags. In dieser sprach zunächst Caian Silva Nogueira (München) über die auf Levy zurückgehende Theorie von den objektiven elektiven Klagekonkurrenzen ohne wiederholte Einklagung einer eadem res im klassischen Recht. Daran knüpfte der Vortrag von Mag. Johannes Schmatzberger (Wien) über die Flucht des vindizierten Sklaven an. Zurück zu den Konkurrenzen führte Konstantin Schönlebers (Tübingen) Referat über die Vindikation gegen den Nichtbesitzer. Die Zeit vor der letzten Vortragssektion nutzten die Teilnehmer für eine Führung durch das Zwiefalter Münster Unserer Lieben Frau. Nach der Rückkehr zum Kloster leitete Professor Dr. Éva Jakab (Budapest) die letzte Sektion mit drei Referaten. Professor Dr. Tomislav Karlović (Zagreb) und Ivana Marušić (Mostar) stimmten die Teilnehmerschaft mit Vorträgen über das periculum locatoris und das receptum argentarii noch einmal auf das Schuldrecht ein. Den Schlussvortrag hielt Máté Giovannini (Budapest) über die obligatio a semet ipso exigere des negotium gestor.

Das Sommerseminar zeichnete sich durch Vorträge auf durchweg hohem, teils ausgezeichnetem Niveau aus, gab damit Gelegenheit zu ertragreichen Diskussionen und regte die anwesenden Jungwissenschaftler dazu an, sich auch mit bisher unbekannten wissenschaftlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.

Organisiert haben das Seminar Armin Heßelschwerdt und Marcel Liebsch, unterstützt von Konstantin Schönleber, unter Leitung von Professor Dr. Thomas Finkenauer.