Juristische Fakultät

Dozentenmobilität

ERASMUS+ fördert auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Die Lehraufenthalte müssen wenigstens acht Unterrichtsstunden umfassen und dauern zwischen zwei Tagen und maximal zwei Monaten. Die Förderung beinhaltet die Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

 

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