News
27.01.2021
Corona: Erweiterte Maskenpflicht, Kinderkrankengeld
Rundmail an alle Beschäftigten (außer Medizin)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die baden-württembergische Landesregierung hat am vergangenen Wochenende eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, aus der sich Veränderungen vor allem für das Tragen von Mund-Nase-Schutz am Arbeitsplatz ergeben. Darüber hinaus gilt ab dem 27.1. auch auf Bundesebene eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Zudem hat der Gesetzgeber vor Kurzem das so genannte Kinderkrankengeld neu geregelt und im Hinblick auf die Belastung von Familien in der Pandemie deutlich ausgeweitet.
Maskenpflicht in der Universität
Die bereits seit mehreren Monaten bestehende Maskenpflicht in der Universität ist von der Landesregierung nochmals ausgeweitet worden. Dementsprechend müssen alle Beschäftigten für die Zeit der Anwesenheit in der Universität einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“) oder eine Maske mit höherem Schutzstandard tragen. Wie bisher kann der Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz abgenommen werden, sofern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicher eingehalten werden kann und die Lüftungsmaßnahmen nach Hygienekonzept sichergestellt sind. Personen mit regelmäßigem Kundenkontakt müssen den Mund-Nasen-Schutz permanent tragen. Die Universität wird allen Beschäftigten, die aktuell in Gebäuden der Universität arbeiten, medizinischen Mund-Nasen-Schutz in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stellen. Beschäftigte, die derzeit zu Hause arbeiten, sind von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, selbstverständlich befreit.
Ich bitte nachdrücklich darum, dass der Einsatz von FFP2- und FFP3-Masken Beschäftigten vorbehalten bleibt, bei denen der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen einer tätigkeitsbezogenen individuellen Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Maske mit erhöhtem Schutzstandard getragen werden muss. Ich bitte die Vorgesetzten, medizinischen Mund-Nasen-Schutz für ihre Beschäftigten bei der Abteilung Einkauf zu bestellen. Über die Art und Weise der Bestellung informiert die folgende Webseite: https://uni-tuebingen.de/de/176862#c1107204
Kinderkrankengeld
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer des sogenannten Kinderkrankengelds für tariflich Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2021 erheblich ausgeweitet. Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld können von dieser Beschäftigtengruppe beantragt werden, wenn das eigene Kind wegen Erkrankung zu Hause ist und betreut werden muss. Aufgrund der Pandemie können Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld aktuell auch wegen einer fehlenden Kinderbetreuung beantragt werden. Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Der Arbeitgeber stellt für die Dauer der Kinderkrankentage die Zahlung des Entgelts ein. Bitte informieren Sie dementsprechend Ihre Vorgesetzten und die Personalabteilung formlos per Email, falls Sie Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld beantragen.
Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 20 statt 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. Für privat Krankenversicherte besteht die Möglichkeit einer Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 Infektionsschutzgesetz.
Weitere Informationen zu Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html
Bund, Land und Kommunen, aber auch die Universität als Arbeitgeber sind weiterhin entschlossen, die sich aus der Pandemie ergebenden unzumutbaren Härten von Beschäftigten und Studierenden fernzuhalten und Sie alle bestmöglich zu schützen. Es bleibt allerdings eine Tatsache, dass die Pandemie eine außergewöhnliche Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und damit für uns alle bleibt. Nicht alle Belastungen kann der Staat von unseren Schultern nehmen. Bitte seien Sie aber versichert, dass die Universität auch nach knapp einem Jahr der Corona-Pandemie nicht nachlassen wird, um – auf Basis der geltenden Rechtslage – das Mögliche für Sie alle zu tun.
Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)