Im Fall einer Erkrankung müssen Sie für die ausgefallene Prüfung ein Attest vorlegen. Über die Anerkennung bei Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss, nicht der Arzt!
Bitte verwenden Sie für die Attesterstellung das hier verlinkte Formblatt.
Bitte beachten Sie dass das Formblatt sich zum 30.03.2023 geändert hat und Sie verpflichtet sind, das neue Formblatt unter dem obenstehenden Link zu verwenden!
Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind für jede Prüfung und jeden Prüfungstermin ein eigenständiges Formular korrekt und vollständig ausgefüllt einzureichen!
Beachten Sie außerdem, dass die Frist für die Einreichung von Attesten routinemäßig drei Werktage nach dem Klausurtermin beträgt. Sollten Ihnen abweichende Fristen für die Einreichung der Atteste bei den Semester-/Kursbesprechungen mitgeteilt worden sein, gelten diese für die zugehörige Klausur uneingeschränkt!
Bei Prüfungen muss nach Vorlage von 3 Attesten für die selbe Prüfung ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden!