In Tübingen tritt im Grundstudium für alle Studierenden der Kontoauszug in ALMA (Transcript of Records) an die Stelle der Scheine. Das bedeutet: es werden im Grundstudium keine Scheine mehr ausgestellt. Der Kontoauszug muss jedoch vom Prüfungssekretariat bestätigt werden!
Daher: prüfen Sie regelmäßig nach den Prüfungen, ob die Ergebnisse im Kontoauszug eingetragen und richtig sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, so kontaktieren Sie den zuständigen Hochschullehrer. Falls dieser das Problem nicht lösen kann, wird er Sie an das Prüfungssekretariat verweisen.
Examenskandiaten werden gebeten, spätestens 4 Wochen vor Semesterende den Kontoauszug im Prüfungssekretariat zur Bestätigung vorzulegen.
Studierende im Grundstudium, die die Universität Tübingen verlassen, erhalten ebenfalls den Kontoauszug als Ersatz für die Scheine. Auch in diesem Fall muss der Auszug vom Prüfungssekretariat bestätigt werden. Bitte legen Sie das Transkript rechtzeitig bei Herrn Dr. Matt in der Sprechstunde zur Bestätigung vor.
Falls Sie in Ausnahmefällen den bestätigten Kontoauszug per Post zugesandt bekommen wollen, so senden Sie das Antragsformular mit einem an Sie selbst adressierten und als Einschreiben mit Rückschein frankierten DIN C4 Briefumschlag an das Prüfungssekretariat z.Hd. Herrn Dr. Matt.