Hier finden Sie aktuelle, jedoch unverbindliche Informationen zum Stand des Verfahrens für Studiengänge, die im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt sind. Die Liste wird laufend angepasst. Über die jeweiligen Studiengänge können Sie sich im Verzeichnis der Studiengänge informieren.
Ein Losverfahren findet erst statt, wenn das Nachrückverfahren im entsprechenden Studiengang beendet ist und keine weiteren Personen mehr auf der Nachrückerliste stehen. Der Bewerbungszeitraum für das Losverfahren findet vom 1. September bis zum 20. September statt.
Untenstehend sind nur die Studiengänge aufgelistet, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit Plätze im Losverfahren vergeben werden. Die Anzahl der zu vergebenden Plätze steht noch nicht fest. Sie können sich für viele weitere Studiengänge im Losverfahren bewerben, auch wenn noch nicht feststeht, dass Zulassungen im Losverfahren ausgesprochen werden können.
Ist Ihr Wunschstudiengang hier nicht aufgeführt, steht entweder noch nicht fest, ob freie Plätze für das Losverfahren verfügbar sind, oder der Studiengang befindet sich noch im Nachrückverfahren.
Bitte beachten Sie: Auch wenn die Zulassungen im Losverfahren relativ spät erfolgen, können Sie das Studium nur beginnen, wenn Ihnen eine Anreise nach Tübingen zum Vorlesungsbeginn möglich ist. Eine Loszulassung kann aus rechtlichen Gründen nicht auf das nächste Semester oder das nächste Jahr übertragen werden (z.B. weil Sie daran gehindert waren, rechtzeitig anzureisen oder finanzielle Probleme bestanden). Internationale Interessierte und Interessierte für Masterstudiengänge bitten wir insbesondere, sich mit den Voraussetzungen zur Einschreibung vertraut zu machen, bevor Sie einen Antrag im Losverfahren abgeben. Falls Sie ein Visum benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage des für Sie zuständigen Konsulats, da die Wartezeit auf einen Termin in einigen Ländern derzeit mehrere Monate beträgt.