Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Arbeitsunfall - Unfallanzeige

Arbeits- und Wegeunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Beschäftigte und Studierende der Universität Tübingen ist die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig. Jeder Arbeits- und Wegeunfall sollte dokumentiert und, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen entsteht, über eine Unfallanzeige der UKBW gemeldet werden, damit entstandene Kosten entsprechend abgerechnet werden können. Für Dienstunfälle der Beamtinnen/Beamten (in diesem Fall die Bezeichnung für Arbeitsunfälle) ist das Landesamt für Besoldung (LBV) bzw. das Regierungspräsidium zuständig.
Unter den folgenden Links finden Sie die Formulare für die Anzeige einen Unfalls:

Zur Abwicklung des Unfalles gibt es für Beschäftigte, Beamte und Studierende unterschiedliche Formulare.

Anzeige eines Arbeitsunfalls 
Anzeige eines Arbeitsunfalls von Beamten

Beschäftigte und Beamtinnen/Beamte senden das ausgfüllte Formular an die Personalabteilung. Eine Kopie der Anzeigen der Beschäftigten leitet die Personalabteilung zur Unfalluntersuchung an die Abteilung Arbeitssicherheit weiter. Wir untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen und schlagen präventive Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle vor.

Formulare für die Unfallanzeige von Studierenden können Sie auf der Seite des Studierendenwerks herunterladen (https://www.my-stuwe.de/versicherungen/).
 

Zusätzliche Pflichten bei der Meldung schwerer Arbeits- und Wegeunfälle
Besonders schwere Verletzungen oder tödliche Unfälle müssen außerdem direkt bei der Unfallkasse und der Gewerbeaufsicht gemeldet werden. Bei tödlichen Unfällen ist auch eine Unfallmeldung an die örtliche Polizeidienststelle abzugeben.

 

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf der Seite des Betriebsärztlichen Dienstes.
 

Mitgliedsnummer für Unfallmeldung

bitte anmelden. 

Kleinere Verletzungen wie z.B. Schnittwunden sind in dem Meldeblock „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ (erhältlich bei der Abteilung Arbeitssicherheit), einzutragen, damit im Falle eines Spätschadens die Beweispflicht erleichtert wird.

Erste-Hilfe Kästen und Ersatz für den abgelaufen Inhalt der Erste-Hilfe Kästen bekommen Sie über die Abteilung Einkauf. 

Beratung und Kontakt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de