Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Dezernat VIII – Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Koordination der Sicherheits-Stabsfunktionen

Koordination und Anbindung an die Universitätsleitung der folgenden zentralen und dezentralen Sicherheits-Stabsfunktionen

  • Beauftragte für: Abfall, Biologische Sicherheit, Gefahrgut, Gewässerschutz, Strahlenschutz, Tierschutz.

Susanne Grenz-Single

 

07071 29-73521

susanne.grenz-singlespam prevention@uni-tuebingen.de

Einen Überblick über die Sicherheits-Stabsfunktionen der Universität Tübingen erhalten Sie im Folgenden: 

Biologische Sicherheit

Ziel

Gewährleistung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor biologischen Gefahren. Rechtssicherer Betrieb in Bezug auf die Vorschriften für Gentechnikbereiche und Biologische Sicherheit.

Aufgaben

Die Universität Tübingen verfügt zusammen mit dem Universitätsklinikum über die Geschäftsstelle Biologische Sicherheit. Der Beauftragte für Biologische Sicherheit der Universität nimmt neben Aufgaben nach dem Gentechnikrecht die Funktion einer zentralen Anlauf-stelle nach dem Infektionsschutzgesetz wahr. Er ist Ansprechpartner zur Umsetzung der Biostoffverordnung sowie bei Fragen zum Transport und Versenden von Material, von dem eine biologische Gefährdung ausgeht. Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung.

Weitere Informationen unter www.uni-tuebingen.de/biosi

Kontakt

Dr. Jacqueline Wettengel, Tel. 07071 2975054
jacqueline.wettengelspam prevention@uni-tuebingen.de
Universität Tübingen | Geschäftsstelle für die Biologische Sicherheit
Auf der Morgenstelle 15 | 72076 Tübingen

Gefahrgut - Sonderabfälle

Ziel

Gewährleistung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Rechtssicherer Betrieb in Bezug auf die Arbeits- und Umweltschutzvorschriften.

Aufgaben

Beratung im Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz sowie deren Sammlung, Transport, Lagerung und Entsorgung im Zuständigkeitsbereich der Universität. Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung. Das „Entsorgungshandbuch von Sonderabfällen an der Eberhard Karls Universität“ bildet die Grundlage für den Umgang mit gefährlichen Abfällen.

Weitere Informationen unter Chemikalienlager

Kontakt

Gefahrgut, Sonderabfälle: 
Dr. Jens Weber, Tel. 07071 2977386
jens.weberspam prevention@uni-tuebingen.de
Universität Tübingen | Zentrales Chemikalienlager
Auf der Morgenstelle 22 | 72076 Tübingen

 

Gewässerschutz

Ziel

Die Zielsetzung des Gewässerschutzes an der Universität ist:

  • der Schutz der Umwelt vor Schäden die durch Tätigkeit mit wassergefährdenden Stoffen,
  • die Verhütung oder ggf. das Beherrschen von Havarien mit wassergefährdenden Stoffen, sowie die
  • Einhaltung der behördlich festgelegten Grenzwerte bei der Einleitung ins Abwasserkanalsystem.

Kontakt

Gewässerschutzbeauftragte
Alexandra Gitto
07071 29 77420
alexandra.gittospam prevention@uni-tuebingen.de
Weitere Informationen unter Abteilung 2 - Arbeitssicherheit - Gewässerschutz
Universität Tübingen | Zentrale Verwaltung | VIII – Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt | Abteilung Arbeitssicherheit
Hölderlinstr. 11 | 72074 Tübingen

Gewerbeabfälle

Ziel

Einsparung von Ressourcen und Entsorgungskosten. Rechtssicherer Betrieb in Bezug auf das Abfallrecht.

Aufgaben

Die Betriebsbeauftragte für Abfall berät in allen Fragen zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung und -entsorgung um Ressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit einzusparen oder wieder zu verwerten. Im Abfall-ABC sind die unterschiedlichen Entsorgungswege und jeweils zuständigen Kontakte aufgeführt.

Weitere Informationen unter: Abteilung 3 - Abteilung Umwelt, Energie und Klima

Kontakt

Annette Eissler, Tel. 07071 2977421
annette.eisslerspam prevention@uni-tuebingen.de
Anita Jenewein, Tel. 07071 2977753
anita.jeneweinspam prevention@uni-tuebingen.de 
Universität Tübingen | Zentrale Verwaltung | VIII – Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt | Abteilung Umwelt, Energie und Klima
Hölderlinstr. 11 | 72074 Tübingen

Strahlenschutz und Laserschutz

Ziel

WissenschaftlerInnen, Lehrende, Beschäftige sowie Studierende und sonstige Personen vor ionisierender und optischer Strahlung (inkl. Laser) vor unnötiger Exposition zu schützen. Es soll sicheres Arbeiten mit radioaktiven Stoffen ermöglicht und durch Ausbildung, Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleistet werden. 

Es werden radioaktive Transporte nach Gefahrgutverordnung sicher durchgeführt. Dies wird durch Vermittlung notwendiger Kenntnisse und durch Kontrolle gewährleistet / bzw. sichergestellt.

Das Umsetzen von Pflichten, Überwachung und Kontrollen sorgt für rechtssicheren Umgang und Betrieb in Bezug auf die Strahlenschutzvorschriften. 

Im Bereich der Umsetzung der optischen Strahlenschutzverordnung werden Gefährdungsbeurteilungen für Laser und Experimentanordnungen durchgeführt. Ausbildungen im Laserschutz, sowie Unterweisungen werden ebenfalls angeboten.

Aufgaben

Zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit radioaktiven Stoffen und der sicheren Anwendung ionisierender Strahlung haben die Universität Tübingen und das Universitätsklinikum Tübingen einen gemeinsamen Strahlenschutzbevollmächtigten bestellt, der als Ansprechpartner in allen Fragen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, ionisierender und optischer Strahlung sowie zum Transport radioaktiver Stoffe zur Verfügung steht. Vor Ort sorgen die Strahlenschutzbeauftragten für sichere Abläufe in Bereichen mit radioaktiven Stoffen und mit ionisierender Strahlung.

Weitere Informationen unter Strahlenschutzbeauftragte

Kontakt

Dr. Georg Fehrenbacher, Tel.: 07071 2974185, Fax: 07071 294183
georg.fehrenbacherspam prevention@uni-tuebingen.de
Universität Tübingen | Strahlenschutz
Auf der Morgenstelle 24 | 72076 Tübingen

Unter der Notrufnummer 0170 5625070 kann jederzeit eine sachverständige Person des Strahlenschutzes erreicht werden (bitte mehrfach versuchen).

Tierschutz

Ziel

Artgerechte Haltung aller Tiere der Universität unter optimalen hygienischen Bedingungen. Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Tierschutz und Vermeidung von Tierversuchen, Reduktion der Tierzahlen und der Belastungen der Tiere.

Aufgaben

Die Tierärzte der Universität sind zuständig für die veterinärmedizinische Versorgung aller Tiere in den Tierhaltungen der Universität auch im Hinblick auf die Gefährdung des Menschen durch Zoonosen. Als Tierschutzbeauftragte beraten sie die mit der wissenschaftlichen Verwendung und Haltung von Tieren befassten Personen und übewachen die Tierhaltungen und die wissenschaftliche Nutzung der Tiere im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse und hinsichtlich einer kontinuierlichen Verbesserung des Tierschutzes. Sie geben Stellungnahmen zu Tierversuchen ab, wirken innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von schonenden Verfahren bei der wissenschaftlichen Nutzung von Tieren und Mitteln zur Vermeidung oder Reduktion von Tierversuchen hin. 

Weitere Informationen unter: https://www2.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/html/kontakt.html

Kontakt
Dr. med. vet. Ulf Scheurlen, Tel. 07071 29 84690 
ulf.scheurlenspam prevention@med.uni-tuebingen.de
Universitätsklinikum Tübingen | Einrichtung für Tierschutz, tierärztlichen Dienst und Labortierkunde | Calwerstr. 7/4 | 72076 Tübingen