Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Physik

23.01.2025

Baden-Württemberg Stiftung: Eliteprogramm 2025

Frist: 17. März 2025 (Intern)

Am 22.01.2025 wurde die Ausschreibungsrunde im Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Ausschreibung spricht gezielt den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs an, das heißt die Kandidat:innen sollten eine „deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen“. Das Eliteprogramm möchte besonders die transnationale Mobilität fördern, daher sind ausländische und deutsche Nachwuchswissenschaftler:innen, die an die Universität Tübingen zurückkehren bzw. im letzten Jahr zurückgewechselt sind, besonders zur Bewerbung aufgefordert. Ausländische Antragsteller:innen müssen dabei ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Hinweis: Das seit 2022 verpflichtende Auswahlgespräch findet außer in begründeten Ausnahmefällen auf Deutsch statt.

Exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen können Mittel in Höhe von bis zu 200.000 € bei einer Laufzeit von max. drei Jahren einwerben. Die Personalstelle der Nachwuchswissenschaftler:innen selbst kann nicht beantragt werden, sie müssen aber für den Projektzeitraum über eine Stelle an der Universität verfügen. Der Bereich der klinischen Medizin ist von der Antragstellung ausgeschlossen.

Vollständige Anträge sind bis spätestens zum 17. März 2025 bei den Dekanaten abzugeben.
Diese beinhalten:

  • Antragsunterlagen (ein Gesamt-PDF, max. 10 MB)
  • Listenformular
  • Antragsformular

Mailadresse für die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät: Careerspam prevention@mnf.uni-tuebingen.de, mit cc an nathalie.walkerspam prevention@uni-tuebingen.de 

Interessierte Kandidat:innen sollten bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt (am besten direkt nach Bekanntwerden der Ausschreibung) mit dem jeweiligen Dekanat Kontakt aufnehmen, um das Procedere abzustimmen.

Nähere Details zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link der Baden-Württemberg Stiftung (inklusive Ausschreibungsunterlagen, Antrags- und Listenformulare):
https://www.bwstiftung.de/de/ausschreibung/eliteprogramm-fuer-postdocs 

Da die Hochschulleitung für die Qualitätssicherung im Rahmen der Antragstellungen verantwortlich ist und nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen weiterreichen kann, können nur jene Anträge weitergeleitet werden, die exakt den Ausschreibungskriterien entsprechen.

Folgende unter Umständen aufwendigere Punkte gilt es bei der Antragstellung zu berücksichtigen:

  • seitens des FB/Instituts ist eine zusätzliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10% der beantragten Fördermittel beizusteuern (für diese Ko-Finanzierung ist die Unterschrift des jeweiligen Fachbereichs einzuholen)
  • von Seiten des FB/Instituts ist ein Qualifizierungskonzept beizufügen
  • ein ca. 10 seitiges Arbeits- und Forschungskonzept des Antragstellers/ der Antragstellerin ist Kernstück des Antrags

Die Kandidat:innen werden Ende April informiert, ob ihr Antrag zur Weiterleitung ausgewählt wurde. Sie haben dann bis zum 14. Mai (12:00 Uhr) Zeit, die Dokumente bei der Stiftung hochzuladen. Ansprechpartnerin bei der Baden-Württemberg Stiftung:
Frau Ainoa Larrauri
eliteprogrammspam prevention@bwstiftung.de 

Die Forschungsförderung informiert im Rahmen der Research Funding Snacks am 06.02.2025 um 12 Uhr zum Eliteprogramm: https://uni-tuebingen.de/en/99389 

Ansprechpartnerin bei der Forschungsförderung der UT:
Frau Nathalie Walker
nathalie.walkerspam prevention@uni-tuebingen.de

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