Sie bewerben sich ausschließlich online (Ausnahme: Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, siehe separate Frage). Bitte senden Sie uns keine Dokumente per E-Mail oder Post. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es innerhalb der Bewerbungsfrist möglich, Dokumente per E-Mail an die Bewerbungsberater*innen nachzureichen.
Sie können sich für bis zu drei Studiengänge an der Universität Tübingen gleichzeitig bewerben.
Welche Besonderheiten gibt es für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge und den Staatsexamen-Studiengang Rechtswissenschaft?
Für Bewerber*innen aus der Europäischen Union gilt:
Um sich für zulassungsbeschränkte Mono-Bachelorstudiengänge oder den Staatsexamen-Studiengang Rechtswissenschaft zu bewerben, müssen Sie sich zunächst auf hochschulstart.de registrieren, bevor Sie sich im ALMA-Portal für einen Studienplatz bewerben können. Die Studienplatzvergabe erfolgt für diese Fächer über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Informationen zum DoSV finden Sie hier.
Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Kombinations-Bachelor-Studiengänge bestehend aus Hauptfach und Nebenfach sowie für B.Ed. bewerben sich NUR über das ALMA-Portal (ohne Registrierung bei Hochschulstart).
Was muss ich bei der Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten?
EU-Bürger*innen bewerben sich für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ausschließlich über hochschulstart.de. Nach der Online-Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre Dokumente postalisch an Hochschulstart zu schicken.
Nicht-EU-Bürger*innen bewerben sich für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie NUR über das ALMA-Portal.
Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester bewerben. Was muss ich dabei beachten?
Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf dieser Seite des Studierendensekretariats. Bitte wenden Sie sich vorab an die Studienfachberatung des neuen Studiengangs, um zu klären, welche bisherigen Leistungen Sie sich anrechnen lassen können und in welches Semester Sie eingestuft werden.
Eine Anrechnung Ihrer bisherigen Studienleistungen ist nicht erforderlich, wenn Sie im selben Studienfach von einer anderen Universität in Deutschland an die Universität Tübingen wechseln möchten (Hochschulwechsler*innen). Hier reicht eine Studienbescheinigung aus, die das aktuelle Fachsemester bescheinigt. Die Studiengänge müssen dafür allerdings weitgehend identisch sein.
Wo kann ich mich informieren, ob meine Zeugnisse mich zum Studium in Deutschland berechtigen?
In der Datenbank Anabin der Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen, können Sie sich an die Bewerbungsberater*innen wenden. Letztlich entscheidet die Universität über die Anerkennung.
Wenn Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie davon amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische. Bei der Online-Bewerbung laden Sie bitte Scans der Übersetzungen zusammen mit den Scans der Originale Ihrer Zeugnisse hoch. Für die Immatrikulation müssen Sie die beglaubigten Übersetzungen zusammen mit beglaubigten Kopien der Originale einreichen.
In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) können Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern ihre Durchschnittsnote jedoch durch einen überdurchschnittlichen TestAS verbessern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
In welchem Fall muss ich das Zeugnis einer Akademischen Prüfstelle (APS) vorlegen?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in China (außer Hong Kong, Taiwan und Macao), Indien oder Vietnam erworben haben, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Akademischen Prüfstelle einreichen.
Kann ich Unterlagen auch nach der Bewerbungsfrist einreichen, z. B. den Sprachnachweis?
Nein. Die erforderlichen Unterlagen müssen mit der Bewerbung hochgeladen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es innerhalb der Bewerbungsfrist möglich, Dokumente per E-Mail nachzureichen.
Welche Sprachkenntnisse benötige ich für englischsprachige Studiengänge?
Jeder Studiengang, dessen Hauptunterrichtssprache Englisch ist, verlangt unterschiedliche Englischkenntnisse. Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie im Studiengangverzeichnis auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. Informationen dazu bieten auch die Broschüren "Fremdsprachliche Anforderungen" für grundständige Studiengänge bzw. für Masterstudiengänge.
Wie erfahre ich, ob ich das Studienkolleg besuchen und die Feststellungsprüfung ablegen muss, um zum Studium zugelassen zu werden?
In der Datenbank Anabin der deutschen Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie zunächst das Studienkolleg besuchen müssen, können Sie sich an die Bereichsleitung des Sachgebiets Zulassung internationaler Studierender wenden.
Wo kann ich das Studienkolleg besuchen, wenn ich in Tübingen studieren möchte?
Wenn Sie sich für ein Studium in Tübingen bewerben und die Auflage erhalten, die Feststellungsprüfung abzulegen, werden Sie dem Studienkolleg Heidelberg zugewiesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bereichsleitung des Sachgebiets Zulassung internationaler Studierender.
Muss ich eine Prüfung ablegen, um in das Studienkolleg Heidelberg aufgenommen zu werden? Wann findet diese statt?
Bewerber*innen müssen einen schriftlichen Einstufungstest ablegen. Dieser findet in der Regel im Oktober für das Wintersemester und im April für das Sommersemester statt. Weitere Informationen zu dem Test finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs Heidelberg.
Ich habe die Feststellungsprüfung in einem anderen Studienkolleg abgelegt. Kann ich mich damit an der Universität Tübingen bewerben?
In der Regel ja. Die Absolvent*innen einiger Studienkollegs können jedoch nur in einem bestimmten Bundesland bzw. an einer bestimmten Hochschule studieren. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem Studienkolleg.
Wie hoch ist der Notendurchschnitt (Numerus clausus/NC) der zulassungsbeschränkten Studiengänge aus den letzten Semestern?
Eine Übersicht der Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Bachelor- und Staatsexamen-Studiengänge aus den letzten Semestern finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass diese Auswahlgrenzen nur für EU-Bürger*innen gelten.
Für Nicht-EU-Bürger*innen gibt es eine besondere Bewerbungsquote mit eigenen Auswahlkriterien (siehe die folgenden beiden Fragen).
In grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelor und Staatsexamen) gibt es für Nicht-EU Bürger*innen eine Quote von 5% bis 10 % der vorhandenen Studienplätze.
Studieninteressierte mit einer EU-Staatsbürgerschaft bewerben sich im Bewerbungsverfahren für Deutsche. Weitere Informationen finden Sie hier.
In Master-Studiengängen gibt es ganz allgemein keine extra Quoten für internationale Studierende.
Gibt es eine Möglichkeit, meine Durchschnittsnote zu verbessern?
In zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamen-Studiengängen können Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern ihre Durchschnittsnote durch folgende Leistungen verbessern:
Überdurchschnittliche Deutschkenntnisse: um 0,5 oder 1,0 der deutschen Notenskala (1-4).
Überdurchschnittliche TestAS-Prüfung: von 0,1 bis zu 1,0
Fachnahe berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeit (mindestens 1 Jahr) um bis zu 0,2. Die Leistungen können auch kumulativ erbracht werden.
Fachnahe andere Leistung (Praktikum, Studium usw.) (mindestens 1 Jahr) um bis zu 0,2. Die Leistungen können auch kumulativ erbracht werden.
Ich möchte mich für einen Masterstudiengang bewerben, mein Bachelorzeugnis liegt jedoch noch nicht vor. Kann ich mich dennoch bewerben?
Sie müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein Transcript of Records Ihres Bachelor-Studiengangs vorlegen, das nachweist, dass Sie bereits mindestens 80% der Leistungspunkte erworben haben. Die Durchschnittsnote wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Leistungen errechnet. Das Bachelorzeugnis inklusive Transcript muss innerhalb des 1. Semesters nachgereicht werden.
Wird ein deutschsprachiger Bachelor als Deutschnachweis für einen deutschsprachigen Masterstudiengang anerkannt?
Wenn auf dem Bachelorzeugnis nachgewiesen ist, dass der Studiengang komplett in deutscher Sprache studiert wurde, wird dieses als Deutschnachweis anerkannt.
Es ist allerdings nicht ausreichend, wenn das Studienfach Deutsch bzw. Germanistik in einer anderen Unterrichtssprache studiert wurde.
Wird ein englischsprachiger Bachelor als Englischnachweis für einen englischsprachigen Masterstudiengang akzeptiert?
Dies hängt vom jeweiligen Masterstudiengang ab. Bitte informieren Sie sich im Verzeichnis der Studiengänge bzw. auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Ich bin aus meinem Heimatland geflüchtet. Gelten für mich andere Voraussetzungen bezüglich der Zulassung?
Anerkannte Flüchtlinge gelten zulassungsrechtlich als Bildungsausländer*innen und sind anderen internationalen Studierenden gleichgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des DAAD. Über aufenthaltsrechtliche Besonderheiten etc. können Sie sich auch in der Broschüre Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen informieren.
Ich habe aufgrund meiner Flucht keine oder unvollständige Bildungsnachweise vorliegen. Was kann ich tun?
Sie haben die Möglichkeit, an einer Einzelfallprüfung teilzunehmen, um Ihre Vorbildung nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Bereichsleitung des Sachgebiets Zulassung internationaler Studierender.
Weitere FAQ-Themen für internationale Studierende:
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