Welche Fächer darf ich mit meiner bisherigen Vorbildung studieren?
In der Datenbank Anabin der Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen, können Sie sich an die Bewerbungsberaterinnen wenden.
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben möchten, können Sie sich an die Studienfachberatung wenden, um die Affinität bzw. inhaltliche Eignung Ihres Bachelorabschlusses vorab zu klären.
Letztlich entscheidet die Universität nach Ihrer Bewerbung über die Anerkennung.
Wie kann ich herausfinden, welches Studienfach für mich geeignet ist?
Die Seite des Deutschen Akademischen Austauschdiensts Myguide hilft Ihnen, sich in der Vielfalt deutscher Studienangebote zurecht zu finden. Eine Übersicht aller Studiengänge, die in Deutschland angeboten werden, finden Sie im Hochschulkompass.
Der Tübinger Studienwahltest kann Sie unterstützen herauszufinden, welcher grundständige Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Tübingen für Sie geeignet ist (nur in deutscher Sprache). Dieser Test ist keine Voraussetzung für die Bewerbung.
Wie kann ich bereits von meinem Heimatland aus einen Einblick in das Studium an der Universität Tübingen bekommen?
Studierende aller Fachrichtungen aus Nord- und Südamerika, Afrika und Europa, die sich für ein Studium in Deutschland interessieren, können sich für die Teilnahme am Virtual Intercultural Preparation Package (Tü-VIPP) bewerben. Voraussetzungen für die Teilnahme ist es, an einer Universität als Student*in immatrikuliert zu sein, sowie sehr gut Englisch zu sprechen.
Weitere Angebote, von denen einige auch online verfügbar sind, finden Sie auf der Seite "Angebote für Studieninteressierte" der Zentralen Studienberatung.
Kann ich als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen der Universität Tübingen teilnehmen, ohne als Studierende*r immatrikuliert zu sein, um einen Einblick in das Studium zu bekommen?
Ja, Sie können als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen mit freien Plätzen teilnehmen. Sie haben dabei jedoch keinen Prüfungsanspruch und erwerben keine Leistungsnachweise. Wie Sie die Gasthörererlaubnis beantragen können, erfahren Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Auch ohne Gasthörerstatus können Sie sich im Rahmen des Schnupperstudiums einzelne Lehrveranstaltungen anschauen, zum Teil auch online als Video-Aufzeichnung.
Kann ich an einem Sprachkurs der Universität Tübingen teilnehmen, auch wenn ich nicht immatrikuliert bin?
Wenn Sie an der DSH-Prüfung und dem dazugehörigen Vorbereitungskurs (B2/C1-Niveau erforderlich) teilnehmen möchten, müssen Sie nicht an der Universität Tübingen immatrikuliert sein. Am Internationalen Sommerkurs können Sie ebenfalls teilnehmen, wenn Sie nicht immatrikuliert sind.
Alle weiteren Sprachkurse stehen ausschließlich immatrikulierten Studierenden zur Verfügung.
Kann ich in Tübingen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) ablegen und an einem Vorbereitungskurs teilnehmen?
In der Regel werden zweimal im Jahr die DSH-Prüfung sowie ein Vorbereitungskurs angeboten. Auf der Seite der Abteilung Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme können Sie sich über die Prüfung und den Vorbereitungskurs informieren und sich für diese anmelden.
Wie immatrikuliere ich mich an der Universität Tübingen?
Die Immatrikulation an der Universität Tübingen findet online statt. Informationen zum Ablauf finden Sie hier. Bitte beachten Sie unbedingt die auf Ihrem Zulassungsbescheid angegebene Immatrikulationsfrist.
Brauche ich für die Immatrikulation eine deutsche Krankenversicherung, und wo kann ich diese abschließen?
Sie müssen sich vor der Immatrikulation an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden, die überprüft, ob Sie versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Der Nachweis über Ihren Versichertenstatus wird dann automatisch elektronisch an das Studierendensekretariat übermittelt. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des DAAD, in welchem Fall Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen müssen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung, da private Krankenkassen häufig nicht alle Leistungen übernehmen (z.B. bei Vorerkrankungen) und ein Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums i.d.R. nicht mehr möglich ist. In Tübingen sind folgende gesetzliche Krankenversicherungen ansässig und bieten einen speziellen Service für Studierende an:
Alle Studierende zahlen jedes Semester einen Semesterbeitrag von ca. 160 Euro.
Für Nicht-EU-Bürger*innen wird eine Studiengebühr von 1.500 Euro pro Semester erhoben. Informationen zur Studiengebühr für internationale Studierende finden Sie hier. Über Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten können Sie sich hier informieren (siehe auch die nachfolgende Frage).
Informationen zur Höhe der Lebenshaltungskosten für Studierende in Deutschland finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche Miete für ein Zimmer in Tübingen derzeit ca. 430€ pro Monat beträgt.
Unter welchen Bedingungen kann ich von den Studiengebühren befreit werden, und wie kann ich die Befreiung beantragen?
Ausgenommen von den Studiengebühren sind EU-Bürger*innen, anerkannte Flüchtlinge und Personen, die Deutschen gleichgestellt sind, z.B. deren Eltern in Deutschland leben und gearbeitet haben. Informationen zu Ausnahmen von der Gebührenpflicht sowie zur Beantragung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
An der Universität Tübingen können zudem Studierende aus bestimmten Ländern (afrikanische, karibische und pazifische Staaten und Least Developed Countries) unter bestimmten Bedingungen von den Studiengebühren befreit werden. Sie erhalten mit der Zulassung gegebenenfalls weitere Informationen zum Befreiungsantrag.
Bitte beachten Sie, dass für alle Studierenden eine Gebühr für ein Zweitstudium anfallen kann. Die Zweitstudiengebühr fällt nicht für diejenigen an, die bereits als internationale*r Student*in gebührenpflichtig sind. Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse bleiben unberücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende BAföG-Leistungen erhalten. Sie können sich beim BAföG-InfoPoint des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim beraten lassen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Studierende aus Staaten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Vor Ablauf Ihres Visums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beim Ausländeramt beantragen.
Studienbewerber*innen aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bleiben Sie länger als 90 Tage, benötigen Sie ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Weitere Informationen finden Sie hier.
Falls Sie nicht in Tübingen wohnen, ist das Ausländeramt Ihres Wohnortes für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zuständig.
Auf der Webseite des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim finden Sie Informationen zu Wohnheimen des Studierendenwerks und anderer Träger. Wenn Sie Interesse an einem Wohnheimplatz haben, sollten Sie sich etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Einzugstermin beim Studierendenwerk bewerben. Einen Anspruch auf ein Wohnheimzimmer besteht nicht.
Das Studierendenwerk bietet auch eine Privatzimmervermittlung an. Zimmer in Wohngemeinschaften können Sie z.B. über das Portal WG-Gesucht finden. Private Zimmer oder Wohnungen finden Sie auch samstags und mittwochs (Mittwochsmarkt) in der Lokalzeitung Schwäbisches Tagblatt.
Bei Fragen zur Wohnungssuche wenden Sie sich bitte an das Housing Team des Integrierten Betreuungsprojekts für Internationale Studierende. Sie können sich von den Mitarbeiter*innen auch in eine Liste eintragen lassen, um über neue Zimmerangebote informiert zu werden.
Muss ich mich nach meiner Ankunft in Tübingen bei der Stadt anmelden?
Ja. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug einen Termin vereinbaren, um sich beim Einwohnermeldeamtpersönlich anzumelden. Dies gilt auch für jeden Umzug. Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, die Ihr*e Vermieter*in unterschreibt.
Falls Sie nicht in Tübingen wohnen, ist das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes für die Anmeldung zuständig.
Ich habe Probleme mit der Beantragung meiner Aufenthaltsgenehmigung. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums an das Ausländeramt Tübingen bzw. das zuständige Ausländeramt Ihres Wohnsitzes.
Wenn Sie von diesem vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels keine Antwort bekommen bzw. die Probleme nicht selbst lösen können, können Sie sich an die Studienberatung für internationale Studierende wenden.
Sollte ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Eine private Haftpflichtversicherung ist für internationale Studierende nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung ist eine optionale Versicherung, aber ein Abschluss dieser Versicherung ist sehr zu empfehlen: Diese Versicherung zahlt, wenn man anderen unabsichtlich einen Schaden zufügt, also versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit Fremder schädigt. Eine Haftpflichtversicherung kann ab ca. 30 € pro Jahr abgeschlossen werden.
Ich habe noch kein Zimmer gefunden und habe Schwierigkeiten, ohne Wohnsitz ein Bankkonto zu eröffnen. Was kann ich tun?
In Deutschland hat jede*r einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, auch Personen ohne festen Wohnsitz. Informationen zum Basiskonto finden Sie auf der Seite der BaFin. In Tübingen können Sie u.a. bei der Kreissparkasse Tübingen oder bei der Volksbank Tübingen ein Basiskonto eröffnen.
Weitere FAQ-Themen für internationale Studierende:
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