Uni-Tübingen

Wegweiser: Was kann ich tun, wenn ich während des Studiums längere Zeit krank bin?

Falls Sie während Ihres Studiums aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen, sich nicht auf Prüfungen vorbereiten oder an diesen teilnehmen können, müssen Sie einiges beachten. Sollten Sie länger oder chronisch krank sein, informieren Sie sich bitte auch zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs.

Brauche ich eine Krankschreibung?

Sollten Sie absehen können, dass Sie für mehrere Tage oder länger krank und damit nicht studierfähig sein werden, ist es sinnvoll, sich dies durch einen Arzt bescheinigen zu lassen.

Wenn Sie nur kurz fehlen, benötigen Sie eine solche Krankschreibung zwar i.d.R. nur dann zwingend, wenn es um eine Prüfung geht. Falls es aber doch länger dauern sollte oder Sie mehrmals im gleichen Semester krank sind, kann sich das auch schnell ändern.

Wem muss ich Bescheid geben, wenn ich länger krank bin?

Können Sie an Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht auf absehbar längere Zeit nicht teilnehmen, sollten Sie sich an die/den zuständige/n Dozent/in wenden. Fragen Sie auch, ob Sie verpasste Veranstaltungen in einer anderen Form (z.B. Essay schreiben) nachholen können.

Bei mehr als zwei Fehlterminen pro Semester kann es dennoch vorkommen, dass Sie trotz Krankmeldung eine Veranstaltung möglicherweise im nächsten oder übernächsten Semester noch einmal komplett wiederholen müssen.

Sollten Sie länger erkrankt sein, können Sie sich in der Zentralen Studienbratung beraten lassen, z. B. hinsichtlich der weiteren Studienplanung, Umgang mit Prüfungen oder Nachteilsausgleich im Falle einer längeren oder chronischen Erkrankung.

Was muss ich machen, wenn ich krankheitsbedingt an Prüfungen nicht teilnehmen kann?

Können Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen, sollten Sie sich die Prüfungsunfähigkeit für den Prüfungstag unbedingt von einem Arzt attestieren lassen. Dieses Attest muss i.d.R. innerhalb von 3 Tagen (ggf. zusammen mit einem entsprechenden Antrag) im Prüfungsamt eingereicht werden, damit der Prüfungsversuch nicht gewertet wird. Erkundigen Sie sich ggf. beim zuständigen Prüfungsamt. Dort können Sie auch erfragen, wann eine Wiederholung der Prüfung möglich ist und ob bzw. wie Sie sich hierfür anmelden müssen. (Bitte beachten Sie: In einigen Studiengängen werden Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn Sie an der regulären Prüfung nicht teilnehmen können.)

Was kann ich tun, wenn ich mich krankheitsbedingt nicht auf eine Prüfung vorbereiten konnte, am Prüfungstag selbst aber nicht krank bin?

Sollten Sie am Prüfungstag selbst nicht mehr krank sein, können sich aber nicht mehr rechtzeitig von der Prüfung abmelden, dann müssen Sie an der Prüfung teilnehmen, damit diese nicht automatisch als „nicht bestanden“ gewertet wird.

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen und dadurch ggf. eine Frist nicht einhalten können oder den Prüfungsanspruch verlieren, gibt es u.U. die Möglichkeit, unter Verweis auf die Krankheit einen Antrag auf eine Fristverlängerung oder auf einen weiteren Prüfungsversuch zu stellen (manchmal auch „Härtefallantrag“ genannt). Nähere Informationen finden Sie auf der Wegweiserseite „Prüfungsanspruch“.

Wie kann ich mich für den Rest des Semesters beurlauben lassen, und wann ist das sinnvoll?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ein ganzes Semester mit dem Studium aussetzen wollen bzw. müssen, können Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem insbesondere der (erwartete) Zeitraum der gesundheitlichen Einschränkungen hervorgeht. Bitte beachten Sie, dass es i.d.R. nicht möglich ist, während eines Urlaubssemesters Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen.

Weitere Informationen rund um eine Beurlaubung finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/848

Bei Fragen wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung und/oder an die Studierendenabteilung.

Welche Auswirkungen hat eine längere Erkrankung auf meinen Studienverlauf?

Längere Erkrankungen können dazu führen, dass sich Ihr Studium verlängert. Eine geringfügige Überschreitung der Regelstudienzeit aus gesundheitlichen Gründen ist i.d.R. unbedenklich, und das Fachsemester wird bei einer Beurlaubung nicht mitgezählt. Allerdings sollten Sie sich Ihre Prüfungsordnung genau anschauen, damit Sie wissen, wie groß Ihr Spielraum tatsächlich ist. Auch ein Blick in das Modulhandbuch ist sinnvoll, um abschätzen zu können, wann Sie eine verpasste Veranstaltung nachholen können (einige Module bzw. Prüfungen werden z.B. nur einmal jährlich angeboten).

Bei einer längeren Studienunterbrechung kann es u.U. vorkommen, dass Sie Fristen für bestimmte Studienleistungen nicht einhalten können (z.B. die Frist für die Orientierungsprüfung), so dass Sie hierfür ggf. eine Verlängerung beantragen müssen. Für den Erfolg solcher Anträge sind Atteste oder andere Belege über Ihre Krankheitszeiten hilfreich.

Mit Fragen zu diesem Themenbereich können Sie sich an die Zentrale Studienberatung, an die Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder an das zuständige Prüfungsamt wenden.

Welche Auswirkungen hat eine längere Erkrankung auf mein BAföG?

Wenn sich aufgrund einer längeren Erkrankung Ihr Studienabschluss verschiebt, können Sie eine Verlängerung der BAföG-Förderung beantragen. Für Krankheitsphasen, die länger als drei Monate dauern, gibt es allerdings i.d.R. kein BAföG.

Zu den Details erkundigen Sie sich bitte beim Amt für Ausbildungsförderung.

Ich konnte eine Frist nicht einhalten oder habe den Prüfungsanspruch verloren. Was kann ich tun?

Wenn Sie eine wichtige Frist nicht einhalten können oder alle vorgesehenen Prüfungsversuche aufgebraucht haben sollten, tritt i.d.R. der sogenannte „Verlust des Prüfungsanspruchs“ ein. Was das bedeutet, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie in einem solchen Fall eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung geltend machen können, können Sie auf der Wegweiserseite „Prüfungsanspruch“ herausfinden.

Wo bekomme ich Hilfe beim Wiedereinstieg?

Nach einer längeren Pause kann der Wiedereinstieg ins Studium eine ganz eigene Herausforderung darstellen. Möglicherweise benötigen Sie eine gewisse Zeit, um in einen produktiven Studienrhythmus hineinzukommen oder um herauszufinden, ob Sie tatsächlich schon wieder voll belastbar sind. Außerdem lässt sich der weitere Studienablauf manchmal nicht in der ursprünglich geplanten Form umsetzen, z.B. wenn bestimmte Lehrveranstaltungen erst wieder im folgenden Semester angeboten werden.

Um in einer solchen Situation einen guten Wiedereinstieg hinzubekommen, können Sie gerne (sinnvollerweise schon einige Wochen, bevor es für Sie wieder losgeht) eine persönliche Beratung bei der Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder auch bei der Zentralen Studienberatung in Anspruch nehmen.

In welcher Situation kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Bei einer dauerhaften oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigung ist es u.U. möglich, im Rahmen eines sogenannten „Antrags auf Nachteilsausgleich“ die Studien- bzw. Prüfungsbedingungen individuell anpassen zu lassen. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, erfahren Sie auf den Webseiten zum Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de