Uni-Tübingen

Das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen

Hinweise zum Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen

Auch für den kommenden Bewilligungszeitraum (SoSe 2025 und WiSe 2025/26) vergibt die Universität Tübingen wieder „Deutschlandstipendien“. Mit diesen Studienbeihilfen in Höhe von monatlich 300 Euro werden besonders begabte und leistungsfähige Studierende gefördert werden. Nähere Informationen zu den Zweckbestimmungen der Stipendien und zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie über den offiziellen Ausschreibungstext und die Stip-Satzung der Universität Tübingen.

Bewerben können sich

Wichtiger Hinweis für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen:

Bewerber mit einem ausländischen Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) oder einem ausländischen Bachelorabschluss müssen ihr Zeugnis zur Umrechnung ins deutsche Notensystem an folgende E-Mail-Adresse schicken: studyspam prevention@uni-tuebingen.de. Eine Bewerbung ist nur mit einer deutschen Durchschnittsnote möglich!
Zeugnisse mit einer ausländischen Durchschnittsnote werden bei der Bewerbung für das Deutschlandstipendium nicht berücksichtigt.

Bei der Gesamtbewertung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, die in überregionalen, wissenschaftsorientierten Wettbewerben gewonnen wurden, längerfristiges außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochpolitisches oder politisches Engagement, sowie besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder Migrationshintergrund, berücksichtigt.
Alle Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen und im Online-Portal hochzuladen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro. Die Stipendien werden jeweils für ein Jahr bewilligt. Eine erneute Antragstellung ist zu jedem Bewerbungsverfahren möglich. Die Vergabe der Stipendien erfolgt einkommensunabhängig und ist mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Die Bewerbung ist für den (Hauptfach-) Studiengang möglich, in dem die Einschreibung erfolgte.

Die Bewerbung erfolgt in unserem Online-Portal. Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für das Deutschlandstipendium 2025 im Online-Portal ein und laden dort Ihre Nachweise hoch.

Beachten Sie bitte auch die für die Universität Tübingen geltenden Regelungen in der Bewerbungsvereinbarung, die Sie im Online-Portal finden und bestätigen müssen.

Wenn Sie die Bewerbung vollständig ausgefüllt abgegeben haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail für den elektronischen Eingang.

Die Bewerbungsfrist für das kommende Verfahren (SoSe 2025 und WiSe 2025/26) läuft vom

01.11. bis 30.11.2024

Nicht frist- und formgerechte Bewerbungen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die jeweiligen Fakultäten zur Vorauswahl weitergeleitet.

Der hochschulinterne Stipendienauswahl-Ausschuss entscheidet dann im Februar 2025 verbindlich über die Zulassung zum Deutschlandstipendium.

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide gehen den Studierenden voraussichtlich bis Ende März 2025 zu. Auszahlungsbeginn ist der 01.04.2025.

Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.deutschlandstipendium.de sowie über das Studierendensekretariat.