Die Aufnahme des Frühstudiums ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. Sie erfolgt in Absprache mit den Fachverantwortlichen und der Zustimmung der Schule und der Fakultät. Die Bewerbung für ein Frühstudium ist an keine Fristen gebunden.
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Die Bewerbung ist an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fächern zu richten. Diese prüfen die Bewerbung und entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler zum Frühstudium berechtigt ist. Mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Fächer werden der konkrete Ablauf des Frühstudiums bzw. die Auswahl von Veranstaltungen und der Veranstaltungsbesuch besprochen. Über konkrete Veranstaltungen können sich Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Vorlesungsverzeichnis der Universität vorab informieren.
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