Uni Tübingen

Meldung

02.11.2026

Präzise züchten, pragmatisch regeln: Was die neue EU-Verordnung für die Pflanzenforschung bedeutet

Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU neue Regeln für Pflanzen beschlossen, die mit neuen genomischen Techniken gezüchtet werden. Ab Juli 2028 gelten sie in allen Mitgliedstaaten. Was ändert sich, und warum ist das auch für die Forschung an Universitäten wie Tübingen relevant?

Prof. Dr. Klaus Harter

Bisher galten Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) wie z.B. der „Genschere“ CRISPR/Cas hergestellt wurden, ausnahmslos als gentechnisch verändert, selbst wenn sie kein Transgen enthielten und nur einzelne DNA-Bausteine verändert wurden, wie es auch in der Natur ständig geschieht. Die Zulassung dauerte viele Jahre und kostete Millionen. Pflanzen aus klassischer Mutationszüchtung dagegen, bei der radioaktive Bestrahlung oder mutagene Chemikalien Tausende zufällige Mutationen auslösen, waren von diesen Auflagen befreit, ebenso Sorten aus beispielsweise gattungsübergreifenden Hybridisierungen wie das Getreide Triticale, die nicht nur Millionen genetischer Unterschiede neu kombinieren, sondern auch Tausende Mutationen einführen. Sie durchlaufen lediglich die reguläre Sortenzulassung. Rund 70 % der heutigen auf dem Markt befindlichen Nutzpflanzensorten haben eine Bestrahlungs- oder chemische Mutagenese durchlaufen.

Die neue Verordnung löst diesen Widerspruch auf. Sie reguliert NGT-Pflanzen nicht mehr nach der Technik, mit der sie entstanden sind, sondern nach den Eigenschaften der Sorte und ihrer Produkte. Pflanzen der Kategorie NGT1 dürfen höchstens 20 gezielte Mutationen pro Genom tragen. Entscheidend ist aber nicht allein die Zahl, sondern auch die Art: Zulässig sind nur Veränderungen, die auch natürlich oder durch herkömmliche Züchtung entstehen könnten. Solche NGT1-Pflanzen durchlaufen dann die übliche Sortenprüfung und ihr Saatgut wird gekennzeichnet. Pflanzen mit weitergehenden Veränderungen gehören zur Kategorie NGT2 und werden weiterhin auf Risiken für Mensch und Umwelt nach der EU-GVO-Verordnung geprüft, ebenso NGT1-Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder solche, die bekannte insektizide Stoffe bilden. Der Prüfungsaufwand richtet sich damit nach dem tatsächlichen Risiko und wird somit auch für die öffentliche Forschung und kleinere Züchtungsunternehmen tragbar. Wer ökologische Kriterien wie beispielsweise das Potenzial zur unkontrollierten Ausbreitung in Ökosysteme bei der Sortenzulassung stärker gewichten möchte, sollte diese konsequenterweise für alle neuen Sorten einführen, ob NGT1 oder konventionell gezüchtet.

Grundlage der NGT-Züchtung ist die Molekularbiologie. Sie stellt den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Funktion eines Gens und den Eigenschaften einer Pflanze her. So wurden etwa in verschiedenen Kulturpflanzenarten jene Gene identifiziert, auf denen die Erfolge der ersten Grünen Revolution beruhten.

Die neue NGT1-Regelung gilt auch für die Züchtung neuer Sorten direkt aus Wildpflanzen. Das ist folgerichtig, denn Wildpflanzen sind die ursprüngliche Basis aller Kulturpflanzen. Neu an der NGT1-Züchtung sind Geschwindigkeit und Präzision, nicht ihr Prinzip. Wilde Verwandte unserer Nutzpflanzen sind oft robust gegen Krankheiten, Hitze oder Trockenheit, liefern aber wenig Ertrag oder ihre Produkte enthalten problematische Inhaltsstoffe. Durch die gezielte Veränderung weniger, molekularbiologisch gut charakterisierter Gene lassen sich Ertrag und Qualität in wenigen Jahren statt Jahrzehnten mit solchen Eigenschaften kombinieren, wie Versuche mit z.B. Wildtomaten zeigen. Umgekehrt lassen sich nachteilige Mutationen in Kulturpflanzen durch NGT1 wieder rückgängig machen. Auch bei Arten mit vielen Chromosomensätzen wie Dinkel oder Weizen beschleunigt NGT1 die Züchtung um Jahrzehnte, etwa bei Gluten-reduziertem Weizen, einem Feld, in dem europäische Forschungsgruppen weltweit führend sind.

Oft wird befürchtet, veränderte Gene könnten natürliche Populationen „kontaminieren“. Doch NGT1-Sorten sind keine neuen Organismen. Sie tragen veränderte Varianten (Allele) bereits vorhandener Gene, wie sie ständig auch natürlich entstehen. So enthält ein Hektar Weizen mit zehn Tonnen Ertrag in der Gesamtheit seiner Körner pro Ernte rund 20 Milliarden spontan entstandene Mutationen. Wird ein Teil davon wieder ausgesät, gelangen Millionen dieser Mutationen (ohne Risikoprüfung) in die Umwelt. Vergleichbares gilt auch für Raps und Senf.

Dass sich die neuen Techniken bewähren, zeigen außerhalb der EU bereits zugelassene Sorten, wie etwa Mehltau-resistenter Weizen in China, Tomaten mit erhöhtem Gehalt an GABA in Japan oder Trockenheit-/Hitze- und Salz-toleranter Reis in Indien. In Europa laufen Freilandversuche, zum Beispiel mit Pilz-tolerantem Reis und Wein in Italien (die Versuchsfelder wurden jedoch kürzlich zerstört) sowie mit Kraut- und Knollenfäule-resistenten Kartoffeln in den Niederlanden, Schweden und der Schweiz. Diese NGT1-Sorten benötigen weniger Pflanzenschutzmittel bzw. vertragen Hitze und Trockenheit besser.

Einer vielfältigeren Landwirtschaft steht die neue NGT1-Verordnung dabei nicht im Weg: Im Gegenteil, sie ermöglicht es, nachhaltigere Anbauweisen mit moderner Biotechnologie zu verbinden. Diese Verbindung weiter herauszuarbeiten, ist auch Inhalt des an der Universität Tübingen angesiedelten, neuen Exzellenzclusters „Robustheit pflanzlicher Systeme von Molekülen bis zu Ökosystemen“ (GreenRobust).

Die neue Verordnung ist ein pragmatischer Kompromiss. Sie dereguliert nicht pauschal: Der Ökolandbau bleibt NGT-frei; das Saatgut muss gekennzeichnet werden. Zugleich erhält die europäische Pflanzenzüchtung ein effizientes Werkzeug, um in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels schnell Sorten zu entwickeln, die unter den realen Bedingungen der Landwirtschaft in Europa bestehen.

Prof. Dr. Klaus Harter, Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP)

Dieser Text ist eine Replik auf ein Interview mit Professorin Dr. Katja Tielbörger in Uni Tübingen aktuell 3/2026