Während der Promotion ist Ihre jeweilige Fakultät eine wichtige Anlaufstelle. Hier erhalten Sie die Bescheinigung über die Annahme als DoktorandIn, reichen nach Fertigstellung Ihre Dissertation ein und erhalten die Einladung zu Ihrem Promotionskolloquium. In den meisten Fakultäten übernimmt das jeweilige Promotionsbüro diese Aufgaben. Dieses ist in der Regel im Dekanat der Fakultät angesiedelt. Wenn Sie Fragen zu Formalitäten rund um die Promotion haben (Antrag auf Annahme, Einreichung, sprachliche Voraussetzungen, Wechsel der/des Betreuerin/Betreuers etc.), wenden Sie sich am besten an das Promotionsbüro. Auf der jeweiligen Webseite erhalten Sie auch wichtige Informationen (z.B. Merkblatt zum Promotionsverfahren, Hinweise zur kumulativen Promotion o.ä.) sowie die jeweils aktuell gültige Promotionsordnung.