Uni-Tübingen

Promovierende

Egal in welcher Phase der Promotion Sie sich befinden - hier finden Sie Informationen zu Themen rund um den Promotionsprozess und den Forschungsalltag von Promovierenden!

In vier Schritten zur erfolgreichen Promotion

Schritt 1: Informationen zur Promotion

Was ist eine Promotion?

Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit – der Dissertation – und einer mündlichen Prüfung. Der Doktortitel ist damit der höchste akademische Grad, den Universitäten verleihen können.  

Eine Promotion ist Voraussetzung für eine Karriere in Wissenschaft- und Forschung. In Deutschland kann eine Promotion darüber hinaus zahlreiche weitere Karrierewege eröffnen, da auch Führungspositionen im öffentlichen Sektor oder in der Wirtschaft häufig mit Promovierten besetzt werden. In einigen Fächern, beispielsweise in der Chemie, wird die Promotion auch für den außeruniversitären Berufseinstieg erwartet, sodass ca. 90 Prozent der Chemikerinnen und Chemiker ihr Universitätsstudium mit einer Promotion abschließen. Tatsächlich geht der Großteil der Promovierten in den außeruniversitären Arbeitsmarkt und nur ein kleiner Teil verbleibt in der Forschung. 

Annahme als DoktorandIn

Die Annahme als DoktorandIn sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Grundlage dafür ist die Betreuungszusage Ihrer BetreuerIn mit der/dem Sie hierzu eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnen. Den Vordruck für die Vereinbarung gibt  es auf der Seite des Promotionsbüros Ihrer Fakultät. Die Annahme erfolgt durch die Fakultät, in der Sie Ihren Doktortitel erlangen möchten. 

Die Annahme sichert Sie als DoktorandIn in mehrfacher Hinsicht ab: 

  • Prüfung der Voraussetzungen: Für die Annahme wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Promotion erfüllen, die in der Promotionsordnung festgelegt sind. 

  • Zusicherung der Betreuung: Die Annahme sichert Ihren Rechtsstatus als DoktorandIn, das bedeutet, dass sich sowohl die Fakultät als auch die BetreuerInnen verbindlich bereit erklären, Ihre gesamte Promotion zu betreuen. 

  • Gültigkeit der Promotionsordnung: Promotionsordnungen werden, wie andere Prüfungsordnungen auch, von Zeit zu Zeit geändert. D.h. es genügt nicht, wenn angehende Promovierende einmal in der Promotionsordnung nachlesen, ob sie z.B. die Voraussetzungen für eine Promotion in einem bestimmten Fach erfüllen. Die Regelungen könnten sich ändern, ohne dass Promovierende davon erfahren – denn erst mit der Annahme werden Promovierende systematisch erfasst und damit für die Fakultät und die Universität sichtbar. D.h. erst damit wird sichergestellt, dass Promovierende über Änderungen der Promotionsordnung sowie evtl. Übergangsregelungen bei Änderungen direkt informiert werden. 

  • Stimmrecht für Doktorandenkonvente: Die Doktorandenkonventen sind die Interessensvertretung aller zur Promotion angenommenen DoktorandInnen an der Universität. Sie sind vom Landeshochschulgesetz als solche vorgesehen und auf Fakultätsebene angesiedelt. Voraussetzung für die Teilnahme am jeweiligen Doktorandenkonvent sowie das Stimmrecht ist die Annahme als DoktorandIn an der Fakultät. 

Die Annahme zur Promotion ist sowohl Voraussetzung für die Einschreibung als DoktorandIn als auch für die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm der Graduiertenakademie. 

Immatrikulation

Sobald Sie von der zuständigen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurden, müssen Sie sich seit 30.03.2018 durch das Studierendensekretariat als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent einschreiben lassen. Die Bescheinigung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie von der Fakultät. Personen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen vor der Einschreibung eine Zulassung der Abteilung für Beratung und Zulassung Internationaler Studierender. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Brunner (study@uni-tuebingen.de). 
Durch die Immatrikulation haben Sie weiterhin Studierendenstatus, d.h. Sie erhalten Vergünstigungen durch Ihren Studierendenausweis und haben Anspruch auf das Semesterticket. Bei der Einschreibung fallen Gebühren an. 
Weitere Informationen und die Einschreibeformulare finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats. Dort finden Sie auch Informationen, wie Sie sich ggf. von der Immatrikulationspflicht befreien lassen können. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten). 
 
Wenn Sie bereits durch Ihr Studium an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, müssen Sie sich für die Promotion nicht neu einschreiben, sondern können sich lediglich umschreiben. Sie behalten dann Ihren alten Studierendenausweis und Ihre Immatrikulationsnummer. Weitere Informationen zur Umschreibung finden Sie hier

Individualpromotion

Am häufigsten werden Promotionen als Individual- oder Einzelpromotion durchgeführt, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Dabei wählen die Promovierenden in Absprache mit ihren BetreuerInnen ein Forschungsthema für die Promotion und bearbeiten dieses eigenständig. Die Betreuung wird auf Basis individueller Absprachen gestaltet. Die meisten BetreuerInnen bieten für ihre Promovierenden regelmäßige Doktorandenkolloquien an, doch darüber hinaus gibt es in der Regel keine zusätzlichen Anforderungen. Die Individualität dieser Promotionsform stellt daher zugleich die größte Herausforderung dar – nämlich die umfassende Organisation des individuellen Promotionsprojekts sowie das anspruchsvolle Selbstmanagement. 

An der Universität Tübingen gibt es mittlerweile mehrere Ansätze, um die Ausgestaltung der Individualpromotion zu unterstützen. Dazu gehört z.B. die Einführung von Betreuungsvereinbarungen, die mit der Betreuungszusage zwischen den Promovierenden und ihren (in der Regel) zwei BetreuerInnen geschlossen werden. Darin sind nicht nur Rechte und Pflichten, sondern darüber hinaus auch (fortzuschreibende) Zeitpläne für regelmäßige Betreuungsgespräche und Zwischenberichte festgehalten. 

Programmpromotion

Eine vergleichsweise junge Alternative zur Individualpromotion stellt die Promotion in einem Promotionsprogramm dar, häufig auch als strukturierte Promotion bezeichnet. Promotionsprogramme können ganz unterschiedliche Namen tragen und vielfältig ausgestaltet sein. Zu den Promotionsprogrammen an der Universität Tübingen gehören unter anderem DFG-Graduiertenkollegs und die Promotionsverbünde („Minigraduiertenkollegs“). 

Die Vielfalt der Namen mag verwirren – ganz allgemein zeichnet sich alle Promotionsprogramme aber dadurch aus, dass 

  • ein gemeinsamer thematischer oder struktureller Forschungskontext gegeben ist, etwa durch ein Forschungsumfeld wie in einem Graduiertenkolleg, 

  • die Promovierenden ein koordiniertes Förderprogramm mit Lehrveranstaltungen und Workshops, häufig als Curriculum gestaltet, durchlaufen, 

  • die Aufnahme in das Promotionsprogramm in der Regel auf Bewerbung und nach Durchlaufen eines Auswahlprozesses erfolgt, wofür auch die thematische Passung eine Rolle spielt. 

Eine Übersicht der existierenden Promotionsprogramme finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Fakultäten. Informationen zu Ausschreibungen und Terminen finden Sie auf den Seiten der Programme. 

Medizinische Fakultät: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/medizinische-fakultaet/promotionen 

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/30559 

Philosophische Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/23258 ; https://uni-tuebingen.de/de/23256  

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: https://uni-tuebingen.de/de/44606  

Graduate Training Centre of Neuroscience: https://www.neuroschool-tuebingen.de/

Schritt 2: Themenfindung

Möglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Thema für Ihr Dissertationsprojekt zu finden. Sie können ein Thema aus persönlichem Interesse wählen, Ihre eigene Abschlussarbeit vertiefen/ausweiten oder Sie können sich bei der Suche nach einem neuen Thema an den Forschungsprogrammen wissenschaftlicher Einrichtungen (Graduiertenkollegs, Graduate Schools oder internationalen Promotionsprogrammen) orientieren. Im naturwissenschaftlichen Bereich kommt es oft vor, dass bestimmte Themen durch die Forschungsschwerpunkte der Betreuerin oder des Betreuers vorgegeben werden oder Promotionsstellen zu einem bestimmten Thema ausgeschrieben werden.

Kriterien

Ihr persönliches Interesse sollte Sie bei der Planung des Forschungsvorhabens leiten. Versuchen Sie daher eine Fragestellung zu finden, die Ihr Interesse weckt und die in der Forschung noch nicht hinreichend untersucht wurde. Identifizieren Sie die „Forschungslücke“, die Sie durch Ihr Projekt schließen möchten. Folgende Kriterien und Fragen können bei der Erarbeitung des Dissertationsthemas relevant sein:  

  • Gibt es schon andere Arbeiten zu dieser Fragestellung?  
  • Ist das Projekt so gewählt, dass es in drei Jahren umsetzbar ist? 
  • Was trägt mein Forschungsbeitrag Neues zur scientific community bei? 
  • Setzt sich mein Thema mit aktuellen Forschungsfragen auseinander? 
  • Ist mein Thema für die Forschung längerfristig relevant? 
  • Hilft es mir dabei, meine beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen? 

Ratschlag für die Themenfindung

Folgen Sie Ihren Interessen, lesen Sie aktuelle Forschungsliteratur und belegen Sie weiterführende Seminare. Dies kann hilfreich sein, das wissenschaftliche Potenzial eines Themas einzuschätzen. Seien Sie sich dabei stets bewusst, dass die Themenfindung ein Prozess ist, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Es ist normal und notwendig, ein Thema zu Beginn weiter zu fassen und dieses dann im Laufe der Bearbeitung zunehmend einzugrenzen. 

Schritt 3: Zeit- und Selbstmanagement

Rahmenbedingungen

Ein Promotionsprojekt ist in der Regel auf 3 Jahre angelegt und damit nicht vergleichbar mit den Arbeiten an Haus- oder Master-Arbeiten. Vielen Promovierenden in der Einstiegsphase fällt es daher schwer, die bisher bekannten Strategien zum Zeit- und Selbstmanagement auf die neue Situation anzuwenden. Insbesondere bei Individualpromotionen ist zudem die Verlockung da, das Projekt zeitlich auszudehnen, um das gewählte Thema bis ins Detail zu erforschen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Dauer der Promotion auch ein Karrierefaktor ist, sowohl für eine Karriere in der Wissenschaft als auch außerhalb.  

Zeitplan

Gleich zu Beginn der Arbeiten am Projekt sollte daher ein Zeitplan für die gesamte Dauer der Promotion entworfen werden. Auch wenn kein verbindlicher Abgabetermin existiert, sollte ein Termin festgehalten werden. Dieser kann z.B. mit dem Auslaufen der Stelle oder des Stipendiums verknüpft sein. Dieser Projektplan erfasst größere Zeitschritte, häufig in Monaten oder Quartalen gerechnet. Der Plan sollte konkrete Meilensteine vorsehen, z.B. den Beginn oder den Abschluss einer Feldphase oder das Fertigstellen eines bestimmten Kapitels. 

Zielsetzung

Für eine möglichst effektive Umsetzung des größeren zeitlichen Rahmens ist das Erstellen kleinschrittigerer Zeitpläne notwendig, die sich aus dem Zeitplan für das gesamte Projekt ableiten lassen. Dies geschieht natürlich nicht zu Beginn für das gesamte Projekt, sondern jeweils zeitnah für die anstehenden Arbeiten. Hilfreich beim Erstellen von Wochen- und Tagesplänen ist es dabei, von festen Terminen oder Meilensteinen aus die verfügbare Zeit rückwärts zu gliedern und Arbeitsschritte einzuplanen. D.h. es werden konkrete Aufgaben oder Arbeitsschritte formuliert, die zu einem bestimmten Zeitpunkt, bspw. innerhalb einer Woche oder an einem bestimmten Tag, erledigt werden sollen. Zum Erreichen der gesetzten Ziele ist es sinnvoll, Aufgaben möglichst detailliert festzuhalten. Statt „Sichtung von Sekundärliteratur“ kann eine Aufgabe z.B. als „Überfliegen von Texten A-D“ oder „Exzerpt für Kapitel 4 in Buch D erstellen“ beschrieben werden. 

Forschung

Besonders in der Forschungsphase ist es für Promovierende eine große Herausforderung, verschiedene berufliche und private Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren und zugleich ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Dissertation zur Verfügung zu haben. Deshalb gilt es, Zeitfenster, die für die Arbeit an der Dissertation genutzt werden können, zu identifizieren. Dazu ist es hilfreich, zunächst eine Übersicht aller Aufgaben zu erstellen, die innerhalb einer Woche anfallen. Die Zeiten, in denen an der Dissertation gearbeitet werden soll, sollten als feste Termine in den Tages- und Wochenablauf eingeplant werden. 

Erholung

Mindestens genauso wichtig wie die Arbeitseinteilung ist die Planung der Pausen und weiterer Erholungszeiten wie Wochenenden und Urlaub. Das ist wichtiger Teil der Selbstfürsorge als Aspekt des Selbstmanagements. Pausen helfen dabei, die tägliche Arbeit zu strukturieren und die Motivation über die Gesamtdauer der Promotion aufrechtzuerhalten.  

Schritt 4: Gute wissenschaftliche Praxis

Was bedeutet Gute Wissenschaftliche Praxis?

Gute Wissenschaft beruht auf Grundwerten wie Integrität, Transparenz und Ehrlichkeit. Diese Werte sind international anerkannt und unabhängig von der jeweiligen Fachdisziplin. Nur durch sie kann sichergestellt werden, dass Forschung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht wird. Geraten diese Werte in Vergessenheit, besteht die Gefahr eines Vertrauensverlustes gegenüber Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und den Ergebnissen ihrer Arbeit. Erweisen sich Forschungsergebnisse aufgrund von Datenmanipulationen oder sogar -fälschungen als unzuverlässig oder stehen Personen der Öffentlichkeit im Verdacht, Teile ihrer Dissertation plagiiert zu haben, gerät nicht nur die Einzelperson in Verruf, sondern auch das Wissenschaftssystem an sich. Zudem bedeutet Fehlverhalten immer auch eine Verschwendung von Ressourcen: Fördermittel finanziert aus Steuergeldern, die Arbeitszeit und Energie der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etc. Insbesondere in klinisch forschenden Disziplinen können die Folgen noch gravierender sein, wenn z.B. Probandinnen/Probanden von den Auswirkungen einer Missachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis betroffen sind. 

Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis

Alle Angehörigen der Eberhard Karls Universität Tübingen sind den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis uneingeschränkt verpflichtet. Die Universität Tübingen hat die „Verfahrensordnung der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft“ sowie die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ verabschiedet. 

Zentrale Themenkomplexe, die besonders für Promovierende und WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase relevant sind, sind u.a. Plagiatsvermeidung, Regelungen zu Publikation und Autorschaft sowie Datenmanagement. Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden sich auch im DFG Kodex. Die Regelungen der Universität beruhen auf den Regelungen die sich im DFG Kodex finden.

DFG Kodex 

Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann viele Gründe haben: hoher Druck möglichst schnell und viel zu publizieren, um im Konkurrenzkampf um Fördermittel bestehen zu können, Rationalisierung des Fehlverhaltens aufgrund der Überzeugung, dass die eigene Hypothese in jedem Fall richtig sein muss oder der Wunsch, möglichst schnell einen Titel zu erlangen, um beruflich voranzukommen, sind nur einige davon. Nicht immer führen diese Motivationsgründe zu einem gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Oft führen sie aber zu fragwürdigen Vorgehensweisen, die in der Grauzone zum Fehlverhalten liegen. Für Promovierende und WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema und den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen, um eigenes Wissen aufzufrischen, fragwürdige Praxis oder gar Fehlverhalten zu erkennen und sich mit der Verfahrensweise bei Verdacht auf Fehlverhalten vertraut zu machen. Die Graduiertenakademie bietet dazu regelmäßig Workshops zum Thema gute wissenschaftliche Praxis an.

Ombudspersonen

Ombudspersonen fungieren als Anlaufstellen bei Konflikten oder Problemen. An der Universität Tübingen gibt es verschiedene Arten von Ombudspersonen für bestimmte Themen: 

  • Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis: Die DFG fordert alle Forschungseinrichtungen in Deutschland, Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis zu bennen. An der Universität Tübingen komme diese Ombudspersonen (ehemals Vertrauenspersonen) aus drei Bereichen: den Geisteswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. In jedem Bereichen werden 2 Ombudspersonen vom Senat benannt, es gibt jeweils 2 StellvertreterInnen. Die Ombudspersonen können von allen WissenschaftlerInnen an der Universität bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder bei Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten kontaktiert werden. Anfragen werden vertraulich behandelt. Die Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis sind nicht auf Fakultätsebene angesiedelt, d.h. WissenschaftlerInnen können sich an jede Ombudsperson wenden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein eine Ombudsperson zu kontaktieren, die dem eigenen Fach nahe steht. Bei einem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten gehen die Ombudspersonen diesem nach. Erhärtet sich dieser Verdacht, übergibt die Ombudsperson den Fall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten, die ein offizielles Verfahren einleitet. 

  • Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten: Das Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht seit 2014 die Einsetzung von speziellen Ombudspersonen als Ansprechpersonen für Promovierende vor (§38 (4) LHG). An der Universität Tübingen sind diese Ombudspersonen auf Fakultätsebene angesiedelt. Sie sind Anlaufstelle für Promovierende bei Konflikten, die sich im Rahmen der Promotion ergeben, z.B. zwischen Promovierender oder Promovierendem und Betreuerin bzw. Betreuer. Die Promotionsordnungen der Fakultäten legen fest, wer das Amt der Ombudsperson übernimmt. I.d.R. wird das Amt durch die DekanInnen oder ProdekanInnen ausgeübt. 

Beratungsangebot Graduiertenakademie
Fördermöglichkeiten
Studierendensekretariat
Karrierewege

Promotionsbüros

Während der Promotion ist Ihre jeweilige Fakultät eine wichtige Anlaufstelle. Hier erhalten Sie die Bescheinigung über die Annahme als DoktorandIn, reichen nach Fertigstellung Ihre Dissertation ein und erhalten die Einladung zu Ihrem Promotionskolloquium. In den meisten Fakultäten übernimmt das jeweilige Promotionsbüro diese Aufgaben. Dieses ist in der Regel im Dekanat der Fakultät angesiedelt. Wenn Sie Fragen zu Formalitäten rund um die Promotion haben (Antrag auf Annahme, Einreichung, sprachliche Voraussetzungen, Wechsel der/des Betreuerin/Betreuers etc.), wenden Sie sich am besten an das Promotionsbüro. Auf der jeweiligen Webseite erhalten Sie auch wichtige Informationen (z.B. Merkblatt zum Promotionsverfahren, Hinweise zur kumulativen Promotion o.ä.) sowie die jeweils aktuell gültige Promotionsordnung. 

Ihre Ansprechpartnerin

Sara Rogalski
Ansprechperson für Promovierende und Promotionsinteressierte
+49 7071 29-76427
sara.rogalski@uni-tuebingen.de