Dezernat VII - Finanzen
Aktuelle Informationen zur Corona-Sonderzahlung
Corona Sonderzahlung an Beschäftigte und Beamte (Stand 25.02.2022)
Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 29.11.2021 in den Verhandlungen auf die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung verständigt. Danach erhalten alle tariflich Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten, die am 29.11.2021 in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis gestanden haben und in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für tariflich Beschäftigte 1.300 € bzw. für tariflich Auszubildende und Praktikanten 650 €. In Teilzeit Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten erhalten die Corona-Sonderzahlung entsprechend ihrem Teilzeitumfang.
Bei der Corona-Sonderzahlung handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 11a EStG. Danach sind Beihilfen und Unterstützungen, die in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden und die seitens des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn geleistet werden, bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich mit den Bezügen für den Monat März 2022 bzw. dem Entgelt für Februar 2022.
Bitte prüfen Sie, ob die Mehrkosten aus der vorhanden Drittmittel- oder MWK-Bewilligung abgedeckt werden können. Ggfl. kann z.B. bei der DFG bei einigen Förderformaten ein tarifbedingter Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Lt. Auskunft des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) erfolgt keine anteilsmäßige Belastung, sondern es wird die komplette Corona-Sonderzahlung auf der erstgenannten Buchungsstelle belastet, wobei hier die Buchungsstelle der Beschäftigung im November 2021 zugrunde gelegt wurde. Dies kann insbesondere bei bereits abgerechneten Projekten zu nicht gedeckten Kosten führen.
Aktuelle Informationen zur Corona-Krise
Das Ministerium für Finanzen hat mit E-Mail vom 13.03.2020 folgendes mitgeteilt:
„Mit der aktuellen dynamischen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) sind kurzfristige organisatorische Maßnahmen (z.B. Nutzung von Home Office) verbunden. Bei Abläufen, bei denen die haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten (z.B. Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit) nicht bereits ausschließlich im IT-Verfahren wahrgenommen werden (vgl. Nr. 6.1 der Anlage 2 zu VV Nummer 1.4 zu §§ 70 bis 79 LHO), wird aufgrund der besonderen Umstände Folgendes festgelegt:
Zur Erfüllung der Formvorgaben, insbesondere im Hinblick auf Anlage 3 zu VV Nummer 4.2.2 zu §§ 70 bis 79 LHO, ist es ausreichend, wenn die ausgeübten haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten durch E-Mail-Schriftverkehr dokumentiert werden. Eine eindeutige Zuordnung (z.B. Rechnungsnummer bzw. Kassenzeichen) muss dabei sichergestellt sein. Bei Zweifeln an der Identität der feststellenden Person, sind zusätzliche Bestätigungen (z.B. Telefonanrufe, Videokonferenzen) einzuholen und zu dokumentieren. Die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Informationen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens bleiben unberührt.
Diese Festlegung gilt ab sofort und solange, bis das Finanzministerium anderslautende Regelungen mitteilt.“
Das bedeutet, dass aktuell Auszahlungsanordnungen auch in eingescannter Form per Mail bei der Abteilung VII 4 Rechnungswesen / Universitätskasse eingereicht werden können. Um allerdings sicherstellen zu können, dass Belege nicht doppelt erfasst und bezahlt werden, sind dabei folgende Punkte zu beachten:
- Die Belege sind einzeln (d.h. jede Anordnung in einer separaten Mail) und ausschließlich an die Funktionsmailadresse kreditoren@zv.uni-tuebingen.de zu senden.
- In jedem Fall ist der Originalbeleg in Papierform nachzureichen. Auf diesem muss klar ersichtlich vermerkt werden, dass der Beleg bereits vorab elektronisch übermittelt worden ist.
Das Dezernat VII – Finanzen unterstützt und berät Mitglieder der Universität Tübingen bei der Verwendung von Landes- und Drittmitteln.
Unsere Aufgaben:
- Wir koordinieren und beraten bei den Themen dezentrale Mittelbewirtschaftung, Mittelverteilung und Budgetierung.
- Wir kümmern uns um die Bewirtschaftung der Gebäude und betreuen Drittmittel sowie Steuerangelegenheiten.
- Wir sind verantwortlich für die Finanz- und Wirtschaftsplanung, die Monats- und Jahresabschlüsse sowie für die Vorbereitung der Finanzthemen für die Gremien und für Fragen in Zusammenhang mit Berufungs- und Bleibeverhandlungen.
- Wir koordinieren und beraten bei Arbeitsabläufen des internen und externen Rechnungswesens, der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs.
- Wir betreuen allgemeine Beschaffungsangelegenheiten, insbesondere in den Bereichen IT, (Groß-)Geräte, Mobiliar, technische Artikel und Büro-Bedarf.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Downloadbereich
SAP SRM - Supplier Relationship Management
Leitung
Sabine Fath
Stellvertretende Dezernatsleitung
Raum 101
+49 7071 29-76845
sabine.fath[at]uni-tuebingen.de
Karoline Rau
Assistenz der Dezernatsleitung
Raum 106 (Anbau)
+49 7071 29-76582
karoline.rau[at]uni-tuebingen.de