Bewerbung Sozialpädagogik / Pädagogik Berufliches Lehramt (B.Ed.)
Bewerbung für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen
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Allgemeine Informationen
Um den Studiengang Bachelor of Education – Berufliches Lehramt Sozialpädagogik / Pädagogik studieren zu können, ist eine Bewerbung (Zulassungsantrag) über unser Onlinebewerbungsportal notwendig. Er wird in Kombination mit einem allgemeinbildenden Fach studiert. Sie können bis zu drei Zulassungsanträge stellen (außer für ein Zweitstudium). Alle drei Bewerbungen werden gleichrangig behandelt.
Erstes Fachsemester
Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal. Bitte laden Sie dort innerhalb der entsprechenden Bewerbungsfrist all Ihre Unterlagen hoch und geben den Antrag online über ALMA ab.
Lehrerorientierungstest
Bevor Sie Ihr Lehramtsstudium aufnehmen, müssen Sie an einem besonderen, mit dem Kultusministerium abgestimmten Lehrerorientierungstest teilnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz LHG). Es handelt sich um den Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT).
Den Nachweis über die Teilnahme am Lehrerorientierungstest müssen Sie dem Antrag auf Immatrikulation an der Universität Tübingen beilegen.
- Weitere Informationen zum Lehrerorientierungstest für Studieninteressierte (Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
- Link zum Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT)
- Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium (Webseite der Tübinger School of Education TüSE)
Vorwegauswahl
Kann eine Zulassung nicht angenommen werden, können Bewerber/-innen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 14 Hochschulvergabeverordnung) im nachfolgenden Vergabeverfahren vorweg ausgewählt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Besonderheiten bei deutschen Bewerber/-innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Bewerbung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Spezielle Bewerbungen
- Bewerbung für ein Zweitstudium
- Bewerbung über einen Härtefallantrag – Wartezeitverbesserung
- Bewerbung im öffentlichen Interesse – „Spitzensportlerquote“
- Studieren ohne Abitur: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Studieren ohne Abitur: Fachhochschulreife/ fachgebundene Hochschulreife
- Bewerbung über das Losverfahren
Höheres Fachsemester
Die Bewerbung für das 2. Fachsemester erfolgt über ein Onlineportal. Bitte drucken Sie den Antrag auf Zulassung am Ende der Onlinebewerbung aus, unterschreiben diesen und schicken ihn mit allen dort aufgeführten Unterlagen innerhalb der Frist postalisch an das Studentensekretariat. Ausschließlich Leistungsnachweise für die fristgerecht eingereichten Bewerbungen können nachgereicht werden bis zum 01.03. (für das Sommersemester) bzw. zum 01.09. (für das Wintersemester) des jeweiligen Jahres. Um eine Bewerbung für das richtige Fachsemester sicherzustellen, setzen Sie sich bitte vor der Bewerbung mit der Studienfachberatung in Verbindung.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach dem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Die Bescheide werden nur online zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie regelmäßig Eintragungen in Ihrem Bewerbungsportal. Im Zulassungsfall schreiben Sie sich bitte innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist ein bzw. um. Bitte beachten Sie die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid. Bei einer Ablehnung aufgrund fehlender Studienplätze nehmen Sie automatisch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teil. Sollten Sie an dem Studienplatz kein Interesse mehr haben, möchten wir Sie bitten, Ihre Bewerbung zurückzuziehen, damit andere Bewerber gegebenenfalls nachrücken können.
Bewerbungsfristen
Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt wird, wenn der unterschriebene Zulassungsantrag und die zusammen mit ihm einzureichenden Unterlagen bei einer
- Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens zum 15.07. (24.00 Uhr) und bei einer
- Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.01. (24.00 Uhr)
bei der Studierendenabteilung der Universität Tübingen eingegangen sind. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und die entsprechende Bewerbung wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Studiengang Bachelor of Education – Berufliches Lehramt Sozialpädagogik / Pädagogik finden Sie hier.