Interne Vorstellungsgespräche tragen zur Personalentwicklung an der Universität bei. Bezüglich der Arbeitszeit muss allerdings unterschieden werden, ob offen mit der Bewerbung umgegangen wird oder nicht.
Sofern man seiner/seinem Vorgesetzten sagt, dass man zu einem Vorstellungsgespräch bei einer anderen internen Stelle geht, ist dies Arbeitszeit.
Sofern man seine Teilnahme am Vorstellungsgespräch allerdings nicht offenlegen möchte, zählt dies nicht als Arbeitszeit, denn dann können Vorgesetzte nicht nachvollziehen, was ihre Beschäftigten in dieser Zeit machen.
Stand: 03/2023