Uni-Tübingen

Kinderbetreuung

Eine gute Kinderbetreuung ist für studierende Eltern wie für Beschäftigte mit Kind von essentieller Bedeutung. Die Universität Tübingen unterstützt hierbei mit einer Reihe von eigenen Angeboten sowie mit wichtigen Informationen. Falls wir von freien Kinderbetreuungsplätzen erfahren, finden Sie diese unter Aktuelles.

Von besonderer Bedeutung sind dabei das Programm KiBeKo, das eine finanzielle Unterstützung von Kinderbetreuungskosten bietet sowie die Kinderbetreuungsplätze, die die Universität Tübingen für Ihre Beschäftigten bereitstellt.

Programm KiBeKo - Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

 

Kinderbetreuungsplätze

Kinderbetreuungsplätze für Studierenden

Für Kinder von Studierenden der Uni Tübingen bietet das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Kinderbetreuungsplätze an verschiedenen Standorten an. Der Wohnort der Eltern muss Tübingen sein. Die Aufnahme von Kindern von Promotionsstudierenden ist möglich. Genauere Informationen über die Kinderbetreuungsplätze für Studierende finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks.

KiKo-Plätze für Beschäftigte der Universität

Die Universität Tübingen verfügt in den städtischen Kinderhäusern Mauerstraße, Feuerhägle und Ahornweg über insgesamt 17 Belegplätze - sogenannte KiKo-Plätze - für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren.

Sie stehen zur Verfügung für Kinder von Beschäftigten der Universität Tübingen (außer Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät). Auch andere Angehörige der Universität Tübingen können einen KiKo-Platz erhalten, wenn sie über z.B. ein Stipendium an der Universität Tübingen angebunden sind.

Die Plätze werden bevorzug vergeben an Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Tübingen und den Tübinger Teilorten oder an neu Zugezogene. Eltern, die in Tübingen wohnen und sich am regulären städtischen Auswahlverfahren beteiligen können, werden gebeten von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Betreuungszeiten eines KiKo-Platzes können von den Eltern im Rahmen von wöchentlich 30-45 Stunden festgelegt werden. Die Öffnungszeiten der KiKo-Einrichtungen sind wie folgt:

Kinderhaus Mauerstrasse; von 7:30 - 14:30 Uhr

Kinderhaus Ahornweg; von 7:30 - 15:30 Uhr

Kinderhaus Feuerhägle, 2 Tage von 7:30-13:15 Uhr und 3 Tage von 7:30 - 15:30 Uhr

Der Elternbeitrag bemisst sich nach dem Betreuungsumfang und ist an die Gebührensätze der aktuellen Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen der Universitätsstadt Tübingen angelehnt plus derzeit 80 € Essensgeld monatlich.

Aufnahmeanträge können jederzeit beim Familienbüro eingereicht werden:

Aufnahmeantrag für KiKo-Plätze

Casa jUNIor für Beschäftigte der Universität, die in Tübingen wohnen

Für Kinder von Beschäftigten und Stipendiat*innen/Gäste der Universität Tübingen (außer Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät) mit Wohnsitz in Tübingen gibt es 15 Ganztagsplätze für Kinder im Alter von einem halben bis drei Jahren in der Kita Casa Junior des Trägers Casa KiTaNa gGmbH.

Die Casa Junior ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet und im Jahr 25 Schließtage. Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Tübingen.

Bitte senden Sie das folgende Anmeldeformular an das Familienbüro:

Bitte melden Sie sich zusätzlich in jedem Fall über das Online-Formular der Zentralen Anmeldestelle Kinderbetreuung der Stadt Tübingen an, indem Sie die Kita Casa Junior als eine der drei Optionen angeben.

 

Kinderbetreuungsplätze für Beschäftigte des UKT (Universitätsklinikums Tübingen)

In der Kindertagesstätte des Klinikums können Kinder von am Klinikum beschäftigten ÄrztInnen, WissenschaftlerInnen und NichtwissenschaftlerInnen aufgenommen werden.

Hier finden Sie genauere Informationen über die Kindertagesstätte des Universitätsklinikums.

WissenschaftlerInnen mit überwiegender Forschungstätigkeit an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät können sich beim Dekanat der Medizinischen Fakultät um einen Kinderbetreuungsplatz in Kooperation, einen so genannten KiKo-Platz, für ihre Kinder im Alter von 1-3 Jahren, bewerben.

Hier finden Sie genauere Informationen zu einem Kiko-Platz für WissenschaftlerInnen.

Kinderbetreuungsplätze der Kommunen und der Landkreise

Kinderbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Daher nehmen kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch solche in freier Trägerschaft, in aller Regel nur Kinder auf, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben. Informieren Sie sich daher über das Kinderbetreuungsangebot Ihrer Heimatgemeinde.

 

Hinweis für in der Stadt Tübingen wohnhafte Mitglieder der Universität Tübingen:

Informationen zum Kinderbetreuungsangebot in Tübingen finden Sie auf der Homepage der Stadt Tübingen zum Thema Kindertagesbetreuung.

Für Menschen, die kein Deutsch sprechen, gibt es eine englischsprachige Ausfüllhilfe für das städtische Antragsformular: How to complete the ZAK-form

 

Kindertagespflege:

Als Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte gibt es für Kinder unter drei Jahren die Kindertagespflege. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Betreuung durch eine Tagesmutter in deren Haushalt.

Zuständig für die Kindertagespflege sind die Landkreise. Erkundigen Sie sich also bei dem für Sie zuständigen Landratsamt, wie die Kindertagespflege in dem Landkreis, in dem Sie wohnen, organisisiert ist. 

Im Landkreis Tübingen ist für die Kindertagespflege der Eltern- und Tageselternverein Tübingen e.V. zuständig: www.tageselternverein.de

 

Weitere Angebote und Informationen zur Kinderbetreuung

TüFA Babysitter-Börse

Die gemeinnützige Tübinger Familien- und Altershilfe e.V. - kurz TüFA – bietet eine Vermittlung von qualifizierten Babysitter*innen an. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten:

Online-Babysitterbörse

Über diese Online-Babysitterbörse der TüFa können Eltern und Babysitter*innen zu eigenen Konditionen und auch bei kurzfristigem Bedarf unkompliziert zusammenkommen.
Die in der Babysitterbörse eingetragenen Babysitter*innen, haben sich zuvor bei der TüFA vorgestellt und verfügen alle über Erfahrung in der Kinderbetreuung. Unter Wahrung des Datenschutzes werden sie mit Vornamen und Telefon bzw. Mailadresse in die Babysitterbörse aufgenommen und verpflichten sich, ihre Verfügbarkeitsdaten aktuell zu halten.
Zum Schutz der Babysitter*innen müssen sich auch Eltern kurz bei der TüFA vorstellen, eine Information unterschreiben und eine Schutzgebühr in Höhe von 20 Euro bezahlen. Dann werden sie freigeschaltet und können über die Online-Babysitterbörse die Babysitter*innen direkt kontaktieren sowie Einsatzzeiten und Honorar vereinbaren. Ein Versicherungsschutz über die TüFA besteht hierbei jedoch nicht und die TüFA übernimmt auch keinerlei Haftung.

Die TüFa-Babysitterbörse wird mit finanzieller Unterstützung der Universität Tübingen, der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums umgesetzt. 

Babysitter-Vermittlungsdienst der TüFa

Über diesen Vermittlungsdienst matcht TüFA Eltern, die einen regelmäßigen zusätzliche Kinderbetreuungsbedarf von ein- bis zweimal pro Woche haben, mit den bei der TüFA gemeldeten Babysitter*innen. 

Diese Babysitter*innen haben einen Versicherungsschutz und erhalten Mindestlohn. Für die Eltern betragen die Kosten 16,00€ je Einsatzstunde, zzgl. An- und Abfahrtspauschale je Einsatztermin in Höhe von 3€ (Stadtgebiet) bzw. 5€. (Vorort). Fahrten im Auftrag des Kunden werden mit 0.30 € je Kilometer berechnet. Sollten während des Einsatzes Parkgebühren oder Bustickets anfallen, erstattet der Kunde diese der/m Nachbarschaftshelfer*in direkt.

Kontakt

Eltern, die Babysitter*innen benötigen sowie alle die gerne als Babysitter*in arbeiten möchte melden sich bitte direkt bei TüFA:
E-Mail: infospam prevention@tuefa-tuebingen.de oder telefonisch: Mo bis Fr von 8.00 -12.00 Uhr unter 07071 / 980513.

Weitere Informationen über finden Sie auch auf der Webseite der TüFa:
https://www.tuefa-tuebingen.de/hilfsangebote/kinderbetreuung/ 

Ferienbetreuungsangebote

In der Universitätsstadt Tübingen gibt es in den Schulferien vielfältige Ferienbetreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.

Die Betreuungsangebote der verschiedenen Träger reichen von stundenweisen Angeboten, über Tagesaktivitäten bis zu wöchentlichen Ferienprogrammen.

Nicht alle Träger halten zu jeder Ferienzeit ein Angebot bereit. Teilweise ist der Wohnsitz im Landkreis/in der Stadt Tübingen die Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Anmeldung zu den Ferienangeboten findet direkt über den jeweiligen Anbieter statt. Für Inhaber der KinderCard/KreisBonuscard-Junior gibt es in der Regel eine Ermäßigung manchmal auch einen Erlass der Kosten des Ferienangebotes.

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler:

CVJM Tübingen, Angebote in fast allen BW-Ferien/ Freizeiten in Tübingen, im In- und Ausland.

d.a.i. Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen, Herbst-, Fasching-, Oster-, Pfingst-, Sommerferien/ Sprachkurse halbtags. Pfingst-, Sommerferien/ Sprachreisen im In- und Ausland.

Evangelisches Jugendwerk Lustnau, Sommerzeltlager, ganztags für Kinder zwischen 8 - 12 Jahre

Evangelisches Waldheim Spatzennest e.V., Sommerferien/ Ferienfreizeiten, halb-, ganztags für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 16 Jahren.

Familienbildungsstätte Tübingen, in allen BW-Schulferien/ Tages- und Wochenkurse, halb-, ganztags.

Institut Francaise Tübingen, Herbst- und Osterferien/ Sprachkurse, halbtags.

Der Kindersommer-Mühlbachbande des Regierungspräsidium findet leider auch in diesem Jahr nicht statt.

Stadt Tübingen, Ferienangebot für Grundschulkinder in den Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst-, Weihnachtsferien/ Ferienbetreuung ganztags.

Werkstadthaus, Französisches Viertel, in allen BW-Schulferien, außer Weihnachten/ Kurse, halbtags.

TSG Feriensportcamps, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien / Ferienkurse mit Bewegungsangeboten ganztags.

Stadtmuseum Tübingen, Pfingstferien und Sommerferien halbtags.

Zirkus Zambaioni Sommerferien

TVD Derendingen Feriensportcamps, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien / Ferienkurse mit Bewegungsangeboten ganztags.

Tü-Kiss Die Kindersportschule Tübingen ist ein gemeinnütziger Sportverein zur Förderung der sportmotorischen Entwicklung. Die TÜ-Kiss bietet Sportferiencamps für Kinder im Alter von 6-10 Jahren an

Pixel Das Pixel ist eine Einrichtung der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Jugendarbeit.

Kindersportwoche 2024 des Instituts für Sportwissenschaft in Kooperation mit dem Familienbüro.

Hinweise: Manche Tübinger Vereine bieten für ihre Mitglieder ebenfalls Ferienangebote an, bitte erkundigen Sie sich dort entsprechend.

Mit der KinderCard/ Kreisbonuscard Junior gibt es jedes Jahr eine ermässigte Kinder-Saison-Freibad-Karte für zur Zeit 17 €. Für die Ausstellung einer Saisonkarte wird ein Lichtbild ihres Kindes benötigt.

Kinderbetreuung bei Tagungen

Die Möglichkeit die eigenen Kinder mit auf Tagungen, Kongresse oder andere Veranstaltungen zu nehmen, ermöglicht manchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überhaupt erst die Teilnahme und ist somit ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie. Das Familienbüro berät die Organisatorinnen und Organisatoren von Tagungen bei der Bereitstellung eines entsprechenden Angebots.

Handreichung für die Durchführung von Kinderbetreuungsangeboten bei Tagungen:

  1. In der Einladung zur Tagung sollte bereits auf das Kinderbetreuungsangebot hingewiesen werden.
     
  2. Der Anmeldung zur Tagung sollte ein Formular beigelegt werden mit dem die Anmeldung zur Kinderbetreuung erfolgen kann. Darin sollte u.a. das Alter der Kinder und die gewünschte Betreuungszeit abgefragt werden. Ferner sollte den Eltern mitgeteilt werden, dass mit der Teilnahme an dem Betreuungsangebot für die Kinder kein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz verbunden ist und dass sie vor Beginn der Betreuung einen entsprechenden Haftungsausschluss unterschreiben müssen.
     
  3. Die Erfahrung lehrt, dass kurz vor der Tagung oft einige Eltern/Kinder abspringen oder kurzfristig noch neuer Bedarf angemeldet wird. Das sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
     
  4. Die Kosten des Kinderbetreuungsangebots sollten möglichst früh kalkuliert und im Idealfall z.B. auf die Tagungspauschale umgelegt werden. Auch von den Eltern kann (zusätzlich) ein Beitrag erhoben werden.
     
  5. Problematisch ist es, an der Universität Tübingen Räume zu finden, in denen eine Kinderbetreuung bei Tagungen durchgeführt werden kann, zumal der Betreuungsort in räumlicher Nähe zum Tagungsort liegen sollte. Die beiden bestehenden Familienzimmer sind zudem klein und eignen sich nur für die Betreuung weniger Kinder. Eine vorheriger Anmeldung und Reservierung der für das Betreuungsangebot ausgewählten Räume ist in jedem Fall zwingend notwendig! Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den jeweilligen Zuständigen der Familienzimmer in Verbindung.
    1. Im Brechtbau steht Ihnen ein Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung. Es ist mit Spielzeug und Wickeltisch ausgerüstet und hat eine Toilette in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartnerin: Frau Dr Heike Oberlin,
      Tel: 29-74005.
    2. Im Familienzimmer auf der Morgenstelle im HSZ 16, in Raum 3 E 06 können bis zu drei Kinder von bis zu zwei Betreuungspersonen betreut werden. Es ist mit einer Küchenzeile, Tisch und Stühlen, Wickeltisch, Sofa sowie Spielzeug ausgestattet; eine Toilette befindet sich in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartner: Das Familienbüro der Universität Tübingen, Tel.: 29-74961.
       
  6. Da es erforderlich ist, dass die Betreuungspersonen einen umfassenden Versicherungsschutz genießen und dieser nicht von der Universität Tübingen übernommen werden kann, ist es angeraten den Service von TüFa, der Tübinger Familien- und Altenhilfe e.V. in Anspruch zu nehmen (TüFa e.V. Tel.: 07071/98 05 13). TüFa verfügt über einen Pool an erfahrenen und zuverlässigen Kinderbetreuer/innen mit Führungszeugnis, die über TüFa sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert sind. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungstellung durch TüFa.
    Studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte dürfen keine Kinderbetreuung übernehmen!
     
  7. Vor Beginn der Kinderbetreuung müssen die Eltern einen Haftungsausschluss unterschreiben.
     
  8. Während der Tagung müssen die Betreuungspersonen jederzeit die Eltern kontaktieren können. Ferner muss eine Person aus dem Organisationsteam mit klar geregelter Zuständigkeit für die Organisation des Kinderbetreuungsangebots den Betreuungspersonen und den Eltern zur Ansprache zur Verfügung stehen. Auch sollte diese zuständige Person von sich aus regelmäßig überprüfen, ob alles in Ordnung ist oder Hilfe benötigt wird.

Kurzzeit-/ Notfallbetreuung für Kinder im Raum Tübingen

Das Bündnis für Familie Tübingen hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Tübingen den Informationsflyer 
"Kurzzeit- und Notfallbetreuung für Kinder" herausgebracht.

Darin finden Sie eine Übersicht der verschiedensten Tübinger Anbieter auf die Sie in den entsprechenden Fällen einer notwendigen Kurzzeit-/Notfallbetreuung zugehen können.

 

Hinweis: Ist das Kind krank, so können Eltern die gesetzlichen Krankentage in Anspruch nehmen, die Ihnen für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren zustehen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Genaueres zu dieser Regelung finden Sie unter der Rubrik: "Wenn das Kind krank ist" - Arbeitsorganisation bei Krankheit der Kinder .