09.03.2021
Im Rahmen von PRIMA werden schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Verbundprojekte) sowie weitere Maßnahmen, wie z. B. Koordinierungsmaßnahmen, gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Mittelmeerraum eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
PRIMA unterstützt ein breites Spektrum von Forschungs- und Innovationstätigkeiten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (z.B. Vereine, Nichtregierungsorganisationen).
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich für Maßnahmen der Sektion 2 in einen internationalen und einen nationalen Teil.
Die Fördermöglichkeiten dieser Bekanntmachung beziehen sich ausschließlich auf die in Sektion 2 ausgeschriebenen Maßnahmen.
Nähere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3436.html
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