Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Sozialwissenschaften

23.06.2026

BMFTR: Wissenschaftsfreiheit in Deutschland – Beiträge der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu Herausforderungen, Belastungen und Resilienz in der Wissenschaft

Frist: 18. September 2026; Infoveranstaltung am 30.Juni 2026

Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) ist ein tragendes Prinzip des deutschen Wissenschaftssystems. Zugleich mehren sich Hinweise und Erkenntnisse aus dem Wissenschaftssystem und aus der WiHo auf kumulative Belastungen und Beeinträchtigungen, die sich in der Alltagspraxis von Forschung und Lehre sowie von Hochschulen und Forschungseinrichtungen niederschlagen. Hierzu zählen insbesondere Anfeindungen, Drohungen und Gewalt gegen Forschende, Lehrende und wissenschaftliche Einrichtungen – sowohl aus dem hochschulinternen als auch aus dem externen Umfeld. Darüber hinaus rücken Fragen der Themenwahl, möglicher Selbstzensur sowie des institutionellen Umgangs mit Druck- und Krisensituationen stärker in den Fokus.

Ziel dieses Förderaufrufs ist es, die genannten Belastungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland im Zuschnitt der Wissenschafts- und Hochschulforschung empirisch fundiert zu analysieren und praxisrelevantes Wissen für Schutz, Handlungsfähigkeit und organisationale Resilienz zu generieren. Im Zentrum stehen dabei Fragestellungen auf der Ebene von Akteurinnen und Akteuren in Forschung und Lehre sowie auf der Ebene von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere mit Blick auf Governance, Verfahren und Strukturen. Politisch-regulatorische und systemische Rahmenbedingungen sollen dabei mitberücksichtigt werden, soweit sie für das Verständnis der Problemlagen und institutionellen Handlungsmöglichkeiten relevant sind, ohne selbst den eigenständigen Schwerpunkt der Förderung zu bilden.

Gefördert werden empirisch orientierte Forschungsprojekte zu aktuellen und handlungsbezogenen Fragestellungen der Wissenschafts- und Hochschulforschung im Themenfeld Wissenschaftsfreiheit. Adressiert werden insbesondere Vorhaben, die Belastungen der Wissenschaftsfreiheit, institutionelle Umgangsweisen, Strategien von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie damit verbundene Entwicklungen im Wissenschafts- und Hochschulsystem wissenschaftlich fundiert analysieren.
Neben empirisch-analytischen Forschungsprojekten sind auch forschungsbasierte Entwicklungs-, Erprobungs- und Evaluationsvorhaben möglich, sofern diese eng an die empirische Erkenntnisgewinnung gebunden sind und zur Entwicklung belastbarer, übertragbarer und praxisrelevanter Ansätze beitragen, etwa in Form von Reallaboren, Pilotierungen oder der strukturierten Einbindung von Praxispartnern. Bei pilotierenden bzw. erprobenden Vorhaben ist ein plausibles Wirkmodell einschließlich eines Minimalsets an Outcome-Indikatoren, z. B. drei bis fünf Kernindikatoren, darzustellen.

Erwünscht sind zudem Vorhaben, die eine Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Praxisakteuren vorsehen; hierzu können auch assoziierte Partner, einschließlich internationaler Partner, ohne Förderung eingebunden werden. Förderfähig sind darüber hinaus Vorhaben deutscher Zuwendungsempfänger, die vergleichende internationale Analysen zum Ziel haben.
Vorhaben sollten einem der folgenden vier Schwerpunkte zugeordnet sein:

  • Anfeindungen, Drohungen und Gewalt – Wirkmechanismen und Schutz
  • Wahl und Nicht Wahl von Forschungsfragen und Lehrschwerpunkten
  • Organisationale Resilienz - Governance, Regeln und Verfahren
  • Monitoring und Indikatoren für Belastungen der Wissenschaftsfreiheit sowie für Wirkung und Verstetigung

Zentral bei der Auswahl von Skizzen ist die Darlegung, wie die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse über die am Projekt beteiligten Akteure hinaus adressatengerecht aufbereitet und für relevante Praxisakteure nutzbar gemacht werden sollen. Ein Transferkonzept ist daher verpflichtender Bestandteil des Vorhabens; darin sind insbesondere Zielgruppen, Anwendungskontexte, Transferformate sowie Aspekte der Übertragbarkeit und Verstetigung darzustellen.
Nicht förderfähig sind rein lokal ausgerichtete Einzelmaßnahmen, sofern keine plausible Übertragbarkeit auf andere Hochschulen oder Anwendungskontexte erkennbar ist.
Es werden nur Verbundvorhaben gefördert. Ein Verbund muss aus mindestens zwei antragsberechtigten Partnern bestehen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis zum 18. September 2026 einzureichen.

Für Förderinteressierte wird am 30. Juni 2026 von 13:00 bis 14:00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung als Webex-Meeting angeboten.
Eingeladen sind alle Förderinteressierten, die Fragen zur Bekanntmachung, zum Förderaufruf oder zur Skizzeneinreichung haben. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Bitte melden Sie sich bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn hier an:
https://vdivde-it-communication.webex.com/weblink/register/r507e9f671863ae535d871d8dd388cdf0 

Weitere Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/06/2026-06-18-foerderaufruf-wissenschaftsfreiheit.html?view=renderNewsletterHtml