Ein Praktikum ist für viele Studierende ein finanzieller Kraftakt. Es fallen zusätzliche Kosten an (Reisekosten, zusätzliche Wohnung, höhere Lebenshaltungskosten im Ausland, etc...). Oft zahlt der Arbeitgeber nur eine geringe Aufwandsentschädigung oder das Praktikum ist sogar gänzlich unbezahlt. Was oft vergessen wird: Bei frühzeitiger Planung gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Finanzierung eines Praktikums zu sichern!
Für Studierende ist es grundsätzlich möglich, während eines Praktikums BAföG zu beziehen. Wird das Praktikum im Inland absolviert, können BAföG-Berechtigte problemlos weiterhin Inlands-BAföG erhalten.
Praktikum im Ausland:
Aufgrund der zum Teil höheren zusätzlichen Kosten, die ein Auslandsaufenthalt nach sich zieht, können eventuell auch Studierende Förderung über Auslands-BAföG erhalten, die im Inland keine Unterstützung beziehen. Voraussetzung für die Beantragung von Auslands-BaföG ist, dass die Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum vorschreibt. Ausreichende Sprachkenntnisse sind im jedem Fall erforderlich. Nähere Informationen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie bei studis online.
Dieses EU-Programm fördert Praktika im europäischen Ausland bei Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, etc. (Ausnahmen: EU-Institutionen/EU-Projekte, Auslandsvertretungen des eigenen Heimatlandes). Praktika bei UN-Institutionen werden jedoch gefördert!
Koordiniert wird das Programm von der Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (KOOR).
Dieses DAAD-Programm fördert Auslandsaufenthalte von bis zu 6 Monaten. Die Stipendien werden dabei direkt von der Universität Tübingen in einem eingenen Auswahlverfahren vergeben, zuständig ist das Dezernat für Internationale Angelegenheiten.
Bewerbungsunterlagen Bitte beachten Sie den ausführlichen Ausschreibungstext mit Informationen zum Bewerbungsablauf, den Bewerbungsunterlagen und den genauen Bewerbungsbedingungen, den Sie auf der folgenden Webseite finden: http://www.uni-tuebingen.de/de/1418
Bewerbungsfrist: Für das Jahr 2022 gibt es zwei Bewerbungsfristen:
15. November 2021 für Auslandsvorhaben im ersten Halbjahr 2022
15. Mai 2022 für Auslandsvorhaben im zweiten Halbjahr 2022
Anträge für Studien- und Wettbewerbsreisen können bis zum 15. November 2021 (für das gesamte Jahr 2022) eingereicht werden.
Das Walter-Hallstein-Programm im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs richtet sich an fortgeschrittene Bachelor- oder Masterstudenten mit Interesse an einer beruflichen Zukunft in Verwaltungseinrichtungen und einer Begeisterung für europäische Zusammenarbeit.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet mit Lehramt.International zwei neue Stipendienprogramme, die Lehramtsstudierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen helfen, Schule und Unterricht in einem anderen Land zu erfahren. Alle Informationen dazu gibt es auf der Seite des DAAD.
Sollte das Praktikum weder durch eine Aufwandsentschädigung, noch durch Stipendien oder Eigenmittel finanziert werden können, sollte die Möglichkeit eines Bildungskredites in Betracht gezogen werden. Bildungskredite sind zinsgünstige Kredite, die unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern vergeben werden und bei denen die Tilgung erst vier Jahren nach dem Studium beginnt.