Institut für Medienwissenschaft

Bachelorarbeit, Bachelorprüfung und Studienabschluss

Zum Ende des Studiums steht für Hauptfach-Studierende vor allem die Bachelorarbeit an. Was es dabei zu beachten gibt, wird hier erklärt – und noch einiges mehr, was in dieser Studienphase wichtig ist. Alle relevanten Informationen zur Bachelor-Arbeit finden Sie auch in unserer Handreichung. Sie können zur einfachen Formatierung gerne unsere Word-Vorlage für Abschlussarbeiten verwenden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit der BA-Arbeit anzufangen?

Die BA-Arbeit gehört zur Studienabschlussphase. Idealerweise haben Sie die meisten, wenn nicht gar alle Lehrveranstaltungen schon absolviert und können sich ganz auf die BA-Arbeit konzentrieren. Nehmen Sie sich für die BA-Arbeit genügend Zeit! 

Die BA-Arbeit ist aber nicht zwingend der allerletzte Schritt Ihres Studiums. Sie müssen lediglich die Module G1, G2, G3, G4, F1 und F2 abgeschlossen und bereits 60 ECTS erworben haben, bevor Sie die BA-Arbeit anmelden können.

Es ist nie zu früh, um sich erste Gedanken um ein mögliches Thema für Ihre BA-Arbeit zu machen. Sammeln Sie von Anfang an Ideen, notieren Sie sich, was Sie in einem Seminar oder einer Vorlesung besonders interessiert hat, was Ihre Neugierde geweckt hat. 

 

Ich studiere Medienwissenschaft im Nebenfach. Muss ich auch eine BA-Arbeit schreiben?

Nein, wer Medienwissenschaft im Nebenfach studiert, schreibt im Fach Medienwissenschaft keine BA-Arbeit. Nur Studierende im Hauptfach müssen eine BA-Arbeit schreiben. 

Was ist der Unterschied zwischen einer theoretischen und einer praktischen BA-Arbeit?

Beide sind universitäre wissenschaftliche Abschlussarbeiten, in beiden steht ein medienwissenschaftlicher Ansatz im Mittelpunkt. Das sollte Ihnen von Anfang an bewusst sein. 

Die theoretische BA-Arbeit widmet sich ganz der wissenschaftlichen Bearbeitung einer selbst gewählten Fragestellung. Dabei können Sie empirisch vorgehen – z.B. über eine Umfrage Daten erheben – oder eine reine Theorie-Arbeit schreiben, die einen Gedanken auf Grundlage wissenschaftlicher Literatur entwickelt. Eine theoretische oder empirische BA-Arbeit sollte mindestens 8 Titel (Aufsätze oder Bücher) der wissenschaftlichen Literatur verarbeiten. 

In der praktischen BA-Arbeit verknüpfen Sie eine wissenschaftliche Fragestellung mit einem medienpraktischen Werkstück, z.B. einem Film, einer längeren Reisereportage, einem Sachbuch, einem Radiofeature oder einer Werbekampagne. Zum Werkstück gehört eine schriftliche Dokumentation mit dem Charakter einer Hausarbeit. Sie reflektiert das eigene Vorgehen, verbindet also Theorie und Praxis, Wissenschaft und Anwendung. Diese Dokumentation sollte mindestens 4 Titel (Aufsätze oder Bücher) der wissenschaftlichen Literatur zum Thema verarbeiten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte unbedingt auch den Unterschied zwischen wissenschaftlicher Forschungsliteratur und Praxis-/Ratgeberliteratur. 

Die generellen Rahmenbedingungen sind in beiden Fällen die gleichen.  

Welchen Umfang hat die BA-Arbeit?

Theoretische BA-Arbeiten: 25 bis 30 Seiten (reiner Text, Verzeichnisse oder Anhänge nicht mitgerechnet). Das entspricht etwa 70.000 bis 85.000 Zeichen. 

Schriftlicher Teil von praktischen BA-Arbeiten: 8 bis 10 Seiten (reiner Text, Verzeichnisse oder Anhänge nicht mitgerechnet). Das entspricht in etwa 23.000 bis 28.000 Zeichen. 

Der Umfang von Werkstücken bei praktischen BA-Arbeiten lässt sich nur schwer pauschal benennen, weil medienpraktische Werkstücke sehr unterschiedlichen Charakter haben können. Sprechen Sie deswegen den Umfang des Werkstücks mit Ihrer Betreuungsperson direkt ab. Als Anhaltspunkt: Typisch sind für Hörspiele oder Radiofeatures ein Umfang von etwa 30 Minuten. 

Planen Sie für das Anfertigen Ihrer BA-Arbeit etwa 360 Arbeitsstunden ein – das entspricht 9 Wochen, die Sie in Vollzeit daran arbeiten. Und legen Sie Ihre BA-Arbeit so an, dass Sie sie in dieser Zeit auch fertigstellen können! 

Wie viel Zeit habe ich, um die BA-Arbeit zu schreiben?

Ab dem Datum der offiziellen Anmeldung haben Sie genau 9 Wochen Zeit. Ein Großteil der Planung und vorbereitende Arbeiten finden aber schon vorher statt. Planen Sie im Vorfeld bereits etwa 4 bis 8 Wochen Zeit ein, in der Sie Ihr Thema entwickeln, eine Betreuungsperson finden und das finale Exposé erarbeiten, auf dem Sie Ihre Arbeit aufbauen. Sprechen Sie den Zeitpunkt der Anmeldung dann mit Ihrer Betreuungsperson ab. 

Denken Sie bei Ihrer Zeitplanung bitte auch an die Öffnungszeiten und Auftragsdauern des Copyshops, damit die gebundenen Fassungen auch fristgerecht fertig werden. 

Wie finde ich ein Thema für die BA-Arbeit?

Als Betreuungsperson kommen generell alle Professoren*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in Frage, die fest am Institut lehren. Eine Liste aller Prüfungsberechtigten für BA-Arbeiten finden Sie bei den Studiengangsunterlagen. Informieren Sie sich auch auf den Profilseiten der Lehrenden über deren wissenschaftlichen Schwerpunkte. 

Das Institut hat eine Quotierung, welche Mitarbeiter*innen wie viele BA-Arbeiten betreuen sollen und dürfen. Es kann also sein, dass Ihre Wunsch-Betreuungsperson keine Kapazitäten zur Verfügung hat. Seien Sie also darauf gefasst, dass Sie eventuell auch bei einer zweiten oder dritten Person anfragen müssen. Die Quotierung ist deswegen wichtig, damit die Lehrenden sich auch wirklich Zeit für die Betreuung Ihrer Arbeit nehmen können. 

Legen Sie Ihrer gewünschten Betreuungsperson schon bei der ersten Besprechung ein etwa einseitiges Kurzexposé vor, das Ihre Fragestellung, die Grobgliederung der Arbeit und die zentrale Literatur aufführt. Auf diese Weise fällt das erste Beratungsgespräch erfahrungsgemäß wesentlich produktiver aus. 

Die Betreuungsperson ist gleichzeitig auch Prüfer*in Ihrer BA-Arbeit. 

Wie finde ich eine Betreuungsperson?

Als Betreuungsperson kommen generell alle Professoren*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in Frage, die fest am Institut lehren. Eine Liste aller Prüfungsberechtigten für BA-Arbeiten finden Sie bei den Studiengangsunterlagen. Informieren Sie sich auch auf den Profilseiten der Lehrenden über deren wissenschaftlichen Schwerpunkte. 

Das Institut hat eine Quotierung, welche Mitarbeiter*innen wie viele BA-Arbeiten betreuen sollen und dürfen. Es kann also sein, dass Ihre Wunsch-Betreuungsperson keine Kapazitäten zur Verfügung hat. Seien Sie also darauf gefasst, dass Sie eventuell auch bei einer zweiten oder dritten Person anfragen müssen. Die Quotierung ist deswegen wichtig, damit die Lehrenden sich auch wirklich Zeit für die Betreuung Ihrer Arbeit nehmen können. 

Legen Sie Ihrer gewünschten Betreuungsperson schon bei der ersten Besprechung ein etwa einseitiges Kurzexposé vor, das Ihre Fragestellung, die Grobgliederung der Arbeit und die zentrale Literatur aufführt. Auf diese Weise fällt das erste Beratungsgespräch erfahrungsgemäß wesentlich produktiver aus. 

Die Betreuungsperson ist gleichzeitig auch Prüfer*in Ihrer BA-Arbeit. 

Können wir die BA-Arbeit auch zu zweit oder zu dritt anfertigen?

Ja, BA-Arbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn innerhalb der Gruppenarbeit die jeweiligen Einzelleistungen deutlich voneinander abgegrenzt und bewertbar sind. Denkbar ist eine Abgrenzung durch die Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien. 

Bei Gruppenarbeiten gelten die Angaben zum Umfang pro Person. Wenn Sie eine theoretische Arbeit zu zweit schreiben, beträgt deren Umfang entsprechend 50 bis 60 Seiten. 

Die Forschungsliteratur zu meinem Thema ist fast ausschließlich englisch. Kann ich dann meine Arbeit auch auf englisch schreiben?

Ja, BA-Arbeiten können in deutscher oder englsicher Sprache verfasst werden. 

Was ist die „Anmeldung“ zur BA-Arbeit und wie erfolgt sie?

Sobald Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson das Thema fest vereinbart, alle Fragen geklärt und das Exposé finalisiert haben – sobald Ihre Betreuungsperson Ihnen also das Go gibt –, melden Sie die BA-Arbeit offiziell an.

Das Anmeldeverfahren läuft folgendermaßen ab (seit dem 1. Mai 2023):

  • Als Studierende beantragen Sie die Zulassung per Formular mit Angabe der Betreuungsperson.
  • Die Betreuungsperson erhält dieses Formular vom PA, trägt den mit Ihnen vereinbarten Titel der Arbeit ein und schickt das Formular zurück ans Prüfungsamt.
  • Das Prüfungsamt teilt Ihnen die Abgabefrist mit.

Die Bearbeitungsfrist für die BA-Arbeit beträgt 9 Wochen. Für die Berechnung der Frist gilt das Datum der Unterschrift der Betreuungsperson auf dem Formular.

Bitte beachten Sie: Die Themenstellung ist zugleich Titel der BA-Arbeit und wird hier präzise formuliert und verbindlich festgehalten. Dieser Titel kann nicht mehr verändert werden und wird sowohl im BA-Zeugnis als auch im Transcript aufgeführt.

 

In welchen Fassungen muss ich die BA-Arbeit einreichen?

Sie reichen Ihre Arbeit in folgenden Fassungen ein:

  • eine gebundene Fassung (Öffnungszeiten und Auftragsdauern des Copyshops einplanen!) und
  • digitale Fassung per E-Mail

Anforderungen an die gebundenen Fassungen:

  • einseitig bedruckt
  • Klebebindung, keine Spiralbindung, kein Hardcover
  • Sobald der Anhang 20 Seiten übersteigt, sollte er extra gebunden abgegeben werden (z.B. Transkripte, Sequenzprotokolle etc.)
  • inklusive unterschriebener Antiplagiatserklärung

Anforderungen an die digitale Fassung:

  • identisch zur gedruckten Version
  • enthält die unterschriebene Antiplagiatserklärung (eingescannt oder mit digitaler Unterschrift)
  • Sollte die Datei die Größe von 20 MB überschreiten, teilen Sie diese mit Hilfe von geeigneter Software in mehrere auf. Bitte erkundigen Sie sich durch Suche im Internet, welche Möglichkeiten es dazu gibt.

Wie läuft die Abgabe der Bachelorarbeit?

Die gedruckte Fassung können Sie im Briefkasten vor der Haustür der Wilhelmstraße 19 einwerfen.

Die  PDF-Datei schicken Sie per E-Mail an:

Versenden Sie die PDF-Datei direkt als Anhang in der Mail, nicht per Link zu einem Cloud-Service.

Wie wird das Werkstück bei praktischen BA-Arbeiten abgegeben?

Besteht das Werkstück im Wesentlichen aus einer oder mehreren Dateien, dann gelten für die Abgabe folgende Grundsätze:

  • Das praktische Werkstück wird als Datei(en) auf dem USB-Stick gemeinsam mit dem schriftlichen Teil abgegeben.
  • Das praktische Werkstück muss nicht per Mail verschickt werden. Hier reicht der schriftliche Teil als PDF-Datei.
  • Wie Ihre Betreuungsperson das Werkstück von Ihnen bekommt, sprechen Sie individuell ab.

Sollten sich diese Grundsätze wegen der Materialität des Werkstücks nicht umsetzen lassen, besprechen Sie die Abgabemodalitäten bitte mit Ihrer Betreuungsperson. Das betrifft beispielsweise

  • analoge Werkstücke
  • Werkstücke, die lediglich online existieren (z.B. Pageflow-Reportagen)

In diesen Fällen dokumentieren Sie Ihr Werkstück möglichst umfassend mittels Fotografien, Screenshots oder Screencasts. Fügen Sie diese Dokumente als Anhang Ihrer BA-Arbeit bei oder laden sie mit auf den USB-Stick.

Wann muss ich die BA-Arbeit spätestens abgeben?

Sie müssen die Bachelor-Arbeit innerhalb von neun Wochen nach der Anmeldung abgeben. Die Frist wird auf den Tag genau berechnet und richtet sich nach dem Datum, an dem Ihre Betreuungsperson das Anmeldeformular unterschrieben hat: Fällt dieses Datum auf einen Dienstag, so endet Ihre Abgabefrist an einem Montag.

Endet Ihre Abgabefrist am Wochenende oder an einem Feiertag, dann gilt:

  • Versenden Sie die digitale Fassung fristgerecht spätestens am Tag der Abgabefrist per E-Mail.
  • Die gedruckte Fassung reichen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag ein (persönlich, Postfach, Außenbriefkasten, oder Sie geben sie an diesem Tag noch in die Post). Bitte beachten Sie, dass die digitale und die gedruckte Fassung identisch sein müssen.

In Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät.

Layout, Titelblatt, eidesstattliche Erklärung und Anhang: Welche Formalia muss ich beachten und welche Bestandteile einfügen?

Layout-Richtlinien: 

  • DIN-A4-Format, einseitig bedruckt 
  • 1,5-Zeilenabstand 
  • Schriftart und -größe: Arial 11 pt oder Times New Roman 12 pt 
  • Schriftgröße bei Fußnoten: 1 bis 2 pt kleiner als Text, 1-zeilig 
  • übliche Seitenränder, rechts mind. 2,5 bis 3 cm Korrekturrand 
  • Die Seiten sind mit Seitenzahlen zu versehen. 

Jede BA-Arbeit beginnt mit einem Titelblatt, das folgende Informationen enthält: 

  • Eberhard Karls Universität Tübingen 
  • Bachelorarbeit im Hauptfach Medienwissenschaft 
  • Titel der Arbeit 
  • eingereicht von: (Name, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Name der Betreuungsperson 
  • Datum der Abgabe

Jede BA-Arbeit enthält eine von Ihnen unterschriebene eidesstattliche Erklärung mit folgendem Wortlaut: 

Ich erkläre hiermit, 
dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe, 
dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe, 
dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe, 
dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist, 
dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe, 
dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt. 

Anhang: Legen Sie empirischen Arbeiten alle erhobenen Daten und Auswertungsskripte bei (R- und SPSS-Syntax; MAXQDA-Dateien etc.). 

In unserer Word-Vorlage für Abschlussarbeiten sind die Vorgaben zu Layout, Titelblatt und eidesstattlicher Erklärung schon enthalten. 

Woher erfahre ich das Ergebnis der BA-Arbeit?

Die BA-Arbeit soll innerhalb von vier Wochen begutachtet und benotet werden. Um das Ergebnis zu erfahren, müssen Sie das Prüfungsamt aufsuchen. Die Eintragung der Note in das Zeugnis wird vom Prüfungsamt vorgenommen, das Institut für Medienwissenschaft hat auf die Dauer dieses Vorgangs keinen Einfluss. 

Wie zählt die BA-Arbeit in die Gesamtnote?

Die Note der Bachelorarbeit fließt zu 20% in die Abschlussnote des Hauptfaches Medienwissenschaft ein. Die restlichen 80% ergeben sich aus allen anderen benoteten Modulen – mit Ausnahme der Schlüsselqualifikationen („überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen“). Dabei werden diese Noten nach den Leistungspunkten der jeweiligen Module gewichtet. 

Die BA-Gesamtnote wiederum setzt sich zu 5/8 aus der Abschlussnote des Hauptfachs Medienwissenschaft und zu 3/8 aus der Abschlussnote des Nebenfachs zusammen. 

Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

Das Prüfungsamt stellt Ihr Abschlusszeugnis und Ihre BA-Urkunde erst dann aus, wenn sämtliche Noten des Haupt- und Nebenfachs inklusive Schlüsselqualifikationen vorliegen. Sollten Sie nichts vom Prüfungsamt hören, obwohl Sie schon alle Scheine eingereicht und die BA-Arbeit abgeschlossen haben, fragen Sie dort bitte nach. Manchmal fehlen Kleinigkeiten, die den Prozess blockieren. 

Sind im Abschlusszeugnis alle Einzelnoten aufgelistet?

Nein, allerdings kann das Prüfungsamt auf Wunsch ein Transcript nach internationalem Standard ausstellen, das die Einzelnoten auflistet: paspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de